Schwangerenvorsorge
Zeitplan der Untersuchungen
Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei werden erfasst
- die Familiengeschichte (Anamnese)
- die Eigenanamnese
- die Schwangerschaftsanamnese
- die Arbeits- und Sozialanamnese
- das Körpergewicht der Schwangeren
- der Blutdruck
- Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien)
- Hämoglobingehalt
- evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt)
- Bestimmung der Blutgruppen und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)
Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Gewichtsmessung
- Blutdruckmessung
- Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
- Bestimmung des Hämoglobingehaltes, Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 10,2 ist.
- Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
- Kontrolle der Herztöne des Kindes
- Feststellung der Lage des Kindes
Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei große Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. SSW statt. Die zweite Untersuchung zwische der 19. und der 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW. Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.
In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass).
In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen mit eingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.





