Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) können schon früh (frühestens ab der 10. SSW, viel besser jedoch ab der 11. oder 12. SSW) einige Chromosomen-Abweichungen beim Ungeborenen feststellen. Der NIPT gehört zwar ab 01.07.2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa einem auffälligen Ultraschall, oder wenn gemeinsam mit Ärztin oder Arzt entschieden wurde, dass der Test für die persönliche Situation notwendig ist – zum Beispiel, wenn bereits ein Kind mit einer erblichen Erkrankung in der Familie lebt oder in der Familienanamnese bestimmte Erkrankungen gehäuft vorkommen. Oft ist es sinnvoll, den NIPT mit einem frühen Ultraschall in der 12. – 13. Schwangerschaftswoche zu kombinieren, da viele mögliche Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen sich ausschließlich im Ultraschall zeigen. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt berät umfassend über ein individuelles, pränataldiagnostisches Konzept.