Überörtliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Alexia Kauder und Dr. med. Andreas Sonnwald

Dr. med. Alexia Kauder

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Werner Hellweg 477
44894 Bochum

Tel.: 0234 231223
Fax: 0234 9232093

E-Mail: praxis.kauder@t-online.de
Homepage: www.kauder-praxis.de

Schwangerschaft

Mit der Schwangerschaft beginnt für jede Frau ein neuer Lebensabschnitt. In den nächsten 9 Monaten werden Sie sich körperlich und seelisch verändern, denn in Ihnen wächst ein neuer Mensch heran. Jetzt sind Sie nicht mehr nur für sich selbst und Ihre eigene Gesundheit verantwortlich, sondern tragen auch Verantwortung für ein neues Leben, das ganz und gar Ihrem Schutz und Ihrer Pflege anvertraut ist.

Wie gut es Ihnen und Ihrem Kind in dieser Zeit geht, ob Sie die Schwangerschaft als Erlebnis oder als Belastung erleben, hängt u.a. davon ab, wie sehr Sie jetzt auf sich und Ihre – und damit auch auf die Gesundheit Ihres Kindes – achten. Eine gesunde ausgewogene Ernährung, Ihre persönliche Einstellung und Ihre seelische Verfassung haben großen Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes.

Ängste, mangelndes Selbstvertrauen, Stress und seelische Belastungen können Ihrem Kind schaden. Nehmen Sie sich deshalb Zeit für sich selbst und informieren Sie sich umfassend, denn durch Wissen gewinnen Sie Ihre Ruhe und Selbstvertrauen, so dass Zweifel und Ängste, die im Verlauf der Schwangerschaft trotz aller Vorfreude auf das Kind immer einmal auftauchen können keine Chance haben.

Und nehmen Sie last but not least im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge die Hilfe Ihres Frauenarztes und Ihrer Hebamme in Anspruch. Die Mutterschaftsvorsorge in Deutschland gilt heute als weltweit vorbildlich.

Durch die regelmäßige Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen lassen sich Probleme schneller erkennen und auch erfolgreich behandeln. Je eher Sie kommen, desto früher lassen sich Risiken erkennen und Komplikationen beseitigen, und zwar nicht nur solche, die die Entwicklung des Kindes beeinflussen, sondern auch solche, durch die Ihre eigene Gesundheit beeinflusst wird.

​Das Vorsorgeprogramm der Krankenkassen

Im Rahmen dieses Paketes zur Mutterschaftsvorsorge sind insgesamt 10 Untersuchungen vorgesehen. Sie erfolgen zunächst alle 4 Wochen, nach der 32. SSW alle 14 Tage und gegen Ende der Schwangerschaft jede Woche. Im Einzelfall, wenn z. B. ein besonderer Schwangerschaftsverlauf vorliegt oder zwischendurch Probleme auftauchen, kann von diesem Untersuchungsschema abgewichen werden.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen untersucht Sie Ihr Arzt regelmäßig. Dabei werden Ihr Gewicht und Ihr Blutdruck gemessen, die Größe der Gebärmutter abgetastet und die Geschlossenheit des Gebärmutterhalses kontrolliert. Später werden auch die Herztöne des Babys abgehört. Diese körperlichen Untersuchungen werden durch verschiedene Labortests ergänzt: Zu Beginn der Schwangerschaft werden Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt. Diese Untersuchung ist wichtig, um eine Rhesusunverträglichkeit zwischen mütterlichem und kindlichem Blut auszuschließen, bzw. um frühzeitig gezielte Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Außerdem wird geprüft, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln besteht. Diese an sich harmlose Infektionskrankheit kann in den ersten Schwangerschaftsmonaten schwere Fehl- und Missbildungen des Kindes hervorrufen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um Schutz des Kindes sind außerdem ein HIV-Test (AIDS), eine Untersuchung auf Lues – eine Geschlechtskrankheit, die heute in Deutschland praktisch ausgetrottet ist -, sowie ein Abstrich auf Chlamydien (Bakterien die Frühgeburtsbestrebungen verursachen können) vorgesehen.

Zusätzlich wird geprüft, ob ausreichend roter Blutfarbstoff (Hämoglobin) und rote Blutkörperchen in Ihrem Blut vorhanden sind. Ist der Wert erniedrigt, deutet dies auf einen Eisenmangel hin, der die Sauerstoffversorgung Ihres Kindes beeinträchtigen kann. Ein solcher Mangel lässt sich durch Einnahme von Eisenpräparaten schnell beheben.

