Der Mutterpass
Seite 3: Infektionskrankheiten
Es gibt eine Reihe von Krankheitserregern, die das Kind im Mutterleib oder nach der Geburt gefährden können. Um eine Ansteckung vermeiden bzw. rechtzeitige Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten zu können ist es wichtig, zu wissen, ob die Mutter eine dieser Erkrankungen auf das Kind übertragen könnte. Eine Chlamydien-Infektion der Mutter wird anhand von Urinproben festgestellt bzw. ausgeschlossen. Die Erreger (Bakterien) verursachen Entzündungen der Lunge, der Augen oder der Harnorgane und können bei vorliegender Infektion der Scheide bei der Geburt auf das Kind übertragen werden.
Bei einer rhesusnegativen Schwangeren wird in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche ein zweiter Test auf Antikörper durchgeführt, auch wenn beim erstenmal keine Antikörper gefunden wurden.
Wurde im ersten Test festgestellt, dass die werdende Mutter über keinen ausreichenden Immunschutz gegen Röteln verfügt, wird eine zweite Blutuntersuchung vorgenommen. Es wird untersucht, ob sich der Titerwert (also die Anzahl von Antikörpern gegen Röteln) verändert hat. Bei einem Titergehalt unter 1:16 ist davon auszugehen, dass sich die Schwangere bei einem an Röteln Erkrankten anstecken würde. Sie sollte daher die Nähe eines (auch potentiell) Rötelnerkrankten bis zum Ende der Schwangerschaft meiden.
LSR steht für Lues-Such-Reaktion. Lues wird auch als Syphilis bezeichnet. Der Erreger der Geschlechtskrankheit stellt eine Gefahr für das Kind dar und kann es schädigen. Daher wird die Mutter auf Erreger untersucht. Bei einem positiven Testergebnis wird überprüft, ob die Infektion durchgemacht wurde, aber ausgeheilt ist oder ob eine akute Erkrankung besteht. Das Ergebnis des Tests wird nicht im Mutterpass dokumentiert. Es wird nur notiert, dass der Test durchgeführt wurde.
HB kürzt die infektiöse Leberentzündung (Hepatitis B) ab. Der Bluttest wird spätestens in der 36. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Durch die Bestimmung des HBs-Antigens im letzten Schwangerschaftsdrittel können diejenigen Schwangeren identifiziert werden, die das Virus potentiell auf ihr Kind übertragen könnten. Wird das HBs-Antigen nachgewiesen, werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um das Ansteckungsrisiko abzuschätzen.
Infektionsgefahr besteht bei folgenden Befunden: HBs Antigen oder HBc Antikörper positiv und HBs Antikörper negativ. Eine Erkrankung wäre für das Neugeborene lebensbedrohlich. Um eine Infektion zu verhindern, wird das Kind unmittelbar nach der Geburt geimpft. (siehe auch: Hepatitis - Besonderheiten bei Schwangeren)
Weiterhin können folgende Untersuchungen in Absprache vorgenommen werden:
HIV
HIV (Humanes Immundefizienz-Virus) ist die Bezeichnung für den Erreger, das die Krankheit AIDS (Abkürzung für acquired immunodeficiency syndrome) verursacht. Das Virus kann bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Daher ist ein Test sinnvoll, um festzustellen, ob ein Risiko besteht. Durch Schutzmaßnahmen kann die Infektion vermieden werden.
Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschuss zum HIV-Test bei Schwangeren:
http://www.g-ba.de/downloads/83-691-25/2007-09-13-Merkblatt-HIV.pdf
Der Test wird - nach vorangegangenem Beratungsgespräch - nur mit Einverständnis der Schwangeren durchgeführt; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Im Mutterpass wird nur die Durchführung des Beratungsgesprächs vermerkt, nicht aber ob der Test wahrgenommen wurde oder das Ergebnis.
Toxoplasmose
Diese an sich harmlose Infektion wird durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder Katzenkot übertragen. Hat man die Krankheit bereits gehabt, finden sich entsprechende Antikörper im Blut. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden, da sie zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes führen kann. Der Test wird nur bei begründetem Verdacht von der Krankenkasse übernommen, ansonsten muss er selbst gezahlt werden.
Zum Thema
- Hintergrund
- Seite 2: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Rötelntiter
- Seite 3: Infektionskrankheiten
- Seite 4: Vorangegangene Schwangerschaften
- Seite 5: Allgemeine Krankengeschichte, Beratung der Schwangeren
- Seite 6: Schwangerschaftsverlauf, Beratung
- Doppelseiten 7 und 8: Gravidogramm
- Seite 9: Besonderheiten zu den Katalogen A. und B., Stationäre Behandlungen, Cardiotographische Befunde
- Seite 10 und 11: Ultraschalluntersuchungen
- Seite 12: Ultraschall-Kontrolluntersuchungen nach Anlage 1b
- Abschlussuntersuchung/ Epikrise





