09.04.2013

Mutter-Kind-Kuren: Eigenanteil kann durch Pauschalzahlung reduziert werden

Einkommensschwache Frauen, die eine Mütter-Kind-Kur benötigen, können die Höhe ihrer Zuzahlungen begrenzen, wenn sie zu Jahresanfang einen Pauschalbetrag zahlen.

Einkommensschwache Frauen, die eine Mütter-Kind-Kur benötigen, können die Höhe ihrer Zuzahlungen begrenzen, wenn sie zu Jahresanfang einen Pauschalbetrag zahlen. Auf diese Möglichkeit hat das Müttergenesungswerk (MGW) hingewiesen. Dadurch kann die Höhe des Eigenanteils fixiert und der Betrag für das ganze Jahr abgegolten werden.

Gesetzlich ist die Höhe der Selbstbeteiligung auf ein oder zwei Prozent des Jahreseinkommens begrenzt. Harz-IV-Bezieherinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern würden beispielsweise mit einer einmaligen Zahlung von rund 90 Euro, von sämtlichen weiteren Zuzahlungskosten für die Gesundheit im weiteren Jahresverlauf befreit - auch vom Anteil bei Kurmaßnahmen.

Auf Antrag würden nach Angabe des Müttergenesungswerks viele Krankenkassen diese Begrenzung gestatten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, beim MGW selbst eine Unterstützung aus Spendenmitteln zu beantragen.

Rund 2,1 Mio. Mütter sind nach Angaben des MGW in Deutschland kurbedürftig. Eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, in der die Gesundheit der Mutter im Vordergrund steht, könne nachhaltig hilfreich sein. Wichtig für den Kurerfolg sei die richtige Vorbereitung dieser Maßnahme.

Quelle: Frauenarzt, www.muettergenesungswerk.de

Autor/Autoren: äin-red