Ultraschall & 3D/4D-Ultraschall & Doppler-Ultraschall

Mithilfe des Ultraschalls (Sonografie) können Ärzte viele Krankheiten zeitnah diagnostizieren oder auch überwachen, sie sind in der Lage spezifische Körperregionen mit Ultraschallwellen zu untersuchen und können so Erkrankungen diagnostizieren, die äußerlich nicht zu erkennen sind. Die Sonografie macht sich dabei die unterschiedliche Ausbreitung von Schallwellen im menschlichen Körper zunutze und ermöglicht eine bildliche Darstellung verschiedenster Körperregionen – und Gewebe. Häufig ist sie die erste Wahl bei der Diagnosestellung, weil sie für den Patienten risikolos und schmerzfrei ist und auch schnell durchgeführt werden kann.

Mit Hilfe eines Schallkopfes schickt der Arzt Schallwellen durch das zu untersuchende Gewebe. Diese werden von den Grenzschichten in unterschiedlichem Maße reflektiert, vom Schallkopf wieder aufgefangen und elektronisch zu einem Bild verarbeitet. Die zweidimensionale Aufnahme vermittelt dem Arzt eine räumliche Vorstellung des untersuchten Bereiches. Aussagekräftige Bilder kann er auf einem Ausdruck festhalten oder digital speichern. Der Arzt kann das gewünschte Organ oder Gewebe aus verschiedenen Richtungen einsehen, indem er den Schallkopf auf der Haut hin und her bewegt und unterschiedlich abwinkelt. Mittels Gel auf dem Schallkopf verhindert er, dass die Ultraschallwellen durch etwaige Luft zwischen Schallkopf und Haut vollständig reflektiert werden, was eine Aufnahme stören würde.

Ärztin untersucht eine junge Frau mit Ultraschall

In der Gynäkologie wird Ultraschall häufig eingesetzt, um den Verlauf einer Schwangerschaft zu beobachten, das Wachstum des ungeborenen Kindes im Auge zu behalten aber auch, um Krankheiten der Frau feststellen und kontrollieren zu können. In der Schwangerschaft kontrolliert der Arzt mittels Ultraschall wie sich das Kind entwickelt und ob Fehlbildungen vorliegen. Routinemäßig sind drei Untersuchungen vorgesehen.

Bei einer Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft können sich manchmal Auffälligkeiten zeigen, die eine genauere Abklärung bedürfen und entsprechende Folgeuntersuchungen oder schwierige Entscheidungen notwendig machen. Es ist deshalb wichtig, dass Schwangere vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings aufgeklärt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine Patienteninformation entwickelt, die vor dem 1. Ultraschallscreening über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken umfassend informiert. Es wird schwangeren Frauen im Vorfeld der Untersuchung verpflichtend ausgehändigt: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/. Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem Arzt vorgesehen. Auf dieser Basis kann die Schwangere sich entscheiden, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchte. Sollten besondere Schwangerschaftsrisiken oder Verdachtsbefunde vorliegen, besteht die Möglichkeit einer weiterführenden feindiagnostischen Untersuchung in der Hand von Spezialisten.

Nicht sicher diagnostiziert werden können chromosomale Krankheiten wie das Down-Syndrom, aber es ist möglich, körperliche Auffälligkeiten zu finden, die auf eine Chromosomenbesonderheit hinweisen.

Stabförmige Ultraschallsonden, die in die Scheide (vaginaler Ultraschall) oder den Mastdarm eingeführt werden können, ermöglichen dem Arzt eine bessere Beurteilung der inneren Organe im Becken wie der Gebärmutter und den Eierstöcken.

Auch bei der gezielten Abklärung von tastbaren Veränderungen oder auffälligen Mammografiebefunden der Brust kann ebenfalls eine Ultraschall-Untersuchung eingesetzt werden.

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Markus Hoopmann

Letzte Bearbeitung: 02.05.2018

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