Schwangerschaftskalender

Illustration: Fötus, 22. bis 23. Woche

Die wichtigsten Termine in der Schwangerschaft auf einem Blick.

Bitte geben Sie den ersten Tag Ihrer letzten Menstruation ein und klicken Sie auf "Berechnen".

1. Tag der letzten Regelblutung:

Länge des Zyklus in Tagen:

Termine:

Die beste Zeit, schwanger zu werden.

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Der wahrscheinlichste Tag der Empfängnis ist 1-2 Tage vor dem Eisprung.

Eisprung

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Jede Frau hat ein individuelles Zyklusmuster. Jetzt ist ein wahrscheinliches Zeitfenster für den Eisprung (Ovulation).

Befruchtung

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Die Befruchtung der Eizelle findet erst Stunden nach dem Eiprung im Eileiter statt.

Einnistung

Die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter findet etwa zu diesem Zeitpunkt statt.

Schwangerschaftstest beim Arzt

Ab diesem Zeitpunkt kann ein Schwangerschaftstest (Bluttest beim Arzt) schon erhöhte Schwangerschaftshormonwerte anzeigen.

Urinschwangerschaftstest

Ein Urinschwangerschaftstest ist jetzt möglich. Hierbei gilt es den Beipackzettel zu beachten. Ein Test aus verdünntem Urin im Laufe des Tages, kann möglicherweise falsch negativ ausfallen. Es wird empfohlen, mit dem Morgenurin zu testen.

Die Regelblutung bleibt aus

Das Ausbleiben der Regelblutung sowie Spannen in der Brust können auf eine Schwangerschaft hinweisen.

Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft

Ein Termin für die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte zeitnah nach Ausbleiben der Regelblutung vereinbart werden. Diese Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.

Erster Termin bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt

Bei der Erstuntersuchung wird der Blutdruck gemessen und das Gewicht bestimmt. Der Urin wird auf Bakterien, Eiweiß- und Zuckergehalt hin untersucht. Die Ärztin oder der Arzt ertastet die Größe und Lage der Gebärmutter. Bei der Erst-Untersuchung wird Blut für die Bestimmung der Blutgruppe, der Antikörper, sowie für einen Suchtest auf Lues und die Bestimmung des Hämoglobingehaltes und ggf. der roten Blutkörperchen abgenommen. Neu ist seit 2023 zudem, dass die Blutuntersuchung auf Hepatitis-B so früh wie möglich in der Schwangerschaft stattfinden sollte. Es wird auch eine Urin-Untersuchung auf Chlamydien veranlasst. Die Schwangere wird zu den Ultraschall-Untersuchungen, zum Gestationsdiabetes-Screening, zum HIV-Test beraten (der dann ggf. auch gleich gemacht wird) und es werden entsprechenden Merkblätter ausgehändigt. Ebenso gibt es die Möglichkeit ab der 12. Schwangerschaftswoche einen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) zur Bestimmung des Rhesus-Faktors zu machen. Im Weiteren wird die Schwangere zur Mundgesundheit beraten. Die Beratungen und Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Mutterschaftsvorsorge werden bis zur 32. Schwangerschaftswoche bei einer gesunden Schwangeren und einer unauffälligen Schwangerschaft alle 4 Wochen durchgeführt. Patienten-Information: Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen drei Basis-Ultraschall-untersuchungen angeboten?

Schwangerschaftsmitteilung an den Arbeitgeber

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Wann Schwangere ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, entscheiden Sie selbst. Sie sollten bedenken, dass gerade auch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft Gefährdungen für ihr ungeborenes Kind bestehen können. Je früher der Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet wird, desto besser kann er einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen.

