Krebsfrüherkennung (Krebsvorsorge) in der Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Damit Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen (ugs. Krebsvorsorge) an, die nach verschiedenen Altersklassen gruppiert sind und für Frauen ab 20, 30, 35, 50 und ab 55 Jahre in unterschiedlicher Ausprägung gelten. Zudem wurde für Frauen zwischen dem 50. und 70. Geburtstag zur qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung das Mammografie-Screening eingeführt. Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Sozialgesetzbuch V) geregelt.
Sollten Sie Auffälligkeiten an sich bemerken, die zwischen den Untersuchungsintervallen liegen (z. B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl, ungewöhnlicher Ausfluss), dann sollten Sie nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten, sondern unverzüglich Ihren Frauenarzt aufsuchen um die Veränderungen abzuklären.
Link-Tipp: Selbstuntersuchung der Brust
Experten-Interview und bebilderte Anleitung zur Selbstuntersuchung der weiblichen Brust bei der Berliner Krebsgesellschaft e.V.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungen übernehmen die Früherkennungsleistungen für ihre Versicherungsnehmer meist im gleichen Umfang wie die gesetzlichen Versicherungen, sind jedoch vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsunternehmen darüber, welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ohne zusätzliche Beteiligung abgedeckt sind.
Nachfolgende Untersuchungen werden Frauen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet: | |
---|---|
Krebs |
Jährliche Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahre Die Untersuchung umfasst:
Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über das Krebsfrüherkennungsprogramm informiert und zum Screening eingeladen. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Frauen nach Hysterektomie (ohne Gebärmutterhals) |
Brustkrebs | Jährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30 Jahre gemeinsam mit der Genitaluntersuchung Die Untersuchung umfasst:
Alle zwei Jahre Mammografie-Screening für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahre
Im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die persönliche Information und eine Einladung zur weiteren diagnostischen Abklärung. Dies veranlasst die jeweilige Screening-Einheit. |
Hautkrebs | Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre für Frauen (und Männer) ab 35 Jahre beim Haut- oder Hausarzt Das Screening dient der Früherkennung des malignen Melanoms (schwarzer Hauptkrebs), des Basalzellenkarzinoms und des spinozellulären Karzinoms (weißer Hauptkrebs). Es kann in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung (Check-up beim Hausarzt) durchgeführt werden und umfasst:
|
Darmkrebs | Jährliche labormedizinische Dickdarm- und Enddarmuntersuchung für Frauen (und Männer) im Alter von 50 bis 54 Jahren Die Untersuchung umfasst:
Im Falle eines auffälligen Stuhltests haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Darmspiegelung. Hinweis: Männer von 50 bis 54 Jahren können sich zwischen einem jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie, alle 10 Jahre) entscheiden. Darmspiegelung für Männer und Frauen ab 55 Jahren, zwei Untersuchungen im Abstand von zehn JahrenDie Untersuchung umfasst:
|
Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung und Erläuterungen (Merkblätter für Patientinnen) finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/frueherkennung/erwachsene/
Quellen
• Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie