Gynäkologische Abstriche / Abstrich-Untersuchungen

Untersuchungsstuhl beim Frauenarzt
Abstrich-Untersuchungen bei Frauenarzt erfolgen in der Regel auf einem gynäkologischen Untersuchungs-Stuhl - er ermöglicht sowohl dem Arzt als auch der Patientin die bestmögliche Position für die Untersuchung.

Bei einem Abstrich wird körpereigenes Untersuchungsmaterial aus der Oberfläche von Verletzungen oder Schleimhäuten (z.B. Scheide, Gebärmutterhals) entnommen, um es auf Krankheitserreger oder Zellveränderungen untersuchen zu können. In weiteren Schritten kann ein solcher Abstrich dann labor-technisch untersucht werden, wobei unterschiedliche Verfahren angewendet werden können.

Um eine mikrobiologische Besiedelung abzuklären, kann das entnommene Material beispielsweise auf einen Nährboden aufgebracht werden, damit eventuell enthaltene Erreger eine Kultur bilden und nachgewiesen werden können. Zudem kann die entnommene Probe auf einen Glasträger aufgebracht und fixiert werden. Durch eine zusätzliche Einfärbung des Abstrichs kann das körpereigene Material mikroskopisch betrachtet und ausgewertet werden.

Um einen Abstrich zu entnehmen, können verschiedene Instrumente angewendet werden, die sich für die jeweilige Probenentnahme besonders eignen. Zu diesen Instrumenten zählen beispielsweise kleine Spatel (z.B. am Muttermund) oder Bürstchen (z.B. aus dem Gebärmutterhalskanal), aber auch Wattetupfer (z.B. vaginaler Abstrich).

Gynäkologische Abstrich-Untersuchungen erfolgen in der Regel auf einem gynäkologischen Untersuchungs-Stuhl. Dieser ermöglicht dabei sowohl dem Arzt als auch der Patientin die bestmögliche Position für die Untersuchung. Fragen und Befürchtungen bezüglich einer gynäkologischen Untersuchung sollte die Frau mit dem Arzt vorher besprechen. Treten während der Untersuchung Schmerzen auf, sollte die Frau den Arzt darauf aufmerksam machen.

In der Regel sind mit einem Abstrich keine Schmerzen und kaum Gefahren verbunden.

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. Sabine Dominik, Dr. Klaus Doubek

Letzte Bearbeitung: 23.05.2018

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