Gebärmutterhalsabstrich / Portioabstrich / zervikaler Abstrich

Abbildung Gebärmutterhals (Zervix)
Beim Portioabstrich werden Zellen von der Oberfläche des Muttermundes (vaginaler Teil des Gebärmutterhalses) entnommen, ein zervikaler Abstrich erfolgt im Gebärmutterhalskanal.

Ein Portioabstrich entnimmt Zellen von der Oberfläche des Muttermundes, dem vaginalen Anteil des Gebärmutterhalses. Ein zervikaler Abstrich hingegen erfolgt im unteren Anteil des Gebärmutterhalskanals. Der Abstrich dient zur Entnahme von Proben zur Diagnostik in der Gynäkologie.

Hierzu entfaltet der untersuchende Arzt die Scheide mit einem eingeführten Spekulum, um einen freien Blick auf den Muttermund zu erhalten und den gynäkologischen Abstrich vornehmen zu können.
Ein Portio- und Zervikalabstrich wird überwiegend zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs im Rahmen der jährlichen Genitaluntersuchung für Frauen eingesetzt.

Bei einem Abstrich am Muttermund kann es in Ausnahmefällen zu leichten Schmierblutungen kommen. Allerdings sind diese Blutungen meist harmlos und lassen nach kurzer Zeit selbstständig wieder nach. In seltenen Fällen ist es notwendig, den Abstrich zu wiederholen, weil das gewonnene Material nicht aussagekräftig genug war.

Krebsfrüherkennungszytologie (sogenannter „Pap-Test“ ugs. Krebsvorsorge-Abstrich) im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung:

Als Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms kann ein Frauenarzt bei Frauen ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr eine Abstrichuntersuchung (dieser Abstrich wird umgangssprachlich auch als Krebsvorsorgeabstrich oder Krebsvorsorgezytologie bezeichnet) vornehmen. Hierfür werden einzelne, oberflächige Zellen vom Arzt mit Hilfe eines Spatels vorsichtig vom Muttermund (Portio-Oberfläche) und mittels einer kleinen Bürste aus dem Gebärmutterhals (Zervikalkanal) entnommen. Anschließend wird die Probe in ein zytologisches Labor überführt, gefärbt und beurteilt, um den Abstrich auf Zellveränderungen, Krebsvorstufen oder Krebszellen zu überprüfen.

Befund der Krebsfrüherkennungszytologie (Pap-Befund): In der Tabelle sind die Befund-Gruppen der Münchner Nomenklatur III zu finden, die seit dem 1. Juli 2014 in Gebrauch ist.

Befund der zytologischen Früherkennungsuntersuchung – „Pap-Befund“: Befund-Gruppen der Münchner Nomenklatur III (seit 1. Juli 2014 in Gebrauch)
0 Unzureichendes Material Abstrichwiederholung
I Unauffällige und unverdächtige Befunde des Abstriches Nächster Abstrich im normalen Vorsorgeintervall
IIa Unauffällige Befunde des Abstriches, es gibt aber Hinweise auf eine auffällige Vorgeschichte der Patientin Ggf. erfolgt eine Kontrolle des zytologischen Abstriches aufgrund der auffälligen Vorgeschichte
II Bedingt auffällige Befunde
II-p
II-g
II-e
Die Zellen sind meist unwesentlich oder nur geringergradig verändert. Es besteht noch keine Krebsvorstufe oder Krebs.

Abstrichuntersuchung nach einigen Monaten bis zu einem Jahr, ggf. mit zusätzlichen Untersuchungen wie eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung). Bei dem Befund II-e sollen weitere Untersuchungen durch den Frauenarzt bzw. die Frauenärztin durchgeführt werden.
 III Unklare bzw. zweifelhafte Befunde
III-p
III-g
III-e
III-x
In den Zellproben wurden keine Krebszellen gefunden, jedoch wurden auffällige Veränderungen festgestellt, die nicht eindeutig zu bestimmen sind. Eine weitere Abstrichuntersuchung wird durchgeführt und in vielen Fällen zusätzliche Untersuchungen vorgenommen. Eine antibiotische oder hormonelle Behandlung, eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung) oder manchmal auch eine kleine Gewebeentnahme können erforderlich sein.
IIID Dysplasie-Befund mit größerer Neigung zur Rückentwicklung (Regression); noch keine Krebszellen
IIID1
IIID2

