Gebärmutterhalskrebs / Zervixkarzinom: Nachsorge
An jede Krebserkrankung schließt sich eine Behandlungsphase an, die man als Nachsorge bezeichnet. Die Nachsorge hat zur Aufgabe:
- Begleit- und Folgeerscheinungen bzw. -erkrankungen festzustellen und zu therapieren
- Rehabilitative Maßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen oder Kuren einzuleiten
- Die Patientin bei allen körperlichen, seelischen und auch sozialen Problemen zu unterstützen, Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität zu ergreifen
- Rezidive (Rückfälle) rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln
Aufenthalte in einer Rehabilitationsklinik oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu der Patientin die Rückkehr in das Familien-, Sozial- und Berufsleben zu erleichtern. Der allgemeine Gesundheitszustand soll verbessert, Körper und Geist gestärkt werden.
Für alle Krebserkrankungen ist es wichtig, die Termine für Nachuntersuchungen im zeitlich festgelegten Rahmen wahrzunehmen. Die Nachsorgeuntersuchungen werden durch den niedergelassenen Gynäkologen ambulant durchgeführt.
Sie bestehen neben dem ärztlichen Gespräch in erster Linie aus einer gründlichen allgemeinen und gynäkologischen Untersuchung, die im Abstand von etwa drei Monaten in den ersten zwei bis drei Jahren, bis zum 4. und 5. Jahr halbjährlich, danach jährlich erfolgen soll.
Bei Symptomen werden bildgebende Diagnoseinstrumente, wie z.B. Ultraschalluntersuchungen, eingesetzt.
Die Zeiträume sind allerdings nur Richtwerte, der behandelnde Arzt legt die individuellen Termine für die Patientin aufgrund der jeweiligen aktuellen Befunde fest.
Quellen
- Petru, Jonat, Fink, Köchli, „Praxisbuch Gynäkologische Onkologie“, Springer Verlag (2005)
- Wacker, Sillem, Bastert, Beckmann, „Therapiehandbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“, Springer Verlag (2007)
- Hillemanns, Dannecker, „Diagnostik der zervikalen intraepithelialen Neoplasie“, Tumorzentrum München (2004)
- S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Patientin mit Zervixkarzinom, September 2014


