03.03.2023
Welt-HPV-Tag: Impfung kann vor HPV-bedingten Krebserkrankungen schützen
Am 4. März 2023 macht der Welt-HPV-Tag auf das Risiko von Krebserkrankungen durch Humane Papillomviren (HPV) aufmerksam. Eine Impfung gegen diese Viren kann Erkrankungen wie Gebärmutterhalskrebs vermeiden. Leider ist Impfbereitschaft bislang unzureichend.

Im Rahmen der EU-Initiative gegen HPV (PERCH) informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur HPV-Impfung als bestmöglichem Schutz vor HPV-bedingten Krebserkrankungen. Ihr Ziel ist es, die Impfquoten zu erhöhen und Krebserkrankungen durch HPV zu verhindern.
Humane Papillomviren sind weitverbreitet HPV-Infektionen gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Es gibt mehr als 200 Typen von HP-Viren. Sie können Feigwarzen verursachen oder dazu führen, dass sich Zellen des Körpers verändern und dadurch nach vielen Jahren Krebs entstehen kann. Neben Gebärmutterhalskrebs können HP-Viren Mund-Rachen-Tumore, Krebs an der Vagina oder Vulva, Anal- oder Peniskarzinome auslösen.
Gebärmutterhalskrebs ist die vierthäufigste Krebsart bei Frauen weltweit und besonders bei jungen Frauen verbreitet. Eine Impfung senkt das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich. Die Impfung verringert nicht nur deutlich das individuelle Risiko einer späteren Erkrankung, sondern auch Infektionen bei zukünftigen Sexualpartnerinnen und -partnern. Mit einer frühzeitigen Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt ist der Schutz am höchsten.
Nur etwa jedes zweite Mädchen gegen HPV geimpft
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Den besten Schutz entfaltet die HPV-Impfung, wenn der Körper noch nicht mit HP-Viren in Kontakt gekommen ist. Im Jahr 2021 waren deutschlandweit lediglich 54 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 26,5 Prozent der 15-jährigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft.
Die STIKO empfiehlt noch nicht gegen HPV geimpften jungen Frauen, spätesten mit 17 Jahren die HPV-Impfung nachzuholen. Dies ist auch in der gynäkologischen Praxis möglich.
Weiterführende Informationen:
Quelle: BZgA, 2.3.2023