Röteln in der Schwangerschaft - Therapie & Prävention

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Zur Behandlung der Röteln und der Rötelnembryopathie steht keine Therapie zur Verfügung. Bei akuten Röteln bis zur 12. SSW wird aufgrund des sehr hohen Risikos einer Rötelnembryopathie in vielen Fällen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs diskutiert.

Vorbeugung

Der beste Schutz vor einer Rötelnvirus-Infektion ist die Impfung. Dafür steht ein Impfstoff mit abgeschwächten Viren zur Verfügung, der neben dem Rötelnimpfvirus auch Masern- und Mumps-Impfvirus (MMR-Impfstoff) bzw. zusätzlich auch Varizella-Zoster-Impfvirus (MMRV-Impfstoff) enthält. Die Ständige Impfkommission (STIKO), die in Deutschland für Impfempfehlungen zuständig ist, empfiehlt eine zweimalige Kinderimpfung, um möglichst früh einen Impfschutz zu erreichen. Spätestens bis 18 Jahre sollten nicht geimpfte Kinder und Jugendliche ihre Grundimmunisierung erhalten bzw. eine unvollständige Impfserie vervollständigt haben. Bei zweimaliger Impfung geht man von lebenslangem Schutz aus.

Bei allen Frauen im gebärfähigen Alter sollte anhand der Eintragungen im Impfpass geprüft werden, ob dieser Rötelnschutz vorhanden ist. Im gebärfähigen Alter wird ungeimpften Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus die zweimalige Impfung empfohlen. Bei einmal geimpften Frauen sollte die zweite Impfung nachgeholt werden. Da es sich um eine Impfung mit abgeschwächten Viren handelt, sollte die Impfung vier Wochen vor und während einer Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Bei einer versehentlichen Impfung in diesem Zeitraum kann es selten zu einer Übertragung des Impfvirus auf das ungeborene Kind kommen. Es ist aber kein Fall bekannt, bei dem ein Kind mit einer Rötelnembryopathie geboren wurde. Diese versehentliche Impfung ist somit kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch oder eine invasive Pränataldiagnostik.

In Berufen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z. B. im Kindergarten) wird empfohlen, angestellte Schwangere ohne Schutz vor Röteln bis zur 20. Schwangerschaftswoche freizustellen.

Quellen

Autor/Autoren: Enders / äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Gisela Enders / Priv.-Doz. Martin Enders

Letzte Bearbeitung: 12.07.2018

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