Praxis für Frauenheilkunde in Lebach

Dr. med. Brigitte Krings-Ney

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Psychotherapeutin
Sexualmedizin

Poststraße 2
66822 Lebach

Tel.: 06881 - 4818

E-Mail: gynpraxis-kringsney@t-online.de

                                                                                                        

Mutterschaftsvorsorge

Zunächst wird in der Schwangerschaft eine frauenärztliche Untersuchung alle 4 Wochen, später in kürzeren Intervallen durchgeführt. Bei jeder Untersuchung wird der Urin untersucht, es werden Gewicht und Blutdruck im Mutterpass notiert. In bestimmten Abständen werden Blutuntersuchungen durchgeführt. Blutuntersuchungen: Folgende Laboruntersuchungen (zumeist Blutuntersuchungen) werden im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie als Leistung der Krankenkasse durchgeführt: ERSTE SCHWANGERSCHAFTSHÄLFTE

  • Blutgruppe, Rhesusfaktor: falls schon bekannt, Blutgruppenausweis oder alten Mutterpass mitbringen.
  • Antikörper-Suchtest: Bei Rhesus-positiven Patientinnen: in der Regel zu Beginn der Schwangerschaft Bei Rhesus-negativen Patientinnen: Wiederholung in der 2. Schwangerschaftshälfte
  • Lues = Syphillis: verursacht durch ein Bakterium Treponema pallidum (TPHA Test)
  • Röteln, Windpocken (Varizella zoster Virus): (bei ungeklärter Immunitätslage)
  • HIV-Test: Eine HIV infizierte Mutter kann das Virus in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder durchs Stillen auf ihr Kind übertragen. Bei einer Infektion kann durch eine Behandlung der Mutter die Übertragung auf das Kind ziemlich sicher vermieden werden.

ZWEITE SCHWANGERSCHAFTSHÄLFTE

  • Screening auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche
  • Hepatitis-B Suchtest nach der 32. Schwangerschaftswoche

Ultraschalluntersuchungen: Insgesamt sind 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft von den Krankenkassen vorgesehen.

  1. zwischen der 9ten und 12ten Schwangerschaftswoche
  2. zwischen der 19ten und 22ten Schwangerschaftswoche
  3. zwischen der 29ten und 32ten Schwangerschaftswoche

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bieten wir Ihnen auf Wunsch gegen Berechnung an.

Ausschluss von Fehlbildungen: Trotz guter Fachkompetenz und einem modernen Ultraschallgerät können manche Fehlbildungen nicht erkannt oder übersehen werden. Manche Fehlbildungen sind zum Zeitpunkt des Fehlbildungsultraschalles (zwischen der 19ten und 22ten SSW) noch nicht, oder nur sehr diskret angelegt. In den letzten Jahren haben sich einige Verfahren (Ersttrimesterscreening, Pränatal-Test, Chorionzottenbiopsie, Amniozentese) etabliert, um das Risiko für Fehlbildungen besser abschätzen zu können. Dazu beraten wir sie gerne nochmals gesondert. Diese Spezialuntersuchungen werden in der Regel nicht im Rahmen der Schwangerenvorsorge über die Krankenkasse erstattet.

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