Zytomegalie in der Schwangerschaft: Therapie & Prävention

Schwangere Frau im Lavendelfeld
© chupacabra - Fotolia.com

Bislang gibt es keine zugelassene Behandlung der CMV-Infektion in der Schwangerschaft, die das Risiko einer Übertragung des Virus von der Mutter auf das Kind bzw. das Risiko von Schädigungen beim Kind sicher senkt. Nach eingehender Beratung kann bei einer CMV-Erstinfektion um Konzeption bzw. im ersten Drittel der Schwangerschaft eine sogenannte „off-label“ Behandlung mit einem antiviralen Medikament in Erwägung gezogen werden. Ziel der Behandlung ist es, das Risiko einer Übertragung der CMV-Infektion von der Mutter auf das ungeborene Kind zu senken. „Off-label“ bedeutet, dass diese Medikamente für die Anwendung in der Schwangerschaft offiziell nicht zugelassen sind und eine Anwendung in jedem Einzelfall abgewogen werden muss.

Wurde durch eine Fruchtwasseruntersuchung festgestellt, dass sich das ungeborene Kind mit CMV infiziert hat, kann im Einzelfall eine antivirale Therapie (off-label) bis zum Geburtstermin erfolgen. Dies setzt eine eingehende Aufklärung durch Spezialisten und eine Abwägung von Nutzen und Risiken voraus.

Bei Neugeborenen, die sich im Mutterleib infiziert haben (kongenitale CMV-Infektion) und die keine Erkrankungszeichen aufweisen, wird eine antivirale Therapie derzeit nicht empfohlen. Bei Neugeborenen mit Krankheitszeichen, insbesondere wenn das Gehirn betroffen ist oder wenn eine Hörstörung vorliegt, sollte eine antivirale Therapie in Betracht gezogen werden. Voraussetzung für diese „off-label“-Behandlung ist ebenso eine sorgfältige Aufklärung über den zu erwartenden Nutzen und mögliche Nebenwirkungen.

Da alle aufgeführten Behandlungsoptionen in der Schwangerschaft oder beim Neugeborenen off-label erfolgen, muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt werden.

Vorsorge

Eine aktive Impfung gegen CMV gibt es bislang nicht. Studien zeigen, dass Schwangere ohne schützende CMV-Antikörper durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ihr Infektionsrisiko deutlich vermindern können. Die empfohlenen Hygienemaßnahmen betreffen insbesondere den Umgang mit Kleinkindern, die oft unerkannt das Virus im Speichel und Urin ausscheiden. Auch für Schwangere, die CMV-Antikörper besitzen, erscheinen diese Maßnahmen empfehlenswert, auch wenn ein Nutzen hier nicht bewiesen ist.

Folgende Hygieneregeln sollte die Schwangere beachten:

  • Kinder möglichst nicht auf Mund oder Wangen küssen!
  • Gebrauchsgegenstände wie Besteck, Tassen, Zahnbürsten, Handtücher etc. nicht gemeinsam benutzen. Schnuller nicht in den Mund nehmen!
  • Nicht die Essensreste der Kinder verzehren!
  • Nach Windelwechsel, Füttern, Baden, Nase putzen und Berühren von stark bespeicheltem Spielzeug Hände mit Seife unter warmem Wasser waschen!

Frauen, die in Berufen mit engem Kontakt zu Kleinkindern arbeiten (z. B. Erzieherinnen in Kindergärten, Krippen oder Kitas) haben ein erhöhtes Risiko, sich mit CMV zu infizieren. Nach offiziellen Empfehlungen werden Schwangere, die keine CMV-Antikörper haben, von der beruflichen Betreuung von Kindern unter 3 Jahren freigestellt. Grundsätzlich sollten sie (auch bei älteren Kindern) nicht bei Tätigkeiten wie Windelwechseln oder Unterstützung beim Toilettengang eingesetzt werden.

Quellen

Autor/Autoren: Enders / äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. med. Martin Enders

Letzte Bearbeitung: 11.12.2024

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