Ab 30 Jahren
Ab dem Alter von 30 Jahren haben gesetzlich versicherte Frauen neben der gynäkologischen Krebsfrüherkennung ab 20 Jahren auch einen Anspruch auf jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs.
Im Rahmen der Brust-Untersuchung erfolgen durch den Arzt ein sorgfältiges Abtasten beider Brüste, der Lymphknoten in den Achselhöhlen und oberhalb des Schlüsselbeins sowie eine Untersuchung der Haut der Brüste und der Brustwarze.
Darüber hinaus soll der Arzt seine Patientinnen anleiten, wie sie ihre Brust regelmäßig selbst abtasten kann, was bereits ab dem 20. Lebensjahr empfohlen wird. Damit Sie den Überblick behalten, wann Sie eine Selbstuntersuchung der Brust durchgeführt haben, können Sie sich das Selbstcheck Formular ausdrucken.
Für den Fall, dass der Arzt im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen Auffälligkeiten bemerkt, werden weitere Untersuchungen, wie eine Röntgenuntersuchung (Mammografie) und/oder eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) notwendig. Diese weiterführenden diagnostischen Maßnahmen (kurative Maßnahmen) sind ebenfalls durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.
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