Auffrisch- & Indikations-Impfungen für Erwachsene und Senioren

Welche Impfungen sind im Erwachsenenalter, für Senioren und in bestimmten Lebenssituationen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt im Erwachsenenalter neben Standardimpfungen auch regelmäßige Auffrischimpfungen. Denn während ein vollständiger Schutz mit den Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ein Leben lang hält, müssen einige Impfungen regelmäßig erneuert werden. Erwachsene sollten ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen lassen und fehlende Impfungen beim nächsten Arztbesuch nachholen.
Für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren rät die STIKO zusätzlich noch zu zwei weiteren Standardimpfungen - gegen Grippe und Pneumokokken.

Für einen bestimmten Personenkreis mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko werden zudem so genannte Indikationsimpfungen empfohlen. Dabei handelt es sich um Impfungen, die aufgrund einer bestimmten Sachlage oder Situation bzw. Impfindikation (z.B. eine Grunderkrankung, bestimmte Lebensumstände, Schwangerschaft, Reise) angeraten sind. Treten neue Lebensumstände (z.B. Kinderwunsch, chronische Krankheit, ein neuer Arbeitsplatz oder Reiseplanung) ein, ist es daher sinnvoll, sich mit dem Arzt zum empfohlenen Impfschutz zu besprechen, um sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen. Auch werden heute in verschiedenen Fachbereichen neue Medikamente - sogenannte Biologika eingesetzt - die die Immunabwehr schwächen, womit ein optimaler Impfschutz besonders wichtig wird.

Standard- bzw. Auffrischimpfungen für Erwachsene (Routine-Impfungen)

Eine kombinierte Auffrischimpfung ist für den Schutz vor Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre empfohlen. Dabei soll die nächste anstehende Diphtherie-Tetanus-Impfung einmalig in Kombination mit Keuchhusten (TdaP-Kombinationsimpfstoff) vorgenommen werden. Für gebärfähige Frauen gilt diese Empfehlung für alle 10 Jahre. Ist zudem kein vollständiger Schutz vor Poliomyelitis gegeben, soll die Impfung zusätzlich mit einem Impfstoff gegen Polio kombiniert werden (Tdap-IPV-Kombinationsimpfung). Für Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis ist eine Grundimmunisierung mit jeweils 3 Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis sowie einmalig gegen Keuchhusten erforderlich.
Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren einmalig eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen.

Jährliche Impfung im Herbst mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination, für alle Personen ab 60 Jahren und für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung (z.B. medizinisches Personal, Angestellte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr) sowie für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen empfohlen.
 Allen Schwangeren wird ein Grippe-Impfschutz ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung bereits ab Feststellung der Schwangerschaft. Die Impfung ist wie alle in der Schwangerschaft erforderlichen Impfungen für das Ungeborene wie die Schwangere völlig ungefährlich. Dies gilt auch für eventuelle Zusatzstoffe in den Impfstoffen.

Die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff wird für alle Personen ab 60 Jahren von der STIKO empfohlen. Mit dem Alter nimmt das Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Virusinfektion Herpes zoster und das Auftreten von Nervenschmerzen (postherpetischen Neuralgie) zu.
Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden.

Für alle nach 1970 geborenen Personen ab 18 Jahren mit unklarem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit ist eine einmalige Impfung gegen Masern mit einem Kombinationsimpfstoff, der gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) schützt, empfohlen. Immer noch treten in unserem Land viele Masernerkrankungen auf, die besonders bei kleinen Kindern zu schweren Komplikationen, sogar mit Todesfolge führen können. Mit der Verbesserung des Impfschutzes bei den Erwachsenen  will man den Masern in Deutschland  ein Ende bereiten.
Frauen im gebärfähigen Alter sollten zudem einen vollständigen Röteln-Impfschutz aufweisen. Für sie wird eine zweimalige Röteln-Impfung gefordert, wobei auch bei bereits bestehendem Schutz gegen Masern oder/und Mumps grundsätzlich mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden soll