Die regelmäßige Urinuntersuchung auf Bakterien, Zucker und Eiweiß dient der Entdeckung möglicher Erkrankungen der Blase und der Nieren und der Früherkennung der sogenannten Gestose (Schwangerschaftsvergiftung), einer typischen Schwangerschaftserkrankung, die für Sie und Ihr Kind sehr gefährlich werden kann, wenn sie erst spät oder gar nicht erkannt wird.

Ergänzt werden die körperlichen Untersuchungen und die Labortests durch 3 Ultraschalluntersuchungen: in der 10., in der 20. und in der 30. Schwangerschaftswoche. Darüber hinaus sind Ultraschalluntersuchungen nur vorgesehen bei besonderen Schwangerschaften, z. B. Zwillingen und bei Risikoschwangerschaften

Der Zuckerbelstungstest

Ungefähr 5% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftszucker (Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2-3 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.

Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, ein unnatürlich hohes Geburtsgewicht, sowie nach der Geburt die Gefahr eines Atemnotsyndroms sowie das erhöhte Risiko einer Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz (vorzeitiges Versagen des Mutterkuchens) kann es zu einer höheren Frühsterblichkeit kommen.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, eine erhöhte Fruchtwassermenge, erhöhter Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose (Schwangerschaftsvergiftung). Durch diese Komplikationsmöglichkeiten kommt es zu einer erhöhten Totgeburtenrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- und Blutzuckerbestimmung nur unzureichend oder gar nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich jedoch der sogenannte Blutzuckerbelastungtest.

Diesen Test gibt ist in 2 verschiedenen Varianten. Bei der einfachen Variante wird der Schwangeren ein Vortest angeboten. Hierbei wird 50g Zucker in Wasser gelöst getrunken und nach einer Stunde der Blutzucker (BZ) bestimmt. Der Wert sollte hierbei nicht über 135mg/dl sein. Die Schwangere muss dafür nicht nüchtern sein,

Die 2. Variante ist der große Glucosetoleranztest. Hierbei wird zunächst der Nüchtern-BZ gemessen, dann trinkt die Schwangere 75g Zucker in Wasser gelöst und anschließend nach einer und nach 2 Stunden der BZ-Wert gemessen. Alle 3 Werte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

Die Durchführung des einfachen Vortestes ist erfreulicherweise seit dem 01.04.2012 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Kosten für diesen Belastungstest werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Von den Fachgesellschaften wird dieser Vortest nicht empfohlen, da er nicht so sicher ist. Oftmals ist bei Schwangeren nämlich nur der Nüchtern-BZ erhöht, der mit diesem Test aber nicht erfasst wird. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit statt des Vortestes in der 24.- 27. Schwangerschaftswoche den großen Glucosetoleranztest durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht.

​Mutterschaftsvorsorge plus

Um noch mehr Sicherheit für Sie und Ihr Kind zu bekommen können verschiedene Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden (Mutterschaftsvorsorge plus). Diese zusätzlichen Untersuchungen sind von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfohlen. Die Kosten für die Untersuchungen werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nicht übernommen. 

So übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten für einen vorsorglichen Test auf Toxoplasmose (eine Infektionskrankheit, die durch Katzenkot und rohe tierische Lebensmittel übertragen werden kann).

Ebenso wenig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine vorsorgliche Überprüfung der Immunitätslage bezüglich einer Infektion mit Cytomegalie. Diese Erkrankung wird v.a. über kleine Kinder durch Urin und Speichel übertragen.

Die verschiedenen Untersuchungen, mit denen Ihr persönliches Risiko für das Auftreten einer chromosomalen Störung (in den meisten Fällen Trisomie 21. oder Mongolismus) ermittelt werden kann werden ebenfalls von den Krankenkassen nicht übernommen. Hierbei handelt es sich um den Triple-Test und das Ersttrimesterscreening. Die Fruchtwasseranalyse wird dagegen ab einem mütterlichen Alter von 35 Jahren übernommen. Auch der AFP-Test, der wichtige Aufschlüsse über Spaltbildungen im Bereich des Rückens (offener Rücken) oder des Bauches geben kann wird nicht von den Krankenkassen getragen.
Wie bereits berichtet übernimmt die Krankenkasse im allgemeinen nur noch 3 Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Wenn sie die spannende Entwicklung Ihres Kindes jedoch am Monitor verfolgen wollen ist das jederzeit möglich. Sie können auch werdende Großeltern und Geschwisterkinder gerne mitbringen.

​Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionserkrankung, die durch den Genuss von rohem oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie durch Katzen- oder Wildkaninchenkot übertragen werden kann.