1. Ultraschall-Screening

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Beim 1. Ultraschall-Screening im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird überprüft, ob die Schwangerschaft in der Gebärmutter sitzt, ein Embryo darstellbar ist, eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt, kindliche Herzaktion nachweisbar sind, ob die Entwicklung des Kindes zeitgerecht ist und ob möglicherweise Auffälligkeiten vorliegen. Gemessen wird die Scheitelsteißlänge oder der biparietaler Durchmesser des Kindes. Auch wird hier nachgeschaut, ob ein Kind oder mehrere Kinder im Bauch sind.

Zahnarztbesuch

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Es wird eine zahnärztliche Kontrolle in der Frühschwangerschaft sowie eine weitere Kontrolle in der späten Schwangerschaft empfohlen.

Chorionzottenbiopsie

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Wenn eine Chorionzottenbiopsie erforderlich sein sollte, kann sie jetzt durchgeführt werden. Die Chorionzotten-Biopsie (Plazenta-Punktion) ist eine seltene Untersuchung in der Schwangerschaft. Dabei wird bei auffälligen Schwangerschaftsbefunden durch Punktion Zellgewebe aus dem Mutterkuchen entnommen und untersucht.

Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) können schon früh (frühestens ab der 10. SSW, viel besser jedoch ab der 11. oder 12. SSW) einige Chromosomen-Abweichungen beim Ungeborenen feststellen. Der NIPT gehört zwar ab 01.07.2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa einem auffälligen Ultraschall, oder wenn gemeinsam mit Ärztin oder Arzt entschieden wurde, dass der Test für die persönliche Situation notwendig ist – zum Beispiel, wenn bereits ein Kind mit einer erblichen Erkrankung in der Familie lebt oder in der Familienanamnese bestimmte Erkrankungen gehäuft vorkommen. Oft ist es sinnvoll, den NIPT mit einem frühen Ultraschall in der 12. – 13. Schwangerschaftswoche zu kombinieren, da viele mögliche Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen sich ausschließlich im Ultraschall zeigen. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt berät umfassend über ein individuelles, pränataldiagnostisches Konzept.

Ersttrimesterscreening/Nackenfaltentranzparenzmessung

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Das so genannte Ersttrimesterscreening ist nun möglich. Das Ersttrimesterscreening besteht aus einem Bluttest bei der Schwangeren und einer Ultraschall-Untersuchung des Kindes, speziell des kindlichen Nackenbereichs durch die sog. Nackentransparenzmessung. Aus der Kombination der Ergebnisse der Laborwerte beta-HCG und PAPP-A mit der Dicke der Nackentransparenz kann das statistische Risiko für bestimmte chromosomale Veränderungen abgeleitet werden. Eine sichere Diagnose kann damit nicht gestellt werden. Bei nachgewiesenem erhöhten Risiko sind weitere Untersuchungen erforderlich.Wenn bereits ein NIPT durchgeführt wurde, benötigt es kein Ersttrimesterscreening mehr. Der NIPT in Kombination mit einem erweiterten Ultraschall ersetzt die Ergebnisse des Ersttrimesterscreenings und hat dabei eine bessere Aussagekraft. Beide Untersuchungsmöglichkeiten exisiteren aber weiterhin parallel.Diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der regulären Mutterschaftsvorsorge.

Impfungen gegen Grippe und COVID-19

Die Schwangere wird bei einer der ersten Untersuchung über die Impfungen gegen saisonale Grippe (Influenza) sowie COVID-19 beraten werden. Gesunden Schwangeren soll diese Impfung ab dem zweiten Trimenon empfohlen werden, Schwangeren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits im ersten Trimenon.Allen Schwangeren, die noch nicht oder nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, wird ebenso von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, ab dem zweiten Trimeon mit der Grundimmunisierung zu starten sowie eine Auffrischimpfung mit einem adaptierten Impfstoff in Anspruch zu nehmen. Schwangeren mit einer Vorerkrankung wird zudem eine jährliche Auffrischimpfung empfohlen. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen von Schwangeren. Beide Impfungen (Influenza und COVID-19) können zum gleichen Termin geschehen und auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft, etwa zu Beginn der Influenza-Saison, wenn der adaptierte Impfstoff verfügbar ist. Das ist individuell verschieden, je nach berechnetem Geburtstermin und Zeitpunkt der Schwangerschaft zu Beginn der Erkrankungssaison.

