Überörtliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Alexia Kauder und Dr. med. Andreas Sonnwald

Dr. med. Alexia Kauder

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Werner Hellweg 477
44894 Bochum

Tel.: 0234 231223
Fax: 0234 9232093

E-Mail: praxis.kauder@t-online.de
Homepage: www.kauder-praxis.de

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Neues zur Krebsvorsorge

Seit dem 01.01.2020 gelten einige Änderungen bei der Krebsvorsorge für Frauen, über die wir Sie hiermit informieren möchten. Neu sind folgende Regelungen:

Frauen bis 35 Jahre

  • haben wie bisher einmal jährlich Anspruch auf eine Abstrichuntersuchung, die auch PAP-Abstrich genannt wird. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und im Labor auf Zellveränderungen untersucht. Kommt es dabei zu Auffälligkeiten, kann ein HPV-Test zur Abklärung erfolgen, bei dem untersucht wird, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist.

Frauen ab 35 Jahren

  • haben noch alle 3 Jahre Anspruch auf diese Abstrich- untersuchung vom Gebärmutterhals. Diese wird dann als Kombi-Test durchgeführt, also PAP-Test plus HPV-Test. Dieser Anspruch gilt lebenslang. Zusätzlich werden Sie regelmäßig von Ihrer Krankenkasse zur Krebsvorsorge eingeladen.
  • Konkret heißt das, das Sie keinen Anspruch auf einen Abstrich vom Gebärmutterhals dieses und nächstes Jahr haben, wenn der Abstrich bei Ihnen im letzten Jahr durchgeführt und unauffällig war.
  • Für Frauen jeden Alters enthält die jährliche Vorsorge zudem die gynäkologische Untersuchung. Dies ist die eigentliche „Krebsvorsorge“, welche ab 30 Jahren auch mit dem Abtasten der Brust ergänzt wird. Im Alter von 50 Jahren kommt außerdem die Darmkrebsvorsorge dazu.

Der Gebärmutterhalsabstrich ist nur ein Bestandteil dieser wichtigen Krebsvorsorge

  • Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch weiterhin alle medizinischen Zusatzleistungen an, die als erweiterte Krebsvorsorge medizinisch sinnvoll sind, aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden.

Hierunter fällt z. B. der Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken, der Brustultraschall und aktuell natürlich auch der HPV und /oder der PAP-Abstrich im Intervall zwischen den von der Krankenkasse übernommenen Untersuchungen.

Wichtig für Sie:

Bitte kommen Sie weiterhin jährlich zur Krebsvorsorge! Wir beraten Sie gerne persönlich über die einzelnen Leistungen und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene und bestmögliche Früherkennung.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an

Aktuelle Impfempfelungen

Das RKI (Robert-Koch-Institut) empfiehlt aktuell allen Schwangeren im letzten Drittel der Schwangerschaft die Keuchhustenimpfung aufzufrischen. Dies gilt unabhängig davon, wann die letzte Auffrichung erfolgte und löst damit die bisherige Empfehlung nach der eine Auffrischung alle 10 Jahre reichte ab. Neugeborene sind besonders empfindlich gegenüber einer Infektion mit Keuchhusten und der Kranheitsverlauf häufig schwer, selten sogar tödlich. Vor der 1. eigenen Impfung  sind sie nur durch den Nestschutz über die Mutter gegen die Infektion geschützt und der wird durch Impfung optimiert. Ausführliche Informationen finden Sie über die Home-Page des RKI und unter https://www.rki.de > Impfen > FAQ09 und auch unter https://www.frauenaerzte-im-netz.de