Stillen bei Erkrankungen

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Auch Schwangere und Stillende müssen manchmal mit Arzneimitteln versorgt werden, denn unbehandelte Erkrankungen können sowohl die Mutter als auch das Kind gefährden.

Stillverträgliche Medikamente als Alternative

Viele Frauen sind verunsichert, ob sie bei einer bestimmten Erkrankung stillen und diese gleichzeitig medikamentös behandeln dürfen. Glücklicherweise kann fast jede Erkrankung mit einem Medikament behandelt werden, das stillverträglich ist.

Vor der Einnahme von Medikamenten sollte jedoch die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt aufgesucht werden, damit sie/er das passende Medikament verschreiben kann. Eine entsprechende Arzneimittelliste findet sich auf den Seiten des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Berliner Charité.

Bei manchen Erkrankungen kann die Muttermilch dem Kind schaden

Bei einigen Infektionskrankheiten wird vom Stillen abgeraten, da die Erreger über die Milch weitergegeben werden können. Hierzu gehören HIV-Infektionen sowie offene Tuberkulose, die noch keine zwei Wochen behandelt wurde. Auch Cytomegalie-Viren werden beim Stillen übertragen, was jedoch nur bei unreifen Frühgeborenen unter 32 Schwangerschaftswochen zu erheblichen Schädigungen führen kann. Daher können Mütter mit reiferen Kindern bedenkenlos stillen.

Frauen, die das Hepatitis C-Virus in sich tragen, können unter enger ärztlicher Kontrolle durchaus stillen, sollten allerdings unbedingt blutige Verletzungen im Brustwarzenbereich vermeiden.
Frauen mit Schilddrüsenfehlfunktionen dürfen ebenfalls stillen.

Diabetikerinnen haben gegenüber gesunden stillenden Frauen meist keine Besonderheiten zu beachten, müssen jedoch gut darauf achten, dass ihre Ernährung dem erhöhten Bedarf in der Stillzeit angepasst wird.

Frauen mit einer Herpes-Simplex-Infektion dürfen nur stillen, wenn keine Herpesherde an der Brust vorhanden sind bzw. diese gut abgedeckt werden können. Sorgfältige Hygiene ist unerlässlich, denn der Kontakt mit Herpesviren kann zu schweren Erkrankungen des Säuglings führen.

Keine Stillpause nötig nach Impfungen, Zahnbehandlungen oder Allgemeinnarkosen

Impfungen, einschließlich einer HPV-Impfung, können während der Stillzeit durchaus vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Zahnbehandlungen unter lokaler Betäubung. Der Körper beginnt mit dem Abbau der Substanzen bereits während diese sich verteilen. Die Restkonzentration, die letztlich bei dem Kind ankommt, ist so gering, dass es nicht beeinträchtigt wird.

Stillen ist nach einer Allgemeinnarkose der Mutter dann wieder möglich, wenn die Mutter aufgewacht ist und dazu in der Lage ist. Eine Stillpause ist nicht notwendig.

Das Färben der Haare ist mit etablierten Farbstoffen in der Stillzeit möglich.

Quellen

 

 

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Michael Scheele

Letzte Bearbeitung: 22.05.2018

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