MVZ amedes für Gynäkologie, Zytologie und Pathologie

Dr. Christine Standke (Ärztliche Leitung)

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Monika Becker-Töpfer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Bergstraße 8
45770 Marl

Tel.: 02365-35225
Fax: 02365-381533

E-Mail: christine.standke@amedes-group.com
monika.becker-töpfer@amedes-group.com

Teenagersprechstunde

In unserer speziellen Teenager-Sprechstunde jeden Dienstag zwi-
schen 14 - 16 Uhr könnt Ihr ungestört alle Eure Fragen stellen und
über Liebe, Sex und Verhütung reden. Bringt Euren Freund oder Eure
Freundin mit. Beim ersten Besuch könnt Ihr unsere Praxis erstmal
kennenlernen. Ihr werdet schnell merken, dass alles gar nicht so
furchteinflössend und schrecklich ist.

Eine gynäkologische Untersuchung ist anfangs - auch bei Pillenwunsch
- gar nicht erforderlich. Nur wenn Ihr Beschwerden habt,
solltet Ihr Euch untersuchen lassen. Weil die meisten Mädchen beim
Frauenarzt immer ziemlich aufgeregt sind, solltet Ihr Euch schon vorher
Notizen machen, was Ihr alles fragen wollt. Auch ein Zykluskalender
(bekommt Ihr in der Praxis) kann sehr hilfreich sein.

 

Schwangerschaftsbetreuung

Schwangere Patientinnen
Unsere schwangeren Patientinnen möchten wir in dieser Zeit besonders intensiv betreuen. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen zusammen mit unserer Hebamme Barbara Magiera eine ganzheitliche Mutterschaftsvorsorge an. Hier einige Informationen zum Ablauf der Schwangerschaftsbetreuung.

Vorsorgetermine
bis zur 32. SSW alle 4 Wochen
ab der 32. SSW alle 2 Wochen
ab dem Entbindungstermin alle 2 Tage
bei medizinischen Besonderheiten zusätzliche Untersuchungstermine
Ultraschalluntersuchungen (Kassenleistung)
09. - 12. SSW
19. - 22. SSW
29. - 32. SSW
weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei medizinischer Begründung (Auffälligkeiten bei Routineuntersuchungen oder Risiko in der Vorgeschichte) übernommen. Diese Ultraschalluntersuchungen dienen nicht dem Ausschluss von Mißbildungen. Sie können entscheiden, ob Sie bei Auffälligkeiten darüber informiert werden wollen oder nicht. Zum Ausschluss von Mißbildungen besprechen wir mit Ihnen weitere Untersuchungen.

Folgende Termine sollen Ihnen als Orientierung dienen:
Bitte zur ersten Untersuchung den Impfpass mitbringen um die Vervollständigung der erforderlichen Impfung zu ermöglichen.

um die 6. SSW: Schwangerschaftsfeststellung und Erstuntersuchung, Laboruntersuchungen und Anlegen des Mutterpasses, ggf. Toxoplasmose- und HIV-Test, Schilddrüsentest zum Ausschluss von Schilddrüsenfunktionsstörungen
um die 8. SSW: Aushändigen des Mutterpasses, Besprechung von Laborergebnissen und Beratung bzgl. Pränataldiagnostik zur Diagnostik z.B. eines Down-Syndroms (Ersttrimester-Screening oder Fruchtwasseruntersuchung)
9. - 12. SSW : erster Ultraschall (Embryonalentwicklung, Herzaktion, Festlegen des Entbindungstermins), Mutterschaftsvorsorge
12. - 14. SSW ggf. Ersttrimester-Screening als Selbstzahlerleistung (Messung der fetalen Nackentransparenz in Kombination mit einer Bestimmung von mütterlichen Blutwerten)
um die 15. SSW: erste Hebammenberatung mit Mutterschaftsvorsorge, ggf. Ultraschall als Selbstzahlerleistung oder Fruchtwasseruntersuchung ab dem 35. Lebensjahr, ggf. Kontrolle des Toxoplasmose-Tests
ab der 18. SSW : Tokogramm (Ausschluss von vorzeitigen Wehen)
19. - 22. SSW: zweiter Utraschall (fetale Organanlagen), Mutterschaftsvorsorge
um die 24. SSW: zweite Hebammenberatung mit Mutterschaftsvorsorge, Info über Geburtsvorbereitungskurs und Diabetes-Test sowie Ultraschall als Selbstzahlerleistung
ab der 28. SSW: erstes CTG (fetale Herztonüberwachung), ggf. Rhesusimmunisierung bei negativem Rhesusfaktor der Mutter
29. - 32. SSW: dritter Ultraschall (Wachstumskontrolle und Gewicht Ihres Kindes), Labor, Mutterschaftsvorsorge und CTG
um die 32. SSW: dritte Hebammenberatung mit Mutterschaftsvorsorge, CTG und Labor
um die 36. SSW: Vorstellung in Ihrer Wunschklinik zur Geburtsplanung, ggf. Akupunktur zur Geburtsvorbereitung bei unserer Hebamme, Hepatitis-Test
ab Entbindungstermin: CTG alle zwei Tage ggf. plus Ultraschall
Bei besonderen Beschwerden wie z.B. Schwangerschaftsübelkeit oder vermehrter Ödembildung kann Ihnen unsere Hebamme mittels Akupunktur helfen. Für die Zeit nach der Entbindung können Sie die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen. Die Nachsorge bis zu acht Wochen nach der Geburt ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen.