Fruchtwasser-Untersuchung

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In diesem Zeitraum kann bei Notwendigkeit, die selten erforderliche Fruchtwasseruntersuchung erfolgen. Bei der wirklich selten erforderlichen Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)werden durch Punktion der Fruchthöhle über die Bauchdecke der Schwangeren ca. 10 ml Fruchtwasser gewonnen und auf seltene chromosomale, bzw. Stoffwechselveränderungen untersucht.

2a. Ultraschall-Screening

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In diesem Zeitraum ist der zweite große Basisultraschall in der Schwangerschaft möglich. Im 2a. Ultraschall-Screening werden der kindliche Kopfdurchmesser (biparietal BPD und fronto-okzipital FOD) oder Kopfumfang (KU); Bauch/Brustkorb-Durchmesser (ATD) sowie der Längsdurchmesser (APD) oder der Bauchumfang (AU), sowie die Länge des Oberschenkelknochens (FL) gemessen. Es wird geprüft, ob eine zeitgerechte Entwicklung vorliegt und es Hinweiszeichen für Entwicklungsstörungen hinsichtlich Fruchtwassermenge, körperlicher Entwicklung und Plazentalokalisation und -struktur gibt. Wenn etwa die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

zusätzlich 2b. (erweitertes) Ultraschallscreening auf Wunsch der Schwangeren durch qualifizierten Untersucher

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Zusätzlich zum 2a. Ultraschall-Screening kann die Beurteilung der folgenden fetalen Strukturen durch die sogenannte 2b. Untersuchung erfolgen:Hier wird nach Auffälligkeiten der Hirnflüssigkeitsräume, einer Auffälligkeit der Kopfform und der Darstellbarkeit des Kleinhirns gesucht. Weiterhin überprüft man bei Hals und Rücken auf eine Unregelmäßigkeit der hinteren Hautkontur. Beim Brustkorb wird auf eine auffällige Herz/Thorax-Relation, die linksseitige Herzposition , anhaltende Herzrhythmusstörungen und die Darstellbarkeit des Vier-Kammer-Blicks des Herzens geachtet. Beim Rumpf des Kindes wird die vordere Bauchwand untersucht sowie die Darstellbarkeit des Magens im linken Oberbauch und der Harnblase geprüft.

2. Antikörper-Suchtest

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In der Frühschwangerschaft wurde entweder bereits ein Antikörper-Suchtest oder ein Rhesus-NIPT durchgeführt. Ein weiterer Antikörper-Suchtest wird bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) durchgeführt.

Gestationsdiabetesscreening

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In diesem Zeitraum ist ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes, auch Gestationsdiabetes genannt, möglich. Beim Gestationsdiabetesscreening wird die Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50g Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern) bestimmt.Schwangere mit erhöhten Blutzuckerwerten erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) mit 75g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz. Bei Erreichen bzw. Überschreiten eines oder mehrerer Werte soll die weitere Betreuung der Schwangeren in enger Zusammenarbeit mit einer diabetologisch qualifizierten Ärztin bzw. einem diabetologisch qualifizierten Arzt erfolgen.

Geburtsvorbereitung

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Etwa ab diesem Zeitpunkt sollte mit einem Kurs zur Geburtsvorbereitung begonnen werden. Hierdurch können Schwangerschaftsbeschwerden gemindert werden. Eine gute Vorbereitung auf die Geburt durch entsprechende Übungen und Erlernen von Entspannungs- und Atemtechniken kann zudem helfen, Ängste zu mindern und mit den körperlichen Belastungen und Schmerzen während der Geburt besser umgehen zu können.