Es zeigen sich leichte Zellveränderungen hin zu mögliche Krebsvorstufen, wobei noch kein Krebs vorliegt. Es besteht allerdings ein geringes Risiko Krebszellen zu entwickeln. Der Befund wird meist als leichte oder mäßige Dysplasie bezeichnet (analog zu CIN 1 und CIN 2). Gerade bei jungen Frauen kommt dieser Befund häufig vor. Da sich die Veränderungen oft wieder von selbst zurückbilden, werden die IIID-Befunde abwartend kontrolliert. Bei einem wiederkehrenden gleichen Befund sollte eine Abklärung durch ergänzende Untersuchungen wie die Kolposkopie (Scheidenspiegelung) oder weitere Zusatztests erfolgen.
IVa Unmittelbare Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses
IVa-p
IVa-g
Bei diesem Befund liegen schwere Zellveränderungen vor. Mediziner sprechen hierbei auch von einer schweren Dysplasie oder von einer „Carcinoma in-situ-Vorstufe"

Die Zellveränderungen bilden sich ohne Behandlung nur selten zurück. Ein operativer Eingriff ist oft nicht zu umgehen
IVb,V Unmittelbare Vorstadien oder Krebs (Malignom)
IVb-p
IVb-g
V-p
V-g
V-e
V-x
Bei Abstrichen der Gruppe IVb und V ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Krebs entwickelt hat

Der Befund wir durch eine zusätzliche Gewebeprobe abgeklärt - die weitere Behandlung ist vom Ergebnis der Gewebeuntersuchung abhängig
Quelle: Zervita
Die Gruppen II, III, IVa, IVb und V erhalten Suffixe, um zu kennzeichnen, welche Zellkomponente verändert vorliegt: -p (plattenepithel), -g (Zervixdrüsenepithel), -e (endometrial) und -x (unklarer Ursprung)

Bei auffälligen Befunden wird eine Überweisung in eine Dysplasiesprechstunde empfohlen.

Zusatzverfahren für abnorme Zytologie-Befunde

Neben der Krebsfrüherkennungszytologie stehen auch die

als ergänzende Verfahren zur Abklärung auffälliger oder unklarer Befunde bei der Prävention von Gebärmutterhalskrebs zur Verfügung.

Dünnschichtzytologie

Die Dünnschichtzytologie ist eine labortechnische Weiterentwicklung bei der Entnahme und Verarbeitung des Abstrichs im Rahmen der Krebsvorsorgezytologie. Zusätzlich werden hier Verunreinigungen wie Blut, Schleim und Entzündungszellen aus der Abstrichprobe weitestgehend entfernt. Dieses Verfahren ist in Deutschland nicht Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms und steht daher nur als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zur Verfügung.

Ziel der Dünnschicht-Zytologie ist es, - wie auch beim Krebsvorsorge-Abstrich - mögliche Zellauffälligkeiten am Gebärmutterhals nachzuweisen, die ein erhöhtes Risiko für eine Krebserkrankung darstellen oder gar bereits Krebszellen sind. Dabei werden Zellen von der Gebärmutterschleimhaut auf ähnliche Weise entnommen wie beim Krebsvorsorge-Abstrich. Statt eines Spatels bzw. Wattestäbchens wird hierfür jedoch ein spezielles Entnahmebürstchen benutzt.

Die so gewonnenen Zellen werden nun nicht direkt auf einem Glasträger ausgestrichen, sondern in einer speziellen Fixierflüssigkeit ausgewaschen, gereinigt und konserviert. Dieses Verfahren soll Verunreinigungen und die Überlagerung von Zellen vermindern und nach dem Anfärben des Präparates eine bessere Beurteilung auf dem Objektträger zulassen.

HPV-Nachweis

Illustration: DNS-Doppelhelix und Chromosomen
Ziel des HPV-Tests ist es, in Zellen des Gebärmutterhalses HP-Viren über deren DNA oder RNA nachzuweisen bzw. einen Infektion mit diesen Erregern auszuschließen.

