Ultraschall-Untersuchungen

Ärztin untersucht eine junge Frau mit Ultraschall

Im Verlauf der Schwangerschaft werden drei Ultraschall-Untersuchungen (Ultraschall-Screening) angeboten: Schwangerschaftswoche 8 + 0 bis 11 + 6 SSW (1.Screening), 18 + 0 bis 21 + 6 SSW (2.Screening) ,28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3.Screening).

Dieses optionale Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt.

Aufklärung für die „informierte Entscheidung" der Schwangeren

Im Vorfeld des 1. Ultraschallscreenings wird die Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen des Untersuchungsverfahrens aufgeklärt - in Form einer schriftlichen Patienteninformation und eines ärztlichen Gesprächs. Es ist vorgesehen, dass die Schwangere ein „Recht auf Nichtwissen" hat, auch auf ein Nichtwissen im Hinblick auf einzelne Befunde aus den Ultraschall-Untersuchungen.

Bei der Ultraschalluntersuchung könnten sich manchmal Auffälligkeiten zeigen, die eine genauere Abklärung bedürfen und entsprechende Folgeuntersuchungen oder schwierige Entscheidungen notwendig machen. Es ist deshalb wichtig, dass Schwangere vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings aufgeklärt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine Patienteninformation entwickelt, die vor dem 1. Ultraschallscreening über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken umfassend informiert. Es wird schwangeren Frauen im Vorfeld der Untersuchung verpflichtend ausgehändigt: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/. Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem Arzt vorgesehen. Auf dieser Basis kann die Schwangere sich entscheiden, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchte.

Quellen

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Prof. Dr. Karl-Oliver Kagan

Letzte Bearbeitung: 02.05.2018

Herausgeber:

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In Zusammenarbeit mit:

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