Doppler-Ultraschall
Mit einer weiteren speziellen Ultraschall-Methode, der so genannten Dopplersonografie, kann die Geschwindigkeit und die Richtung von fließendem Blutes in Arterien und Venen gemessen werden. Dies ermöglicht unter anderem, die für die Entwicklung des ungeborenen Kindes wichtige Blutversorgung von bestimmten Organen und Geweben zu kontrollieren. Sie gewährleistet auch eine Vorhersage, ob bei in der Schwangerschaft eine kindliche Wachstumsverzögerung und/oder eine mütterliche Blutdruckerkrankung zu erwarten ist.
Eine gezielte Untersuchung des kindlichen Teils der Plazenta und der Nabenschnurarterie kann notwendig sein, wenn der Verdacht auf eine kindliche Störung - etwa eine Wachstumsverzögerung - vorliegt.
Mit Hilfe der Farbdopplersonografie ist es darüber hinaus möglich, Gefäße und Gefäßgebiete auch farblich darzustellen. Dies ist unter anderem bei der Herzdiagnostik für eine exakte Beurteilung wichtig.
Wie der normale Ultraschall ist die Dopplersonografie für Mutter und Ihr Kind unschädlich.
Die Dopplersonografie kann bei nachfolgenden Situationen indiziert sein:
- Verdacht auf reduziertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
- verminderte Fruchtwassermenge
- Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG-Auffälligkeiten)
- Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
- Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
- Blutgruppenunverträglichkeit
- schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter (z.B. Gestosen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Nieren)
- bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln)
- Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- Mehrlingsschwangerschaften