08.01.2015
Notfallverhütung: Aktuelles Statement des Berufsverbandes der Frauenärzte
Auch wenn eine Rezeptfreiheit der "Pille danach" aus pharmakologischer Sicht möglich scheint, hält der BVF die Beratung bei dem Frauenarzt für die bewährte, nachhaltige und optimale Lösung.
Auch wenn eine Rezeptfreiheit der Wirkstoffe Ulipristalacetat (UPA) und Levonorgestrel (LNG) zur Notfallverhütung aus pharmakologischer Sicht möglich scheint, hält der Berufsverband der Frauenärzte die Beratung bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt für die bewährte, nachhaltige und damit optimale Lösung, so Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Sie hat Deutschland an die Spitze geführt. In allen anderen Ländern ist die Schwangerschaftsabbruchrate gerade auch bei Teenagern um ein vielfaches höher.
"Eine medizinisch kompetente, sorgfältige, und vertrauliche Beratung in der Apotheke zu den Fragen, ob die Einnahme der Pille danach überhaupt notwendig ist, welches Präparat möglicherweise geeignet oder ungeeignet ist, welche Nebenwirkungen zu erwarten sind und vor allem, wie im weiteren Zyklus verhütet werden muss, damit es nicht nach der Verschiebung des Eisprungs später noch zu einer ungewünschten Schwangerschaft kommt, ist problematisch und in den meisten Fällen unmöglich", so der Frauenarzt.
Zudem sind rezeptfreie Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Die Pille danach wird bisher aber für Mädchen und Frauen bis zum 20. Lebensjahr ebenso wie die "normale" Antibabypille von der Krankenkasse bezahlt. Wenn junge Frauen künftig für die Pille danach in der Apotheke bezahlen müssten, würde das die Situation deutlich verschlechtern. Es wäre dann zu fürchten, dass Teenager trotz eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs von dem Kauf Abstand nehmen und schwanger werden.
Falls Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Frauenärzte auffordert, gemeinsam mit den Apothekern eine Beratungslösung zu erarbeiten und damit eine verantwortungsvolle Rezeptfreiheit für die beiden Arzneimittel zur Notfallverhütung vorzubereiten, wird sich der Berufsverband der Frauenärzte beratenden Gesprächen trotz der weiter bestehenden Bedenken nicht verweigern. Jetzt schon scheint aber klar, dass, wie auch in der Schweiz, die Mädchen und Frauen neben den Kosten für das Medikament auch für die Beratung zahlen müssen, während sie bisher Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen war.
Quelle: BVF