Die Erkrankung kann sich durch Symptome wie Fieber, geschwollene Lymphknoten und Hautausschlag bemerkbar machen, sie kann wie ein grippaler Infekt verlaufen, aber auch ganz ohne Beschwerden. Im Normalfall bereitet die Toxoplasmose keinerlei Probleme. In der Schwangerschaft jedoch kann die Infektion in jedem Schwangerschaftsalter auf das Kind übertragen und darüber zu einer möglichen Schädigung des Kindes führen. Wird eine Infektion rechtzeitig erkannt, ist auch in der Schwangerschaft eine antibiotische Therapie problemlos möglich.

Immunstatus (Abwehrlage)
Ob Sie bereits einmal eine Toxoplasmose hatten und damit bleibende Antikörper gebildet haben, die Sie und Ihr Baby schützen lässt sich durch eine Blutuntersuchung nachweisen. Bei fehlendem Antikörperschutz sollten Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um sich nicht ausgerechnet in der Schwangerschaft zu infizieren. Weitere Blutkontrollen können eine Erkrankung frühzeitig nachweisen.
Wichtig ist, dass Sie sich bei unklaren fieberhaften Erkrankungen melden, damit im Falle einer Toxoplasmose diese frühzeitig behandelt werden kann.

Schwangerenvorsorge
Eine routinemäßige Untersuchung des Blutes auf Antikörper gegen Toxoplasmose ist nicht Gegenstand der Mutterschaftsvorsorge und daher nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Nur wenn begründeter Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt oder Sie zu den Risikopatientinnen gehören übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung.

Sollten Sie eine Überprüfung Ihrer Immunitätslage wünschen, kann bei der ersten Mutterschaftsvorsorge zusätzlich etwas Blut entnommen werden. Ist der Test positiv besteht für Sie und das Baby Schutz. Ist der Test negativ, dass heißt Sie haben keine Antikörper ist eine Wiederholung des Testes in der 20. u. in der 30. Schwangerschaftswoche anzuraten.

Prophylaxe
Da die wenigsten Schwangeren ihre Abwehrlage gegen Toxoplasmose kennen, ist generell von einem fehlenden Antikörperschutz auszugehen und zur Vorbeugung sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • kein Genuss von rohem oder nicht durchgebratenem Fleisch
  • kein Genuss von gepökeltem Fleisch oder Wurstwaren auf Reisen in südliche Länder (z.B. Salami)
  • Vermeidung von Kontakt mit Katzen, v.a. mit Katzenkot, die Erkrankung kann auch durch Bisse oder Kratzer übertragen werden
  • Waschen Sie Früchte und rohes Gemüse vor dem Verzehr
  • Tragen Sie Handschuhe bei der Gartenarbeit bzw. reinigen Sie die Hände gründlich nach Garten-, Feld- oder sonstigen Erdarbeiten
  • Für Katzenbesitzer: Katzenkotkästen täglich reinigen und mit kochendem Wasser auswaschen (Handschuhe tragen!), nur gekochtes Fleisch (Dosenfleisch) verfüttern

​Cytomegalie

Cytomegalie ist eine virale Erkrankung, ausgelöst durch das humane Cytomegalievirus (CMV). Dieses Virus gehört zur Gruppe der Herpesviren, zu der auch das Windpocken-Virus und die beiden Herpes auslösenden Viren gehören. Typisch für diese Virusgruppe ist, dass das Virus nach der Erstinfektion ein Leben lang im Körper verbleibt.Man schätzt, dass in Europa 50% aller Frauen ohne durchgemachte Infektion in die erste Schwangerschaft gehen, somit keine Immunität haben. Weltweit ist die Infektion mit Cytomegalie die häufigste Ursache für vor der Geburt erworbene Schädigungen des Kindes. Schätzungsweise kommt eines von 200 Kindern mit einer Schädigung durch eine Cytomegalie-Infektion zur Welt. Eine Ersterkrankung in der Schwangerschaft, v.a. in den beiden ersten Dritteln der Schwangerschaft kann für das ungeborene Kind besonders gefährlich werden: In der Frühschwangerschaft ist die Rate an Fehlgeburten erhöht, in der späteren Schwangerschaft kann die Infektion zu Wachstumsmangel, Hörstörungen bis hin zur Taubheit und/oder zu geistiger Entwicklungsstörung führen.

