Frauenarztpraxis Chemnitz
MUDr. Katrin Rötschke
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dresdner Str. 86
09130 Chemnitz
Tel.: 0371 / 4028 887
Fax: 0371 /4028 888
E-Mail: kontakt@frauenarztpraxis-roetschke.de
Homepage:
www.frauenarztpraxis-roetschke.de
Unser Leistungsspektrum
- Gynäkologische Diagnostik und Therapie
- Ultraschalldiagnostik in Gynäkologie und Geburtshilfe
- Nachsorge nach gynäkologischen Krebserkrankungen
- Beratung zur Empfängnisverhütung
- Beratung bei Kinderwunsch
- Oraler Glukosetoleranztest
Schwangerschaftsbetreuung
Nach Feststellung der Schwangerschaft und gynäkologischer Untersuchung erfolgt zur 1. Beratung in der Schwangerschaft eine ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte der Schwangeren auch mit Schwerpunkt auf Erkrankungen in der Familie und möglicher genetischer Erkrankungen in der Familie des Kindsvaters in unserer Praxis in Chemnitz.
Es erfolgt eine Beratung über die Ernährung in der Schwangerschaft und empfohlener Einnahme von Jod, Folsäure und Vitamin D, der Vermeidung von Risikofaktoren, der Umgang mit Genussmitteln, Arzneimitteln und Nikotin, eine Beratung zu möglichen Risiken am Arbeitsplatz, zu Reisen, Sport und der empfohlenen Geburtsvorbereitung. Eine Beratung zu Anlaufstellen zur möglichen Beantragung von sozialen Hilfen, welche bis zur 20. Schwangerschaftswoche beantragt werden müssen, erfolgt ebenfalls.
Danach erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung der Blutgruppe, zum Ausschluss bestimmter Infektionskrankheiten bzw. der Feststellung der Immunität gegenüber bestimmten Infektionen und ein Antikörpersuchtest. Über die Möglichkeit eines HIV-Tests im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird beraten.
Sie bekommen Ihren Mutterpass ausgestellt.
Bei den folgenden Vorsorgeuntersuchungen, die bis zur 30. Schwangerschaftswoche aller 4 Wochen, danach aller 2 Wochen durchgeführt werden, erfolgt eine Bestimmung des Gewichts, des Blutdrucks und eine Urinuntersuchung. Ab der vollendet 28. Schwangerschaftswoche werden wird ein CTG geschrieben, welches die Herzfrequenz des Kindes in Abhängigkeit von der Zeit aufzeichnet und uns ein Bild über die gute „Kondition“ ihres Kindes liefert. Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden Ultraschalluntersuchungen und weitere Blutuntersuchungen durchgeführt, das Wachstum und die normale Entwicklung des Kindes verfolgt. Gegebenenfalls werden bei Störungen des Verlaufs die Häufigkeit und der Umfang der Untersuchungen angepasst auch möglicherweise in Zusammenarbeit mit den Intensivschwangerenberatungen der Frauenkliniken.
Krebsvorsorge
Als gesetzlich versicherte Patientin haben Sie vom Beginn des 20. Lebensjahres an einen jährlichen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung.
Diese beinhaltet die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, vom 30. Lebensjahr an die Tastuntersuchung der Brust und nach dem 50. Geburtstag auch die Tastuntersuchung des Enddarms und ein Test auf okkultes (nicht sichtbares, verstecktes) Blut im Stuhl und wird direkt in unser Praxis in Chemnitz durchgeführt.
Ab dem 55. Geburtstag können Sie sich entscheiden, ob Sie diesen Test aller 2 Jahre durchführen möchten oder sich zu einer Darmspiegelung überweisen lassen.
Frühstadien von Eierstockskrebs und Krebs der Gebärmutterschleimhaut sind nicht tastbar. Durch eine vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden. Diese empfehlenswerte Untersuchung ist kein Bestandteil der Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkasse, kann aber auf Wunsch als privat zu erstattende sinnvolle Ergänzung der Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Die Kosten können Sie beim Praxispersonal oder bei mir erfragen.
Bitte teilen Sie mir vor Beginn der Untersuchung mit, ob Sie diese zusätzliche Untersuchung wünschen.
An Stelle des Hämokkulttests ist auch ein immunologischer Test auf Blut im Stuhl verfügbar, der schon geringe Mengen Blut im Stuhl anzeigt. Bei diesem Test ist nur eine einmalige Abnahme notwendig. Nachdem die Patientin die Probe in die Praxis gebracht hat wird der Test sofort durchgeführt und das Ergebnis mitgeteilt. Dieser Test ist ebenfalls nicht Bestandteil der gesetzlichen Krebsvorsorge und ist auf Wunsch eine privat zu vergütende Leistung. Auf Wunsch ist er auch jährlich möglich und auch bei Patientinnen, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
MUDr. Katrin Rötschke / Chemnitz
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