Krebsfrüherkennung (Krebsvorsorge) in der Krankenversicherung

Junge Frau im Gespräch mit ihrer Therapeutin
Brust und Darm: Zwei der häufigsten Krebsarten bei Frauen können bei Vorsorgeuntersuchungen im Frühstadium oder sogar als Vorstufe erkannt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Damit Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen (ugs. Krebsvorsorge) an, die nach verschiedenen Altersklassen gruppiert sind und für Frauen ab 20, 30, 35, 50 und ab 55 Jahre in unterschiedlicher Ausprägung gelten. Zudem wurde für Frauen zwischen dem 50. und 70. Geburtstag zur qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung das Mammografie-Screening eingeführt. Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Sozialgesetzbuch V) geregelt.

Sollten Sie Auffälligkeiten an sich bemerken, die zwischen den Untersuchungsintervallen liegen (z. B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl, ungewöhnlicher Ausfluss), dann sollten Sie nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten, sondern unverzüglich Ihren Frauenarzt aufsuchen um die Veränderungen abzuklären.

Link-Tipp: Selbstuntersuchung der Brust
Experten-Interview und bebilderte Anleitung zur Selbstuntersuchung der weiblichen Brust bei der Berliner Krebsgesellschaft e.V.

Private Krankenversicherung

Private Versicherungen übernehmen die Früherkennungs­leistungen für ihre Versicherungsnehmer meist im gleichen Umfang wie die gesetzlichen Versicherungen, sind jedoch vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsunternehmen darüber, welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ohne zusätzliche Beteiligung abgedeckt sind.

Nachfolgende Untersuchungen werden Frauen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet:

Krebs
inneres/
äußeres
Genital

Jährliche Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahre
Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion des Muttermundes
  • gynäkologische Tastuntersuchung (ab 50 verbunden mit der Tastuntersuchung des Enddarmes)
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung
  • Zervixkarzinom-Screening – die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind abhängig vom Alter der Frau:
    o    Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erhalten einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests. Bei diesem wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.
    o    Frauen ab dem Alter von 35 Jahren erhalten alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf Humane Papillomviren (HPV) als auch auf Zellveränderungen untersucht.

Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über das Krebsfrüherkennungsprogramm informiert und zum Screening eingeladen.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.

Frauen nach Hysterektomie (ohne Gebärmutterhals)
Bei Frauen, die nach einer totalen oder partiellen Hysterektomie keine Gebärmutter beziehungsweise keinen Gebärmutterhals (Zervix) mehr haben, kann sich am Gebärmutterhals kein Krebs entwickeln. Das seit Anfang 2020 gültige organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm für das Zervixkarzinom (Zervixkarzinom-Screening) sieht bei Frauen ohne Gebärmutterhals daher weder eine Abstrichentnahme noch einen HPV-Test vor. Die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) kann und sollte aber auch von Frauen ohne Gebärmutter bzw. Gebärmutterhals weiter in Anspruch genommen werden.

Brustkrebs Jährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30 Jahre gemeinsam mit der Genitaluntersuchung
Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

Alle zwei Jahre Mammografie-Screening für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahre
Das Screening umfasst:

  • schriftliche Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit. Mit der Einladung erhalten Sie ein Informationsblatt zum Screening.
  • schriftliche Anamnese
  • Röntgen beider Brüste (Mammografie)
  • Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher
  • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen

Im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die persönliche Information und eine Einladung zur weiteren diagnostischen Abklärung. Dies veranlasst die jeweilige Screening-Einheit.

Hautkrebs Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre für Frauen (und Männer) ab 35 Jahre beim Haut- oder Hausarzt
Das Screening dient der Früherkennung des malignen Melanoms (schwarzer Hauptkrebs), des Basalzellenkarzinoms und des spinozellulären Karzinoms (weißer Hauptkrebs). Es kann in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung (Check-up beim Hausarzt) durchgeführt werden und umfasst:
  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • visuelle (mit bloßem Auge), standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung (bei Verdacht Abklärung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Hauterkrankungen)

Darmkrebs Jährliche labormedizinische Dickdarm- und Enddarmuntersuchung für Frauen (und Männer) im Alter von 50 bis 54 Jahren
Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Beratung
  • jährlicher Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl

Im Falle eines auffälligen Stuhltests haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Darmspiegelung.

Hinweis: Männer von 50 bis 54 Jahren können sich zwischen einem jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie, alle 10 Jahre) entscheiden.

Darmspiegelung für Männer und Frauen ab 55 Jahren, zwei Untersuchungen im Abstand von zehn Jahren
Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Beratung
  • Dickdarmspiegelung – ersatzweise erfolgt auf Wunsch alle zwei Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung und Erläuterungen (Merkblätter für Patientinnen) finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/frueherkennung/erwachsene/

Quellen
•    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie


Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Christian Albring

Letzte Bearbeitung: 13.09.2021

Herausgeber:

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In Zusammenarbeit mit:

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