Cytomegalie – Übertragung
Die Infektion erfolgt über Tröpfchen- und Schmierinfektion, also über Speichel, Urin, Tränen oder Genitalsekret. Die Ansteckung kann aber auch über Scheidenschleim, Muttermilch und Blut erfolgen. Die Hauptinfektionsquelle für Schwangere sind Kleinkinder, die ohne Anzeichen einer Erkrankung das Virus in hoher Konzentration mit dem Speichel, Urin oder mit dem Stuhlgang ausscheiden. Selbst durch Küssen kann das Virus auf die werdende Mutter übertragen werden. Eine Vorbeugung ist daher – realistisch gesehen – praktisch kaum möglich.

Cytomegalie – Erstinfektion in der Schwangerschaft
Ca. 1 – 2% aller Schwangeren erkranken während der Schwangerschaft erstmalig an Cytomegalie. Meistens ist das eigene Kind die Ursache, das sich durch Kontakt in der Krabbelgruppe oder im Kindergarten infiziert hat. Die Kinder zeigen keinerlei Anzeichen für eine Infektion, sind gesund können aber über Monate das Virus ausscheiden.Da Schwangere bei einer Erstinfektion noch keine Antikörper gegen das Virus haben, kann sich das Virus ungebremst über den Mutterkuchen auf das ungeborene Kind ausbreiten. Die Wahrscheinlichkeit für eine derartige Übertragung liegt bei ca. 40%. Von den betroffenen Kindern entwickeln 10 – 15% ein Cytomegalie-Syndrom mit schwerer gesundheitlicher Schädigung. Hierzu zählen: Wachstumsmangel – Hauteinblutungen – Lungenentzündung – Gelbsucht – Vergrößerung von Leber und Milz – Hirnschädigung – Schäden an Augen und Geburt – TotgeburtBis zu 90% der Kinder, die vor Geburt infiziert werden, zeigen nach der Geburt keine schweren Symptome, aber bei immerhin 10% der Kinder kann die Infektion noch nach Monaten oder Jahren Spätfolgen auslösen, wie Entwicklungs- und/oder Lernstörungen, sowie Seh- und/oder Hörstörungen.

Cytomegalie – Reaktivierung in der Schwangerschaft
Bei Schwangeren, die bereits vor der Schwangerschaft eine Cytomegalie- Infektion durchgemacht haben, kann eine Schwächung des Immunsystems (Stress, Krankheit) zu einer Reaktivierung der Infektion führen. Zwar besteht auch hier die Möglichkeit der Übertragung auf das Kind, die Wahrscheinlichkeit ist aber deutlich geringer, der Verlauf i.a. deutlich milder.

Cytomegalie – Behandlung in der Schwangerschaft
Vorbeugung
Aufgrund einer wissenschaftlichen Studie erfolgt die Behandlung mit passiver Immunisierung mit einem Immunglobulin. Das hier verwendete CMV-Hyperimmunglobulin kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen, auch wenn es in der Schwangerschaft nicht explizit zugelassen ist, angewendet werden. Hierdurch kann zwar eine Infektion des Fötus zwar nicht verhindert werden, jedoch sind unter dieser Therapie bisher keine Fehlbildungen oder kindlichen Schäden aufgetreten.Eine Impfung gegen Cytomegalie existiert bisher nicht.

Cytomegalie – Tipps zur Vorbeugung in der Schwangerschaft
Erstgebärende sollten nach Möglichkeit den Kontakt zu Kindern unter 3 Jahren vermeiden. Haben Sie bereits ein Kind ist dies natürlich nicht möglich. Um sich möglichst gut zu schützen sollten Sie ggfs. Ihr Kind testen lassen und folgende Hygienemaßnahmen beachten:

  • Reinigen und desinfizieren Sie alle Gegenstände, die mit Urin oder Speichel von Kleinkindern in Kontakt gekommen sind
  • Nach jedem Windelwechseln, Kontakt mit Speichel z. B. Füttern oder Nase putzen, Tränen abwischen, Hände gründlich unter warmem Wasser mit Seife waschen
  • Benutzen Sie nicht das gleiche Trinkgefäß, das gleiche Besteck oder Handtuch bzw. Waschlappen wie Kleinkinder
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Essenresten ihres Kleinkindes
  • Küssen Sie Kleinkinder nicht auf den Mund oder die Wange

Cytomegalie – Welche Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik gibt es
Schwangere, die sich über ihren CMV-Antikörper-Titer informieren wollen, können auf eigene Kosten einen Bluttest durchführen lassen. Dies gilt natürlich auch für Frauen mit Kinderwunsch. Leider ist bisher diese Untersuchung kein Bestandteil der allgemeinen Mutterschaftsvorsorge. Die Kosten liegen bei ca. 30 €. Bei klinischer Symptomatik und Verdacht auf Infektion wird im Rahmen der allgemeinen Infektionsdiagnostik auch der CMV-Immunstatus bestimmt, dann zu Lasten der Krankenkasse.