Ziel des HPV-Tests ist es, Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) in Zellen des Gebärmutterhalses über die DNA oder RNA der Erreger nachzuweisen. Im Unterschied dazu prüfen die Krebsvorsorgezytologie, die Dünnschicht-Zytologie und der Ki67/p16-Nachweis, ob eine Infektion mit HP-Viren zu Zellveränderungen geführt hat.

Bei einer Infektion schleusen HP-Viren ihre Erbinformation, die DNA, in die Schleimhautzellen des Gebärmutterhalses. In diesen Körperzellen können über einen Zellabstrich mit Hilfe eines mehrstufigen Verfahrens bereits sehr geringe Mengen der viralen DNA oder RNA nachgewiesen werden.
In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass eine dauerhafte Infektion auftritt und sich die Viren über die Körperzellen vermehren, wenn das Immunsystem nicht in der Lage ist, die Erreger zu eliminieren. Die gefundene Virus-DNA oder RNA wird dann je nach Testverfahren bestimmten Gruppen mit hohem oder niedrigem Potential für das Auslösen einer Krebserkrankung zugeordnet. Oder es werden bestimmte, einzelne Virus-Typen – sogenannte Hoch- und Niedrigrisiko-Typen – genau identifiziert.

Für den HPV-Test wird mit Hilfe eines Abstrichs eine Zellprobe vom Gebärmutterhals entnommen. Der Frauenarzt schickt die Zellprobe an ein medizinisches Labor, wo die Untersuchung auf das Vorhandensein viraler DNA oder RNA erfolgt. Derzeit ist in Deutschland der HPV-Test in folgenden Situationen empfohlen:

  • als Folgeuntersuchung bei Frauen mit unklarer oder länger anhaltender auffälliger Krebsfrüherkennungszytologie
  • als Folgeuntersuchung bei Frauen nach Behandlung von Gebärmutterhalskrebs-Vorstufen

Molekulare Marker / Biomarker

Ziel der Tests zu molekularen Markern oder Biomarkern ist es - wie auch bei der Krebsfrüherkennungszytologie oder der Dünnschicht-Zytologie - mögliche Zellauffälligkeiten am Gebärmutterhals nachzuweisen, die ein erhöhtes Risiko für eine Krebserkrankung darstellen oder gar bereits Krebszellen sind. Sie können als Zusatzverfahren für abnorme Abstrichbefunde eingesetzt werden und die zytologische Befundung von Krebsfrüherkennungsabstrichen in Sonderfällen ergänzen.

Ki-67/p16-Nachweis

Der Ki67/p16-Nachweis identifiziert potentiell gefährliche Zellen, indem er beide Biomarker nachweist: die Proteine Ki67 und p16 werden typischerweise gleichzeitig in einer Zelle gebildet, wenn Humane Papillomviren den Zellzyklus genetisch dereguliert haben. Bei einer Infektion mit Humanen Papillomviren wird virale Erbinformation, die DNA, in die Schleimhautzellen des Gebärmutterhalses eingeschleust. Die virale DNA kann dann auch in die zelleigene Erbsubstanz eingebaut werden. Sie wird ebenso wir die körpereigene DNA abgelesen und die zugehörigen Proteine werden in der Zelle gebildet. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch virale Proteine hergestellt, die in den natürlichen Zyklus der Körperzelle eingreifen und diesen ungünstig verändern. Diese Manipulation führt schließlich zu einer unkontrollierten Zellteilung, die im Krebswachstum münden kann. Wichtig zu wissen ist: auch Ki-67 /p16 positive Zellen können sich zurückbilden und die Infektion mit den Humanen Papillomaviren kann ausheilen.

HPV-L1-Hüllprotein-Nachweis

Durch den HPV-L1-Hüllprotein-Nachweis ist ein Stück weit eine Prognoseabschätzung, ob sich eine HPV-bedingte Zellveränderung zurückbildet oder fortschreitet, möglich. Zytologisch auffällige und L1-Hüllprotein positive Frauen haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich ihr Befund zurückbildet. Der Prozess der Rückbildung kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Sabine Dominik, Dr. Klaus Doubek

Letzte Bearbeitung: 23.05.2018

Herausgeber:

Logo: Berufsverband der Frauenärzte e.V.

In Zusammenarbeit mit:

Logo: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

 

 

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