Ärztliche Versorgung nach Vergewaltigung

Vergewaltigungsopfer sollten möglichst zeitnah nach dem Ereignis einen Gynäkologen oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Unabhängig davon, ob später eine Strafanzeige erstattet wird oder nicht, sollte sich die Betroffene auf jeden Fall innerhalb der nächsten 24 Stunden ärztlich untersuchen lassen - auch wenn es große Überwindung kostet. Eine ärztliche Behandlung ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch sinnvoll, wenn es der Betroffenen zunächst nicht möglich war. Diese Maßnahme ist in erster Linie für die Gesundheit der Frau ganz wichtig, aber auch für die Sicherstellung von Beweisen, wenn die Betroffene dies möchte.

Betroffene Mädchen und Frauen können sich, müssen sich aber nicht für eine Untersuchung mit einer medizinischen Befundsicherung entscheiden. Das ärztliche Handeln ist zunächst vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet. Es besteht keine Anzeigepflicht für den versorgenden Arzt. Es besteht ärztliche Schweigepflicht, solange die Betroffene dies nicht anders entscheidet und eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Ohne ihr Einverständnis darf nichts über Ihren Kopf hinweg veranlasst werden oder gegen Ihren Willen gehandelt werden. Ohne ihr Einverständnis darf die Polizei beispielsweise nicht informiert werden oder es dürfen keine Beweismittel sichergestellt werden!

Nach Vergewaltigung: Versorgung mit oder ohne Befundsicherung möglich

Bei einer Untersuchung mit medizinischer Befundsicherung, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat verursacht wurden, sichergestellt werden. Eine Dokumentation dessen macht die Angaben zum Geschehenen überprüfbar und kann für ein strafrechtliches (Anzeige) aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Auch wenn Betroffenen diese Maßnahme im Moment nicht so wichtig erscheint, kann sich das mit der Zeit ändern. Eine gute Befundsicherung lässt sich nicht mehr nachholen, wenn man sich später doch für eine Anzeige entscheidet. Grundsätzlich ist eine medizinische Untersuchung und Befundung auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!

Nicht jede Ärztin/ jeder Arzt hat die notwendigen Materialien für eine Befundsicherung in der Praxis vorrätig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich vorab, welche Praxis oder Ambulanz in Ihrer Nähe eine gute Versorgung durchführen kann -  z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Frauennotruf.

Eine besondere Form der Soforthilfe steht Ihnen zurzeit auch in einigen Städten bzw. Regionen Hessens zur Verfügung: www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de

Auch wenn es sehr unangenehm ist, sollten sich Frauen nach einer Vergewaltigung nicht waschen und möglichst nicht die Kleidung wechseln, um nicht wichtiges Beweismaterial für eine DNA-Analyse  zu vernichten. Auch Taschentücher und Hygieneartikel sollten nicht weggeworfen werden, wenn sie mit dem Täter oder seinen Spuren in Berührung gekommen sind. Eine Strafanzeige sollte dann möglichst schnell und persönlich erfolgen.

Bei einer Vergewaltigung besteht grundsätzlich die Gefahr von Verletzungen im Genitalbereich, Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten oder einer Empfängnis. Es können Blessuren und Schürfwunden versorgt und dokumentiert werden. Außerdem wird auf Infektionen wie HIV, Hepatitis, Syphillis, Tripper und Clamydien getestet und wenn möglich eine Behandlung eingeleitet.

Falls der Verdacht auf eine Empfängnis besteht, kann sie durch die sofortige Gabe der „Pille danach" verhindert werden. Auch die notwendige seelische Hilfe und Begleitung kann von diesen Stellen sofort eingeleitet werden, um langfristige psychische Schäden zu begrenzen. Zudem kann der Frauenarzt die Betroffene für ein paar Tage krankschreiben, wenn es aus physischen oder psychischen Gründen erforderlich ist.

Quellen

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Christian Albring

Letzte Bearbeitung: 04.06.2018

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