Früherkennung kindlicher Chromosomenstörungen

Obwohl die überwiegende Mehrzahl aller Kinder gesund und ohne Fehlbildungen zur Welt kommt, besteht für jede Schwangere ein grundsätzliches Risiko (Hintergrundrisiko), dass ihr Kind mit einem körperlichen oder geistigen Schaden geboren wird. In manchen Fällen ist dieser Schaden durch eine krankhafte Erbanlage (Chromosomenstörung) bedingt, von denen am häufigsten der sogenannte Mongolismus (auch Morbus Down oder Trisomie 21 genannt) auftritt.

Triple-Test
Bei diesem Test wird der Mutter etwas Blut entnommen und zwar zwischen der 15. und 16. Schwangerschaftswoche. Aus dem Blut werden 3 Stoffe bestimmt und es wird mit einem Computerprogramm das individuelle Risiko für eine Chromosomenstörung des Embryos berechnet. Hierbei beträgt die Entdeckungsrate ca. 75%. Als Grundlage für beide Tests dient die Tatsache, dass bei Chromosomenschäden die o.g. Stoffe im mütterlichen Blut in „falscher“ Konzentration vorliegen.

Ersttrimester-Screening
Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Untersuchung, die aus einer Ultraschall-untersuchung zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche und einer Hormonanalyse besteht:

Wird in dieser Zeit eine Ultraschalluntersuchung mit einem hochauflösenden Gerät durchgeführt, kann der Embryo als ganzes gut dargestellt werden und die Ausmessung der Scheitel-Steiß-Länge erlaubt eine genaue Berechnung des Schwangerschaftsalters. Gleichzeitig können Anomalien der Extremitäten (Arme und Beine) hinreichend gut ausgeschlossen werden. Für die Hormonanalyse wird der Mutter etwas Blut zum Zeitpunkt der Ultraschalluntersuchung abgenommen. Mit einem speziellen Computerprogramm werden dann die Hormonwerte mit den Ergebnissen aus der Ultraschalluntersuchung, dem mütterlichen Alter und dem Schwangerschaftsalter ins Verhältnis gesetzt. Somit ist eine individuelle Risikoberechnung für jede einzelne Schwangerschaft möglich. Die Erkennungsrate beträgt ca. 90%.

Was bedeutet dies?
Obwohl das Risiko für ein Kind mit Mongolismus mit dem mütterlichen Alter steigt, ist grundsätzlich jede Mutter unabhängig von ihrem Alter gefährdet. Ging man früher davon aus, dass das höchste Risiko für Frauen über 35 besteht, weiß man heute, dass 2/3 aller Kinder mit Mongolismus von Frauen, die jünger als 35 sind geboren werden, nur 1/3 der Fälle betreffen das klassische Altersrisikokollektiv.

Der sichere Nachweis eines Mongolismus (und anderer Chromosomenstörungen) ist auch heute noch nur über invasive Methoden wie die Entnahme von Mutterkuchengewebe (Chorionzottenbiopsie), die Entnahme von Fruchtwasser (Amniozentese) oder die Gewinnung von Nabelschnurblut zu verschiedenen Zeitpunkten in der Schwangerschaft möglich. Leider sind diese Methoden trotz hinreichender Erfahrung immer noch mit einem Komplikationsrisiko von ca. 0,5% belastet. Im Hinblick auf das Ziel, eine möglichst hohe Entdeckungsrate von kindlichen Störungen unter Zuhilfenahme primär nicht invasiver Verfahren zu erreichen, wurden die oben genannten Tests entwickelt.

Wichtig ist es zu verstehen, dass ein positiver Suchtest noch nicht bedeutet, dass man ein krankes Kind bekommt. Ist der Test mit 1:200 auffällig bedeutet dies, dass 199 Kinder mit diesen Werten völlig gesund geboren werden!

Aber auch ein negativer Suchtest bedeutet nicht, dass das Kind mit 100%iger Sicherheit gesund ist. Die Teste entdecken nur einen Teil aller Erkrankungen, einige bleiben unentdeckt. So bedeutet auch ein Testergebnis von 1:1500 zwar ein sehr geringes Risiko, aber 1 von 1500 Kindern ist dennoch von einer Störung betroffen!