Einmalige Impfung ab einem Alter von 60 Jahren mit einem Impfstoff, der vor 23 verschiedenen Pneumokokken schützt, die sonst lebensbedrohende Lungenentzündungen auslösen können.  Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit erhalten ebenfalls diese Impfung, die dann aber alle 6 Jahre aufgefrischt wird. Personen mit immunschwächender medikamentöser Therapie erhalten zunächst eine Pneumokokkenimpfung mit einem so genannten Konjugatimpfstoff und nach 6-12 Monaten noch eine Impfdosis des 23-fach-Impfstoffes, der dann ebenfalls  alle 6 Jahre aufgefrischt wird.

Liegt die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurück, ist eine einmalige Auffrischimpfung empfohlen. Sie kann einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis verabreicht werden. Eine routinemäßige Auffrischimpfung alle 10 Jahre ist bei Polio nicht notwendig, wenn mit der Grundimmunisierung und einer Auffrischimpfung insgesamt vier Impfungen gegen Poliomyelitis dokumentiert sind. Für Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sind Nachholimpfungen empfohlen. Wegen einem zunehmendem Risiko der Einschleppung von Polioviren durch Migration aus Krisengebieten der Welt, empfiehlt das RKI besonders auf einen sicheren Polioschutz zu achten. Bei Reisen in Risikogebiete werden die Kosten für die Polio-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Indikationsimpfungen bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung

Arzt misst Blutdruck beim Patienten

Indikationsimpfungen sind Impfungen, die bei erhöhter Gesundheitsgefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen angeraten sind. So sind z.B. Personen mit chronischen Grunderkrankungen, mit angeborener oder erworbener Schwäche des Immunsystems, vor Chemotherapien, und vor großen Operationen sowie ältere Menschen allgemein durch Infektionen besonders gefährdet.

Oft wird aus Unwissenheit noch die Meinung vertreten, dass bei schweren Grunderkrankungen Zurückhaltung bei Impfungen geübt werden sollte. Diese Meinung ist längst überholt und falsch. Je kranker und älter ein Mensch ist, umso mehr Schutz vor Infektionen benötigt er. Auch an Multipler Sklerose Erkrankte erhalten heute den kompletten Impfschutz wie jeder Gesunde. Infektionen können Schübe der Erkrankung auslösen, Impfungen verhindern sie.

Bei allen oben erwähnten Personengruppen sollte neben dem vollständigen Standardimpfschutz (gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) zusätzlich ein sicherer Schutz vor Influenza-, Pneumokokken- und Meningokokken gewährleistet werden.

Deshalb sollten Sie unbedingt vor zu erwartenden Operationen oder umfangreichen medikamentösen Maßnahmen z.B. vor einer Klinikeinweisung, vor einer Krebstherapie oder vor Beginn einer das Immunsystem schwächenden Therapie dem Arzt Ihren Impfausweis vorlegen und auf Vollständigkeit der Impfungen überprüfen lassen

  • FSME

Impfung für Personen, die in FSME-Risikogebieten möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen (FSME-Risikogebiete in Deutschland)

  • Herpes zoster (Gürtelrose) - ab 50 Jahren

Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff für Personen ab einem Alter von 50 Jahren, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen haben.
Immunsupprimierte Personen und Menschen mit anderen schweren Grunderkrankungen (insbesondere Autoimmunerkrankungen) haben im Vergleich zu immungesunden Personen ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken und erleiden häufiger schwere Verläufe und Komplikationen.
Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden.

  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

für Personen mit fehlender Milz wird neben regelmäßigen Impfungen gegen Lungen- und Hirnhautentzündungen sowie Influenza eine einmalige Impfung gegen Hib empfohlen

  • Hepatitis A

Grundimmunisierung für bestimmte Risikogruppen - z.B. für Empfänger von Blutprodukten, Menschen mit chronischen Lebererkrankungen sowie für Personen mit riskanten Sexualpraktiken wie Analverkehr. Die Grundimmunisierung führt zu einem mindestens 25 Jahre anhaltenden Schutz. Ihr Arzt unterrichtet Sie über eine eventuelle Auffrischungsnotwendigkeit.

