Dr. med. Helmut Spingler, Dr. med. Martin Witteler, Renate Vieth-Laßmann - Würzburg
Dr. med. Helmut Spingler
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. med. Martin Witteler
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Renate Vieth-Laßmann
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Berliner Platz 6
97080 Würzburg
Tel.: 09 31 / 5 27 33
Fax: 09 31 / 5 27 66
E-Mail: frauenarztpraxis-oeggstrasse@t-online.de bzw. gyn-berliner-platz@t-online.de
Verhütung - Kontrazeption
Richtlinien zur Empfängnisregelung
Diese sog. „Sonstige Hilfen"- Richtlinien legen im § 23 verbindlich fest, nach welchen Vorgaben Patientinnen in den Bereichen Empfängnisregelung (Verhütung), Planung einer Schwangerschaft, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch zu beraten und zu behandeln sind.
Von besonderer Bedeutung und am häufigsten in Anspruch genommen ist hierbei die Beratung und ärztliche Betreuung im Bereich der Empfängnisregelung. Die ärztliche Beratung umfasst sowohl Fragen der Schwangerschaftsverhütung als auch Hilfen, die geeignet sind, eine Schwangerschaft zu ermöglichen.
Umfang der Leistungen zur Empfängnisregelung :
- Ärztliche Beratung zu allen Fragen der Empfängnisverhütung
- Gynäkologische Basisuntersuchung vor der erstmaligen Verordnung empfängnisverhütender Maßnahmen. Die Untersuchung umfasst :
- Tastuntersuchung der Brust
- Gynäkologische Untersuchung
- Zytologischer Abstrich vom Muttermund
- Nativabstrich der Scheide
- Blutdruckmessung - Kontrolluntersuchungen alle 6 Monate
- Ultraschalluntersuchung 6-8 Wochen nach Neueinlage eines Intrauterinpessars (Spirale)
- Verordnung aller Arzneimittel zur Empfängnisverhütung
- Die Kosten der zur Empfängnisverhütung eingesetzten Arznei- oder Hilfsmittel fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Ausgenommen sind verordnungspflichtige Mittel zur Verhütung bei Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
- Erkennung genetischer Risiken und Einleitung entsprechender Maßnahmen im Vorfeld einer Schwangerschaft
- Rötelnimmunitätslage erörtern, abklären und ggf. Impfung durchführen
- Folsäureprophylaxe zur Prophylaxe von Neuralrohrdefekten und Fehlgeburten empfehle
Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, deren Kosten von den Patientinnen selbst getragen werden müssen -
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL):
- Einlage einer Kupferspirale in die Gebärmutter
zur Verhinderung einer intrauterinen Schwangerschaft, Dauer der Wirkung 3 - 4 Jahre je nach Kupfergehalt - Einlage einer Hormonspirale (Mirena) in die Gebärmutter
zur Verhinderung einer intrauterinen Schwangerschaft, Dauer der Wirkung 5 Jahre, noch höhere Sicherheit, Behandlung von starken Menstruationsblutungen - Lagekontrolle der Spirale mittels Ultraschall
um die sichere verhütende Wirkung der Spirale durch korrekten intrauterinen Sitz zu dokumentieren - Einlage eines Verhütungsstäbchens (Implanon) unter die Haut
zur Verhinderung einer Schwangerschaft, Dauer der Wirkung 3 Jahre - Entfernung eines Verhütungsstäbchens (Implanon)
nach Ablauf der Liegezeit von 3 Jahren oder auf Wunsch der Patientin - 3 - Monats - Spritze (intramuskuläre Gabe)
zur Verhinderung einer Schwangerschaft, Dauer der Wirkung 3 Monate - Schwangerschaftstest
zum Nachweis einer Schwangerschaft ohne medizinische Notwendigkeit
Diese Leistungen gehören entweder nicht zum Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen Empfängnisregelung.
Die Kosten für empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, müssen von den Patienten selbst getragen werden (Individuelle Gesundheitsleistungen = IGEL)
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Weitere medizinische Zusatzinformationen zu den aufgeführten individuellen Gesundheitsleistungen sowie den für Sie verbundenen Kosten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Außerdem stehen Ihnen zu den meisten Themen Informationsbroschüren zum Mitnehmen zur Verfügung. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
