Frauenarzt-Praxis Bautzen - Dr. med. Annett Hauke

Dr. med. Annett Hauke

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Löbauer Str. 37
02625 Bautzen

Tel.: 0 35 91 / 60 79 50
Fax: 0 35 91 / 60 79 51

E-Mail: frauenarztpraxis-dr.hauke@t-online.de

Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge

Ultraschalluntersuchungen (auch Sonographien genannt) sind seit den 90iger Jahren fester Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Dadurch können viele Auffälligkeiten und Probleme erkannt werden und auch das „Sichtbarmachen“ des Kindes für die Eltern wird durch diese Technik möglich.

Die Anwendung der Sonographie in der Schwangerschaft ist durch den Gesetzgeber klar geregelt.

Durch die Krankenkassen sind in den Mutterschaftsrichtlinien nur 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

zwischen der   9.-12. SSW,

zwischen der 19.-22. SSW (der sogenannte Organultraschall – die wichtigste der 3 Untersuchungen) und

zwischen der 29.-32. SSW.

Unter besonderen Umständen, Erkrankungen der Mutter und/oder Auffälligkeiten bei Ihrem Ungeborenen werden Ihnen weitere Untersuchungen angeboten. Näheres dazu finden Sie unter:

Diagnostik - Diagnostik P-Z - Pränatale Diagnostik.

 

Ab dem 01.01.2021 wurde das sogenannte „Baby-Fernsehen“ verboten.

 

Nach der seit 31.12.2018 gültigen „Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ sind Ultraschall-Anwendungen an einer schwangeren Frau zu nicht-medizinischen Zwecken nicht mehr erlaubt. Darunter fällt auch das „Baby-Fernsehen“, also die reine Bildgebung am Fötus, ohne dass eine ärztliche Indikation gestellt wurde.

(Strahlenschutzverordnung Artikel 4 §10)

Bestehen jedoch Ihrerseits Ängste, dass mit Ihrem Ungeborenen etwas nicht in Ordnung sein könnte und Sie wünschen eine zusätzliche (über die 3 von den Krankenkassen vorgesehenen) Ultraschall- Untersuchung, ist diese nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und muss privat bezahlt werden. In diesem Zusammenhang kann auch eine 3D/4D-Darstellung Ihres Kindes erfolgen.

Diese Untersuchung wird dann nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit dem GOP (Gebührenordnungspunkt) 415: „Ultraschall in der Schwangerschaft“ abgerechnet. Den aktuellen Preis für diese zusätzliche Untersuchung, die wir gerne am Ende einer Sprechstunde anbieten, erkundigen Sie sich bitte in der Praxis.

🔍

Aktuelle Meldungen

Herausgeber:

In Zusammenarbeit mit:


Weitere Gesundheitsthemen

HNO-Heilkunde   www.hno-aerzte-im-netz.de

Allgemeine & Innere Medizin    www.internisten-im-netz.de

Kindergesundheit    www.kinderaerzte-im-netz.de

Kinderrehabilitation www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de

Lungenheilkunde   www.lungenaerzte-im-netz.de

Neurologie & Psychiatrie   www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org

Anästhesiologie www.anaesthesisten-im-netz.de