Was bezahlt die Krankenkasse?
Der Triple-Test wurde bis Ende 1998 noch von den Krankenkassen erstattet. Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen ist er aus den Leistungs-Katalogen herausgenommen worden und kann nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Es handelt sich hierbei, wie auch bei dem Ersttrimester-Screening um eine individuelle Gesundheitsleistung.

Wenn eine werdende Mutter die Durchführung eines Tests wünscht muss sie die Kosten hierfür selber tragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit einen ersten Einblick in das gewiss sehr komplexe Thema geben konnte, sollten sich weitere Fragen ergeben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Früherkennung kindlicher Fehlbildungen (Spaltbildungen)

Obwohl die überwiegende Mehrzahl aller Kinder gesund und ohne Fehlgeburten zur Welt kommen, besteht für jede Schwangere ein grundsätzliches Risiko (Hintergrundsrisiko), dass ihr Kind mit einem körperlichen oder geistigen Schaden geboren wird. In einigen Fällen findet man sogenannte Neuralrohrdefekte, von denen die „Spina bifida“, umgangssprachlich auch „offener Rücken“ genannt, eine der häufigsten Veränderungen ist. Etwa 1% der Bevölkerung in Deutschland ist von Neuralrohrdefekten betroffen, wobei der Schweregrad der Beeinträchtigung sehr unterschiedlich sein kann.

Was ist das Neuralrohr und wie entsteht es?
In der Embryonalperiode, in den ersten 12 Schwangerschaftswochen (SSW) entwickeln sich aus den 3 sogenannten Keimblättern die Gewebegrundlagen für die verschiedenen Organsysteme. Die 3 Keimblätter, das Ektoderm, das Mesoderm und das Entoderm haben hierbei unterschiedliche Entwicklungswege. Für die Anlage des Zentralnervensystems (ZNS) ist das Ektoderm verantwortlich, aus dem ab Anfang der 3. SSW die Neuralplatte entsteht. Diese Neuralplatte entwickelt sich im Regelfall weiter zum Neuralrohr, indem es sich zu einer Röhre umwölbt. Geschieht dies nicht oder nur bedingt, spricht man von einem Neuralrohrdefekt. Aus diesem Neuralrohr entsteht in der Weiterentwicklung dann das ZNS, also Gehirn und Rückenmark.

Welche Auswirkungen haben Neuralrohrdefekte?
Die Bandbreite von Neuralrohrdefekten ist sehr groß. Sie reicht von der Spina bifida occulta, die mit leichten oder gar keinen Störungen einhergeht, über die Spina bifida aperta, die mit Querschnittslähmung, Blasen- und Darmstörungen und mit einem sogenannten Wasserkopf (Hydrocephalus) einhergehen kann. Die gefährlichste Form der Neuralrohrdefekte ist die sogenannte Rachischisis, die nicht zu operieren ist. Betroffene Kinder sind meist nicht lebensfähig.

Welche Therapie gibt es bei Neuralrohrdefekten?
Die Spaltbildungen werden operativ verschlossen, ein eventueller Hydrocephalus wird mit einem Shunt (Wasserableitung) versorgt. Dieser Shunt sorgt für einen Druckausgleich von Gehirn und Rückenmark. Bei Blasenstörungen muss der Betroffene oft ein Leben lang mit einem Katheter versorgt werden. In der Regel wird eine lebenslange Therapie mit Krankengymnastik und Ergotherapie notwendig. Entscheidend für die Behandlung ist jedoch die Erkennung einer solchen Symptomatik so früh wie möglich. Neuralrohrdefekte können bereits bei der pränatalen Diagnostik im Mutterleib erkannt werden. Die verschiedenen Verläufe sind stark abhängig vom Schweregrad des Neuralrohrdefektes. Relativ leichte Formen sind gut therapierbar, schwere Formen ziehen meist lebenslange Behinderung nach sich.

Wie kann man Neuralrohrdefekte in der Frühschwangerschaft diagnostizieren?
Das Alpha-Fetoprotein (AFP) ist eine Eiweissverbindung, deren Anteil im Blut der Mutter im Verlauf der Schwangerschaft zwischen hohen und niedrigen Werten wechselt. Zwischen der 16. und der 18. SSW ist die Menge des AFP im allgemeinen niedrig. Neuralrohrdefekte beim Feten führen meist zu einer Erhöhung des AFP-Wertes sowohl im Fruchtwasser als auch im mütterlichen Blut. Daher gilt eine AFP-Erhöhung im mütterlichen Blut als empfindlicher Marker für Neuralrohrdefekte, wohingegen erniedrigte Werte ein Hinweis auf ein Down-Syndrom (Mongolismus) sein können. Die weitere Diagnostik erfolgt dann über eine differenzierte Ultraschalluntersuchung und ggfs. eine Fruchtwasseruntersuchung. Für die Bestimmung des AFP reicht eine mütterliche Blutprobe üblicherweise zwischen der 15. und der 20. SSW. Diese Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Wenn eine werdende Mutter die Durchführung eines Testes wünscht, muss sie die Kosten hierfür selber tragen.Wie kann man Neuralrohrdefekten vorbeugen?