6 - 8 Wochen nach der Geburt: Nachsorgetermin als Abschluss der Schwangerschaft und Beratung bzgl. der weiteren Verhütung
Sehr gerne können Sie zu allen Untersuchungen Ihren Partner oder Freunde und Familie mitbringen. Bei Fragen, Problemen oder besonderen Wünschen sprechen Sie uns bitte an.

Wir sind gerne für Sie da!

Sie haben die Möglichkeit mit folgenden Wunschleistungen
Ihre Schwangerschaftsbetreuung zu intensivieren:
Ultraschall zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft
Toxoplasmose-Test
Ersttrimester-Screening
Double-Test
Diabetes-Test
Untersuchung auf pathologische Keime im Geburtskanal (Streptokokken B Screening), die beim Neugeborenen eine Sepsis (Blutvergiftung) auslösen können

Wechseljahre

Die Wechseljahre oder medizinisch Klimakterium sind ein besonderer Abschnitt in der Mitte des Lebens einer Frau. Viele Frauen setzen das Ende der Fruchtbarkeit mit dem Ende des „Frau seins" und dem Ende der Weiblichkeit gleich und betrachten die Wechseljahre deshalb als Schreckgespenst.

Alle Beschwerden, die in dieser Zeit auftreten wie Zyklusunregelmäßigkeiten, Hitzewellen, Schlafstörungen, Leistungsknick und abnehmende Libido sind therapierbar. Je nach Ausprägungsgrad setzen wir pflanzliche oder hormonelle Mittel zur Bekämpfung der Beschwerden ein. Desweiteren zählen Änderungen der Lebensstilfaktoren wie Ernährungsumstellung, Reduktion von Alkohol und Kaffee sowie adäquate Bewegung zu den Möglichkeiten, Wechseljahrsbeschwerden zu reduzieren.

Hormonersatztherapie (HRT)
Die WHI-Studie (Women´s Health Initiative) sorgte im Jahre 2002 für eine erhebliche Verunsicherung bzgl. der Einnahme von Hormonen. In dieser Studie wurde nur eine einzige Wirkstoffkombination untersucht und methodisch mangelhaft ausgewertet, so dass die Studienergebnisse äußerst kritisch zu bewerten sind.

Die positiven Einflüsse einer Hormonersatztherapie, die auch durch die WHI-Studie belegt wurden, wurden bisher in der allgemeinen Presse nur sehr wenig erwähnt. Dazu gehören eine Reduktion der Dickdarmkrebserkrankungen, eine Reduktion der Osteoporose und eine niedrigere Aggressivität von Brustkrebserkrankungen. Außerdem wird eine Reduktion von Arteriosklerose und von Demenzerkrankungen bei rechtzeitigem Einsatz der Hormonersatztherapie vermutet.

Neueste Studienergebnisse belegen sogar eine Reduktion der Brustkrebserkrankungen bei alleinigem Einsatz eines Östrogenpräparats (nur bei Frauen ohne Gebärmutter möglich) im Vergleich zu Frauen ohne Hormongabe.

Weitere Studien zeigten den Nutzen von transdermaler Substitution (also Hormonpflaster) gegenüber Hormontabletten bzgl. der Risikenminimierung.

Lokale Hormontherapie
Bei vielen Wechseljahrsbeschwerden (z.B. Inkontinenz, chronischer Harndrang, trockene Scheide sowie Beschwerden beim Geschlechtsverkehr) ist eine rein lokale Hormonsubstitution in Form von Östrogensalben oder -zäpfchen schon ausreichend zur Linderung. Diese Form der Östrogensubstitution beinhaltet minimale Nebenwirkungen, da das Östrogen nur lokal angewandt wird.

Anti-Aging
Nicht zuletzt reduzieren Hormone auch sämtliche Alterungsprozesse. Egal, ob sie systemisch in Form von Tabletten oder Pflastern oder lokal angewandt werden.

Bei der kosmetischen Hormontherapie in Form von Creme wird Östrogen und Progesteron lokal auf die Gesichtshaut aufgetragen, um die Kollagensynthese (Neubildung des Hautbindegewebes) optimal anzuregen und so die Faltenbildung maximal zu reduzieren.

In einem aufklärenden Gespräch lässt sich auch für Sie die individuell
angepasste Therapie Ihrer Beschwerden finden.

Privat und IGel

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind sinnvolle medizinische
Zusatzleistungen. Diese Zusatzleistungen gehören allerdings
nur zum Leistungskatalog der privaten Krankenkassen und nicht
der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für diese über die gesetzliche
Basisversorgung hinausgehenden Leistungen sind - bei
Inanspruchnahme - entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte)
vom Patienten privat zu bezahlen und werden nicht von den gesetzlichen
Versicherungen rückerstattet.

Es besteht natürlich keine Verpflichtung für Sie, diese Leistungen
beim Besuch unserer Praxis zu nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem jeweiligen Link.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen neue, moderne Diagnose- und

Therapieverfahren, mit denen Sie Ihre gesetzliche Standardversorgung
verbessern können. Für unsere Privatpatientinnen stehen diese
Früherkennungsverfahren erfreulicherweise uneingeschränkt zur Verfügung.

Thin Prep Verfahren mit computerunterstütztem Screening:

Dünnschichtzytologie
HPV Diagnostik
Vaginaler Ultraschall
Brustultraschall
Immunologischer Urintest
spez. Stuhltest (Gabokkult)
Abklärungskolposkpopie
Dysplasiesprechstunde

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