Kardiotokographie (CTG)

Falls eine Risikoschwangerschaft vorliegt, kann ab der 25. Schwangerschaftswoche ein sogenanntes CTG, eine Kardiotokographie, gemacht werden. Ob ein CTG medizinisch notwendig ist, kann mit der behandelnden Frauenärztin oder dem behandelndem Frauenarzt besprochen werden. Für ein CTG werden zwei Bänder um den Bauch befestigt mit zwei Geräten. Ein Sensor nimmt die Herzfrequenz des Kindes auf und der Drucksensor nimmt die Verhärtungen der Bauchdecke auf. Und auf dem Papier kann Ärztin oder Arzt die Werte kontrollieren.

Anti-D-Prophylaxe bei Rh-negativen Schwangeren

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Sollte bei der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPT Rh-Faktor) festgestellt worden sein, dass das Baby Rh-positiv ist bei einer Rh-negativen Schwangeren wird jetzt die Anti-D-Prophylaxe durchgeführt. Dabei wird eine Standarddosis (um 300 μg) Anti-D-Immunglobulin injiziert, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das ist insbesondere wichtig, wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und auch eine zukünftige Schwangerschaft bestehen bleiben soll. Nach der Geburt wird eine weitere Anti-D-Prophylaxe gegeben.

3. Ultraschallscreening

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Bei der dritten Ultraschall-Untersuchung nach der Mutterschaftsrichtlinie werden gemessen: Biparietaler (BPD) und Fronto-okzipitaler Kopfdurchmesser (FOD) oder der Kopfumfang (KU); Bauch /Brustkorb-quer-Durchmesser (ATD) und Längsdurchmesser (APD) oder der Bauchumfang (AU), sowie die Länge des Oberschenkelknochens (FL). Es wird geprüft, ob eine zeitgerechte Entwicklung vorliegt und ob Hinweiszeichen für Entwicklungsstörungen hinsichtlich Fruchtwassermenge, körperlicher Entwicklung und Plazentalokalisation und -struktur gemäß dem 2. Screening (2a.) vorliegen.

Impfung gegen Keuchhusten

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Im dritten Trimester ist ein idealer Zeitpunkt, um nochmal mögliche Impfungen für den Schutz des Neugeborenen durchzuführen. So sind etwa Keuchhusten-Infektionen (Pertussis) für Neugeborene und Säuglinge besonders gefährlich. Die explizite Impfempfehlung im Zeitraum der Schwangerschaft hat das Ziel, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern. Ein aufgefrischter Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) bei Schwangeren sowie den zukünftigen Kontaktpersonen des Babys schützt Kinder im Neugeborenen- und Säuglingsalter vor Komplikationen dieser Infektionserkrankung. Keuchhusten kann in jedem Alter eine langwierige Erkrankung nach sich ziehen. Die Impfung wird zwischen der 28. und der 32. Schwangerschaftswoche empfohlen.Falls noch keine Impfung gegen Influenza und COVID-19 erfolgt ist, werden auch diese beiden Impfungen in der Schwangerschaft empfohlen. Möglich sind beide Impfungen ab dem 2. Trimeon, bei Vorerkrankungen auch früher und nach ärztlicher Empfehlung.

Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung

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Die nachfolgenden Untersuchungen sollen in den letzen zwei Schwangerschftsmonaten - unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgemeinen im Abstand von zwei Wochen stattfinden. Sie umfassen:Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Hämoglobinbestimmung und ggf. Zählung der Erythrozyten, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Kontrolle der kindlichen Herzaktionen, Feststellung der Lage des Kindes.

2. Zahnarztbesuch

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Zahnärztliche Kontrolle einplanen:In der späten Schwangerschaft wird eine weitere zahnärztliche Kontrolle empfohlen. Dabei werden der Zahnzustand, Mundhygiene-und Parodontalzustand sowie das Kariesrisiko der Schwangeren untersucht. Ggf. kann es eine therapeutische Empfehlung zur Keimzahlreduzierung, zum Mundhygienetraining, zur Ernährungsberatung, zur professionellen Zahnreinigung und zahnärztlichen Sanierung gegeben.