Wichtig ist es, spätestens beim Feststellen der Schwangerschaft mit einer prophylaktischen Einnahme von Folsäure zu beginnen. Nachweislich reduziert sich die Gefahr von Neuralrohrdefekten dann erheblich. Idealerweise sollte bei Kinderwunsch die Folsäure bereits 3 Monate vorher eingenommen werden, um die Folsäurespeicher der Frau aufzufüllen.

Akupunktur

In der Geburtshilfe kann die Akupunktur bereits während der Schwangerschaft eingesetzt werden z. B. schonend Schwangerschaftsübelkeit und Erbrechen, aber auch Rückenschmerzen zu behandeln. Nicht zuletzt wird sie in den letzten Wochen vor der Geburt eingesetzt zur Geburtsvorbereitung (um den Geburtsvorgang zu beschleunigen und weniger schmerzhaft zu gestalten). Diese Therapie wird komplettiert durch Akupunkturbehandlung unter der Geburt selbst.

Eine besondere Form der Akupunktur ist die Wärmeakupunktur (Moxibustion). Sie wird besonders bei chronischen Schmerzzuständen eingesetzt, aber in der Geburtshilfe benutzt man sie ebenfalls zur schonenden Wendung des Kindes im Mutterleib, wenn dieses in Beckenendlage liegt und dadurch evt. ein Kaiserschnitt notwendig wird.

Streptokokken in der Schwangerschaft

Beschreibung
B-Streptokokken sind Bakterien, die bei 1/3 aller Schwangeren im Genitalbereich nachgewiesen werden können. Sie machen keine Beschwerden und stellen keine unmittelbare Gefahr dar. Die Besiedlung der Scheide mit B-Streptokokken kann sich während der Schwangerschaft ändern. Nur in ca. 30% findet man eine dauerhafte Besiedlung, ansonsten sind die Keime periodisch und vorübergehend nachweisbar. Aus dem Ergebnis eines einmaligen Nachweises während der Schwangerschaft kann deshalb nicht auf eine Besiedlung zum Zeitpunkt der Geburt geschlossen werden.

Klinische Bedeutung
Streptokokken der Gruppe B können neben Infektionen der Mutter (Harnwegsinfektionen und Wundheilungsstörungen), bei Neugeborenen in den ersten 5 bis 10 Lebenstagen zu schweren Infektionen führen. Dabei ist zwischen einer frühen Form, innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt und einer späten Form zu unterscheiden. Die frühe Form der Infektion (Auftreten erster Symptome innerhalb von 2 Stunden nach der Geburt) äußert sich als Sepsis (Blutvergiftung), Lungenentzündung und evt. Meningitis (Hirnhautentzündung). Der Verlauf kann sehr dramatisch sein und rasch einen septischen Schock zur Folge haben. Wenn das Kind überlebt muss mit neurologischen Langzeitfolgen gerechnet werden. Die Häufigkeit der frühen Form der Sepsis liegt zwischen 1 und 2% bei Kindern von Müttern, die zum Zeitpunkt der Geburt mit B-Streptokokken besiedelt sind. Infektionsquellen sind bei diesen Frühformen die Scheide oder der Enddarm der Schwangeren (unter der Geburt). Bei einer Besiedlungsrate von ca. 10% und einer Übertragung von 50-60% auf das Neugeborene erkrankt jedes 100 bis 200. Kind bei einer Keimbesiedlung der Mutter.

Prophylaxe
Verhindern kann man die B-Streptokokken-Besiedlung des Muttermundes praktisch nicht. Wichtig ist lediglich zu wissen, ob diese Keime vorhanden sind.

Vorgehensweise
Sie sollten sich zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche auf B-Streptokokken untersuchen lassen. Durch einen Scheidenabstrich ggfs. auch einen Abstrich vom After kann bereits zu diesem Zeitpunkt mit hinreichender Sicherheit eine Aussage über eine vermutliche Besiedlung am errechneten Geburtstermin gemacht werden. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird eine Antibiotikatherapie unter der Geburt empfohlen. Eine prophylaktische Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist nicht sinnvoll, da bis zu 70% aller behandelten Frauen zum Zeitpunkt der Geburt wieder eine B-Streptokokken Besiedlung aufweisen.
Teilen Sie bitte der Klinik oder der Hebamme den positiven Nachweis mit!

