Praxis für Frauenheilkunde in Lebach
Dr. med. Brigitte Krings-Ney
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Psychotherapeutin
Sexualmedizin


Individuelle Gesundheitsleistungen
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen, die von Ihrer Kasse erstattet werden:
Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spekulumeinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Tastuntersuchung.
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.
Seit dem 01.01.2020 wird bei Frauen nach dem 35. Lebensjahr zusätzlich zum mikroskopischen Abstrich ein weiterer Abstrich auf HPV (Humanes Papillomavirus) untersucht. HPV ist ein starker Risikofaktor, um eine Gebärmutterhals-Krebserkrankung zu entwickeln. Auch Karzinome des äußeren Genitalbereichs (Vulva-Karzinome) können durch HPV verursacht werden. Mädchen und Jungen zwischen 9 und 18 Jahre können sich gegen die gefährlichsten HPV-Subtypen impfen lassen.
Vom Beginn des 50. Lebensjahres gehören noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung.
Weitere medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein: Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden. Auch Brustultraschall (Mammasonographie) ist eine Leistung, die nicht zur Vorsorgeleistung der Krankenkasse gehört.
Ab dem 50. Lebensjahr wird eine Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl angeboten. Blut im Stuhl kann ein Hinweis auf Déine Darmkrebserkrankung sein, aber auch bei harmlosen Ursachn (z.B. Hämorrhoiden) kann die Stuhlprobe positiv ausfallen.
Eine Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) wird ab dem 50. Lebensjahr in 2-jährlichen Abständen empfohlen und von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Weder die Mammographie noch der Brustultraschalll können einen Brustkrebs verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Bitte sprechen Sie uns und /oder unsere Mitarbeiterinnen auf gewünschte Zusatzleistungen an.
In der Praxis angebotene Zusatzleistungen:
- Erweiterte Krebsfrüherkennung
- Immunologischer Stuhltest
- Bladder Check (Blasenkrebs)
- HPV-Test (Humane Papillomviren Testung)
- Mammasonographie
- Spezielle Laboruntersuchungen
- Hormonanalysen –
- Möglichkeiten der Empfängnisverhütung
- HPV Impfung
- Gynatrenimpfung (Vaginalinfektionen)
- Strovac-Impfung (Harnwegsinfektionen)
- Akupunktur
- Naturheilverfahren
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