Mutterschaftsgeld

Es wird Zeit, sich jetzt um den Antrag auf Mutterschaftsgeld zu kümmern. Zum Nachweis gegenüber der Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftsgeld wird vom betreuenden Arzt eine kostenfreie Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt.

RSV-Impfung

Seit August 2023 ist ein Impfstoff für Schwangere gegen das Respiratorische Synzitial-Virus (RSV) zugelassen. Diese Impfung ermöglicht einen Nestschutz für das Baby vor teils lebensbedrohlichen Atemwegserkrankungen. Experten der Fachgesellschaften für Perinatologie empfehlen daher die RSV-Schutzimpfung in der Schwangerschaft. Nur eine Empfehlung durch die STIKO steht noch aus, daher ist die Impfung noch eine Selbstzahlerleistung. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet. Die RSV-Impfung kann daher in Arztpraxen nur privat abgerechnet werden. Für Schwangere, die sich gegen RSV impfen lassen wollen, empfiehlt es sich daher, vorab eine Kostenzusage ihrer Krankenkasse einzuholen. Eine Vorlage zur „Kostenerstattung der RSV-Impfung nach ärztlicher Empfehlung“ kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden.

Vorstellung in der Entbindungsklinik

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Je nach Wohnort und Geburtsort gibt es unterschiedliche Regelungen. Am besten sollten schon frühzeitig Informationen von der gewählten Entbindungsklinik eingeholt werden, wie die Formalien dort sind. Die Vorstellung in der Entbindungsklinik kann eine geburtshilfliche Untersuchung einschließen, eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenfalls eine sonographische Untersuchung. Frauenärztin oder Frauenarzt wird die Schwangere bei der Wahl der Geburtsklinik unterstützen, insbesondere bei Risikoschwangerschaften soll die Schwangere bei der Wahl der Entbindungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten werden, dass die Klinik über die nötigen personellen und apparativen Möglichkeiten zur Betreuung von Risikogeburten und/oder Risikokindern verfügt.

Mutterschutz

Heute beginnt der Mutterschutz der Schwangeren. Er beginnt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET).

Senkwehen

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Die Wahrscheinlichkeit von Senkwehen steigt in den letzten vier Wochen der Schwangerschaft nochmal an. Mit Ihnen senkt sich der mütterliche Bauch und es können vermehrt Wassereinlagungen auftreten. Senkwehen können spürbar sein, müssen es aber nicht. Das ist von Schwangerer zu Schwangerer individuell.

Entbindungstermin

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Das Baby kommt voraussichtlich um diesen Zeitraum herum zur Welt. Genau bestimmen kann man den Geburtszeitpunkt nicht, aber statistisch erblicken 90% der Babys zwischen der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (ab 37+0) und zwischen der vollendeten 42. Schwangerschaftswoche (bis 41+6) das Licht der Welt. Jedes Baby, das in diesem Zeitpunkt geboren wird, wird als "termingeboren" bezeichnet.

Errechneter Entbindungstermin

Nach offizieller Berechnung nach dem 1. Tag der letzten Periode ist heute der Enbindungstermin. Es ist aber normal und nicht ungewöhnlich, wenn manche Babys sich auch noch einige Tage Zeit lassen. Alle Babys, die zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche geboren werden, gelten als "termingeboren". Eine Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (vor 37+0) gelten als Frühgeborene.

Ende Mutterschutz

Der Mutterschutz endet acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Sollte das Baby am errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblicken, so endet der Mutterschutz heute. Falls Elternzeit beantragt wurde, startet die Elternzeit ab dem nächsten Tag.

Autor/Autoren: äin-red

Herausgeber:

Logo: Berufsverband der Frauenärzte e.V.

In Zusammenarbeit mit:

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