Frauenarztpraxis Münster

Dr. med. Petra Brinkmann

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Rothenburg 49
48143 Münster

Tel.: 0251 / 98 11 39 03
Fax: 0251 / 98 11 39 04

E-Mail: info@praenatalpraxis-muenster.de
Homepage: www.praenatalpraxis-muenster.de

Pränatale Diagnostik ( Vorgeburtliche Diagnostik)


Jede Schwangere hat, unabhängig von ihrem Alter, ein gewisses Risiko, ein Kind mit einer körperlichen und/ oder geistigen Erkrankung zur Welt zu bringen.
Fast alle Eltern sind in Sorge, ob denn mit ihrem ungeborenen Kind „Alles in Ordnung“ sei. Die „Pränatale Diagnostik“ umfasst die Untersuchungen vor der Geburt, mit deren Hilfe die Entwicklung des ungeborenen Kindes im Mutterleib überprüft werden kann. Es soll festgestellt werden, ob erkennbare Erkrankungen oder Fehlbildungen beim Kind vorliegen. Die vorgeburtliche Diagnostik dient dazu, Schwangeren die Angst vor einem kranken oder behinderten Kind zu nehmen sowie Entwicklungsstörungen des Ungeborenen so frühzeitig zu erkennen, dass z.B. eine Behandlung im Mutterleib oder eine adäquate Geburtsplanung unter Einbeziehung von Spezialisten für die unmittelbare Versorgung nach der Geburt des Kindes erfolgen kann. Durch den Einsatz der Pränatalen Diagnostik können die werdenden Eltern in den meisten Fällen beruhigt und ihre Sorgen um mögliche kindliche Auffälligkeiten genommen werden. In seltenen Fällen werden jedoch auch Fehlbildungen und Erkrankungen des Ungeborenen erkannt, die die weitere Schwangerschaft mit Sorge belasten können.

Ultraschalluntersuchungen


Ultraschallwellen sind Schallwellen einer Frequenz, die die Menschen nicht hören können. Diese Wellen werden vom Körper der Mutter und des Ungeborenen reflektiert und auf einen Bildschirm sichtbar gemacht. Ultraschall hat nach heutigem Wissensstand keine negativen Auswirkungen auf das Ungeborene oder Ihren Körper. Das Schwangerschaftserleben kann sich durch die Ultraschalluntersuchung deutlich positiv auswirken.


Lt. Mutterschaftsrichtlinien haben Sie während einer unkomplizierten Schwangerschaft Anspruch auf  drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben, wenn Sie gesetzlich versichert sind. ( s. Merkblatt Patienteninformation Gemeinsamer Bundesausschuss "Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen dre Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten? ")

I.  Basis-Ultraschalluntersuchung     9.-12. SSW (Schwangerschaftswoche)

2. Basis -Ultraschalluntersuchung  19.-22. SSW

3.Basis-Ultrschalluntersuchung      29.-32. SSW


Nicht zum Basis-Ultraschall gehört der sogenannte "Fein-Ultraschall" ( oder auch "Organ"-oder "Fehlbildungs"-Ultraschall genannt ) durch besonders qualifizierte Frauenärztinnen/ärzte. Dieser  zwischen der 20.-22. SSW durchgeführte Ultraschall ist wesentlich umfassender als der gemäß Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben speziellen High - End Ultraschallgeräten erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers.

Ihr/e Frauenärztin/ arzt entscheidet, ob ein Überweisungsgrund für diese Ultraschallfeindiagnostik vorliegt. Andernfalls können Sie diese Untersuchung selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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