Therapie
Eine asymptomatische vaginale Behandlung mit B-Streptokokken ist während der gesamten Schwangerschaft nicht behandlungsbedürftig. Bei einem positiven Befund muss unter der Geburt eine Antibiotikatherapie durchgeführt werden.

Ultraschall, 3-D-Ultraschall

Insbesondere der Ultraschall bietet die Möglichkeit Kontakt zum Baby aufzunehmen.
Gerne wird daher von vielen Schwangeren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch über die von der Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge vorgesehenen 3 Ultraschalluntersuchungen hinaus Ultraschalluntersuchungen machen zu lassen, als Selbstzahlerleistungen. Hierbei bietet vor allem der 3-D-Ultraschall faszinierende Einblicke in die Entwicklung und das Aussehen des Babys.

Erfreulicherweise können wir Ihnen diese Möglichkeit an unserem Standort auf der Rechener Straße anbieten. Bei Interesse melden Sie sich einfach beim Praxis-Team.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Patienteninformation Ultraschall in der Schwangerschaft

Sie erwarten ein Baby und wir werden Sie in dieser spannenden Zeit begleiten.

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung wir oft man sich Sorgen macht um das Ungeborene und wie wichtig die Ultraschalluntersuchung für die werdende Mutter ist. Besonders in den ersten Monaten, in denen man noch keine Kindsbewegungen spürt, ist der Ultraschallals Nachweis dafür, dass es dem Kind gut geht für Viele unverzichtbar.

Zum 01.01.2021 ist eine neue Verordnung zum Strahlenschutz in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem den Umgang mit Ultraschallverfahren in der Schwangerschaft.

Seit dem 01.01 ist es gesetzlich untersagt ein Kind während der Schwangerschaft, außer zu medizinischen Zwecken mit Ultraschall zu untersuchen (Stichwort Babyfernsehen).

Es sind bisher in Jahrzehnten der Ultraschalluntersuchungen an Kindern während der Schwangerschaft keine Auffälligkeiten, vermehrte Fehlbildungen oder ähnliches beobachtet worden. Allerdingt ist das Kind in der Schwangerschaft natürlich auch besonders schutzbedürftig.

Es handelt sich somit letztlich um eine reine Vorsichtsmaßnahme des Gesetzgebers.

Diese Neuregelung betrifft explizit nicht die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen (v.a. Untersuchung um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche), Untersuchungen zum Fehlbildungsausschluss (z. B. Erst-trimesterscreening) oder zusätzliche Untersuchungen bei V.a. Auffälligkeiten im Verlauf der Schwangerschaft.

Auch bei mütterlicher Sorge um das aktuelle Wohlergehen des Kindes können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen gerechtfertigt sein, auch wenn diese kein Teil der Mutterschaftsvorsorge und somit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Dies bieten wir Ihnen natürlich auch weiterhin gerne an.

Wir werden, wie bisher auch, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weiterhin alles tun, damit Sie und Ihr Kind Ihre Schwangerschaft gut und heile überstehen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und v. a. komplikationslose Schwangerschaft.

Dres. med. A. Kauder, A. Sonnwald und Team

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Aktuelle Meldungen

Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen

Selbstverständlich nehmen wir bei uns alle kassenärztlichen Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen (GKV-Leistungen) vor. Dazu gehören unter anderem:

  • die Schwangerenvorsorge
  • die Krebsfrüherkennung
  • die Krebsnachsorge
  • Ultraschalldiagnostik

Ihre gesetzliche Krankenversicherung gewährt Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser ist medizinisch und wirtschaftlich jederzeit so ausgelegt, dass alle medizinisch notwendigen Leistungen damit abgedeckt sind. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist damit gegeben.

Die moderne Medizin bietet über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus weitaus mehr Möglichkeiten. Sie können bei uns vielfältige Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese bedeuten in vielen Fällen eine Beruhigung und Entlastung für Sie als Patientin, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt.

Beratung

Wir bieten Ihnen im Einzelnen Beratung zu folgenden Fragen an:

  • Verhütung (insbesondere auch Teenagerberatung)
  • Sterilität (unerfüllter Kinderwunsch)
  • Schwangerschaft
  • Diagnostik und Nachsorge bei bösartigen Erkrankungen
  • Beschwerden in den Wechseljahren (sowohl Hormonersatz-Therapie als auch alternative Therapie-Ansätze)

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