12.03.2021

Woran man eine gute Medizin-App erkennt

Welche medizinischen Apps sind heute schon empfehlenswert, welche nicht und welche Kriterien können helfen, beides voneinander zu unterscheiden?

Welche medizinischen Apps sind heute schon empfehlenswert, welche nicht und welche Kriterien können helfen, beides voneinander zu unterscheiden? Über den Stand der Entwicklungen berichtete Prof. Dr. med. Marion Kiechle, Direktorin der Frauenklinik der TU München, anlässlich des digitalen FOKO 2021 am 4. März 2021.[1]

„Weit über 100.000 Gesundheits-Apps werden in den beiden großen App-Stores von Google und Apple angeboten“, so die Frauenärztin. „Ob eine App wirklich sinnvoll und hilfreich ist, das sieht man ihr leider von außen nicht an. In der Folge installieren viele Menschen Apps für ihre Gesundheit, die nicht sinnvoll sind. Andererseits können kranke Menschen diejenigen Apps, die für sie wirklich hilfreich sein könnten, nicht zuverlässig finden.“

Lifestyle-Apps – oft ausgereifte Konzepte

Kiechle teilt die Gesundheits-Apps in drei Gruppen ein. Die erste Gruppe sind Lifestyle-Apps, die oft mit Wearables kombiniert werden, also mit einem Fitness-Armband oder einer Smartwatch. „Diese Apps helfen, ein besseres Bewusstsein für den eigenen Körper aufzubauen. Sie motivieren zu mehr körperlicher Bewegung, oft auch zu gesünderem Essen oder zu Gewichtsreduktion. Sie tragen dazu bei, Risikofaktoren zu reduzieren und die Gesundheit zu fördern. Viele dieser Lifestyle-Apps sind heute ausgereift und sinnvoll, wenn man sich auf die Gesundheits-Impulse aus diesen Apps einlässt.“

Service-Apps sind hilfreiche Alltagsbegleiter

In die zweite App-Gruppe gehören „Service-Apps“, die eine wichtige Funktion haben können: Sie erinnern per Signal an Termine zur Tabletteneinnahme, zum Arztbesuch, zur Kontaktaufnahme mit Arzt, Krankenhaus oder Krankenkasse. In diese Rubrik gehört beispielsweise die PraxisApp „Mein Frauenarzt“, die die Anwenderin mit ihrer Gyn-Praxis verbindet und die Kommunikation mit der eigenen Frauenärztin oder dem Frauenarzt erheblich erleichtern kann. Kiechle bezeichnet solche Service-Apps als „hilfreiche Alltagsbegleiter“.

Medizinische Apps – “die App auf Rezept“

Die dritte Gruppe sind die medizinischen Apps, die den Anspruch haben, Hilfestellung und Unterstützung bei bestimmten Krankheitsbildern zu bieten. Hier hat inzwischen der Gesetzgeber durchgegriffen[2], weil sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten Sicherheit darüber bekommen müssen, welche der vielen Apps für welche Indikationen wirklich hilfreich sind. Die bisherigen Qualitätsnormen helfen nämlich nicht weiter: Ein CE-Kennzeichen sagt nichts aus über die medizinischen Inhalte, und bei  der überwiegenden Zahl an medizinischen Apps wurde eine Prüfung darauf, ob die App medizinisch sinnvoll und hilfreich ist, bisher nicht durchgeführt.

Hier erleben wir gerade einen grundlegenden Umbruch, wie Prof. Kiechle erläuterte:

Klarheit schafft seit einigen Monaten das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) des BfArM. Die medizinischen Apps, die in dieses Verzeichnis aufgenommen werden, tragen das CE-Kennzeichen und sind als Medizinprodukt (in den Risikoklassen I und IIa) zugelassen. Sie müssen zudem einen positiven Versorgungseffekt im Vergleich zur Standardbehandlung aufweisen und haben ein Bewertungsverfahren bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen, das die App auf ihre Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit prüft. Diese Apps können bei Vorliegen einer begründeten Diagnose von behandelnden Ärzt*Innen/ Psychotherapeut*Innen verordnet werden. Nur die folgenden zehn Apps haben es bisher in dieses Verzeichnis geschafft, wobei bei 7 Apps noch der Wirksamkeitsnachweis für einen positiven Versorgungseffekt fehlt:

Kritisch angemerkt wurden Schwächen im Bewertungsverfahren des BfArM anhand eines konkreten Beispiels. Die fragliche Güte der Studienergebnisse, sowie offensichtlich gewordene erhebliche Lücken in Datenschutz und -sicherheit lassen den Schluss zu, dass im Rahmen des Bewertungsverfahrens im Wesentlichen eine Plausibilitätskontrolle von Herstellerangaben erfolgt. An dieser Stelle wäre eine weitergehende, inhaltliche und unabhängige Prüfung der Anwendung wünschenswert, um das DiGA-Verzeichnis und die „App auf Rezept“ zum Erfolg werden zu lassen.

In der Vorbereitung zur Aufnahme in das Verzeichnis stehen derzeit (Anfang März 2021) 11 weitere Apps, darunter Apps zur Diabetes- und Blutdruckkontrolle, für Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen, Migräne, Reizdarm und eine App zur Unterstützung der Gelenk-Rehabilitation. Darunter findet sich bislang keine App für den Bereich der Frauenheilkunde.

[1] FOKO 2021, 04.-06.03.2021. 3. Hauptthema: Digitalisierung/ E-Health am 04.03.2021.  Prof. Dr. med. Marion Kiechle: “Sind Apps eine Hilfe für unsere Patientinnen?“

[2] Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG), das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist.

Quelle: Highlights vom Fortbildungskongress 2021 der BVF Akademie des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. © FOKO

Autor/Autoren: äin-red

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