Röteln in der Schwangerschaft: Diagnostisches Vorgehen

Die Untersuchung auf Rötelnvirus-Antikörper ist ein Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Diese Untersuchung ist nicht notwendig, wenn bei der Schwangeren zwei Röteln-Impfungen im Impfpass eingetragen sind und/oder frühere Befunde vorliegen, die auf einen Schutz vor Röteln hinweisen.

Besteht der Verdacht, dass eine nicht immune Schwangere mit dem Rötelnvirus in Kontakt gekommen ist, sollte sofort und ca. 3 Wochen nach dem Kontakt eine Blutuntersuchung auf Rötelnvirus-Antikörper erfolgen. So kann nachgewiesen werden, ob sich die Frau bei dem Kontakt angesteckt hat. Treten bei der Schwangeren Symptome auf, die auf Röteln hindeuten, sollte zusätzlich untersucht werden, ob Rötelnviren im Blut, Rachenabstrich und Urin nachweisbar sind.

Das weitere Vorgehen nach gesicherter Rötelnvirus-Infektion vor der 18. Schwangerschaftswoche sollte in Absprache mit einem in der Rötelndiagnostik erfahrenen Speziallabor erfolgen. Angesichts des bestehenden Risikos für kindliche Schädigungen sind regelmäßige Ultraschallkontrollen sinnvoll. Zusätzlich kann nach eingehender Beratung der Eltern eine sogenannte invasive Pränataldiagnostik durchgeführt werden. Dabei werden Fruchtwasser und/oder Blut des ungeborenen Kindes untersucht, um eine Rötelnvirus-Infektion nachzuweisen oder auszuschließen.

Nach Röteln in der Schwangerschaft sollte bei allen Neugeborenen eine Rötelnvirus-Infektion ausgeschlossen werden – unabhängig davon, ob Krankheitszeichen vorliegen oder nicht. Hierfür wird das Blut auf Röteln-Antikörper (sogenannte IgM-Antikörper) untersucht sowie ein Rachenabstrich und der Urin auf Rötelnvirus getestet. Es ist wichtig zu wissen, ob sich ein Kind im Mutterleib infiziert hat, auch wenn keine Symptome vorliegen: Zum einen können bei diesen Kindern später eventuell noch Schädigungen auftreten, zum anderen scheiden sie, wie auch die Kinder mit Krankheitszeichen, das Virus über Wochen bis Monate aus und stellen eine Ansteckungsquelle für Schwangere (z.B. innerhalb der Familie) dar.

Quellen

Autor/Autoren: Enders / äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Gisela Enders / Priv.-Doz. Martin Enders

Letzte Bearbeitung: 12.07.2018

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