  • Hepatitis B (HB)

Schutzimpfung empfohlen für Personen mit reduzierter oder fehlender Immunabwehr, bei denen ein schwerer Hepatitis B-Erkrankungsverlauf zu erwarten ist (z.B. HIV- oder Hepatitis-C-Positive oder Dialysepatienten) sowie für Menschen mit einem erhöhten Expositionsrisiko (z.B. durch riskante Sexualpraktiken, Kontakt zu Hepatitis-B-Trägern oder Konsumenten von intravenös zugeführten Drogen). Die einmalige Grundimmunisierung führt im Allgemeinen zu einem lebenslangen Schutz.

  • Influenza

jährliche Impfung für Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge einer chronischen Erkrankung der Atemwege (einschließlich Asthma oder COPD), des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, aufgrund von Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, wegen einer chronischen neurologischen Krankheit (z.B. Multiple Sklerose mit infektionsbedingten Schüben) sowie für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder HIV-Infektion und deren Kontaktpersonen.
Eine jährliche Impfung wird darüber hinaus für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen empfohlen.

  • Meningokokken

Impfung für gesundheitlich gefährdete Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche mit Vierfachimpfstoff gegen die Meningitis-Erregertypen A, C, W135 und Y. Ob eine gleichzeitige Impfung gegen den Erregertyp B, die häufigste in Deutschland auftretende Meningitisform, durchgeführt werden soll, entscheidet der Arzt individuell.

  • Pertussis (Keuchhusten)

Zum Schutz des Neugeborenen eine einmalige Impfung für werdende Eltern, angehende Großeltern und alle anderen Kontaktpersonen, sofern sie in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben. Idealerweise sollte die Impfung bis spätestens einen Monat vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. In vielen Ländern der Welt wird heute eine generelle Keuchhustenimpfung in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche empfohlen, da sich hierdurch auch ein sog. Nestschutz für das Neugeborene erreichen lässt.

  • Pneumokokken

Impfung für gesundheitlich gefährdete Menschen (z.B. bei angeborenem oder erworbenem Immundefekt, einer chronischen Erkrankung der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder Nieren, Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung, einer chronischen neurologischen Krankheit oder Personen mit einem erhöhten Risiko für eine Pneumokokken-Meningitis (z.B. Cochlea-Implantat-Träger und bei Patienten vor immunsuppressiver Behandlung durch Chemotherapien oder sog. Biologika.)

  • Poliomyelitis

Impfung für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko sowie für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei Einreise aus Gebieten mit Poliomyelitis-Risiko sowie für Personen, mit erhöhtem beruflichen Erkrankungsrisiko (z.B. Personal in exponierten Laboren, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften)

  • Tollwut

Impfempfehlung für Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (siehe Verbreitungskarte WHO), auch bei vollständigem Impfschutz sollten bei Verdacht auf Tollwut-Kontakt sofort eine Impfung gegen Tollwut sowie eine weitere Impfung 3 Tage danach verabreicht werden.

  • Windpocken (Varizellen)

zweimalige Impfung für Personen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, für Menschen mit schwerer Neurodermitis, wenn deren Impfstatus unklar ist bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind. Kontaktpersonen dieser Risikogruppen sollten ebenfalls einen Varizellen-Impfschutz haben.
Alle gebärfähigen Frauen, die nicht über Antikörper gegen Windpocken im Blut verfügen, müssen zweimal gegen Windpocken geimpft werden.

Quellen

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. med. Michael Wojcinski

Letzte Bearbeitung: 23.03.2018

Herausgeber:

Logo: Berufsverband der Frauenärzte e.V.

In Zusammenarbeit mit:

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