28.11.2016
Masern - besonders gefährlich in der Schwangerschaft und bei Säuglingen
In den ersten Lebensmonaten kann eine Ansteckung mit Masern fatale Folgen haben.
Vor wenigen Tagen ist in Hessen ein sechsjähriges Mädchen an den Spätfolgen einer Maserninfektion gestorben. Ihre Mutter war nicht geimpft und hatte deshalb während der Schwangerschaft keine schützenden Antikörper an ihr Kind weitergeben können. Das Baby war noch vor seiner ersten eigenen Impfung durch ein infiziertes Kind angesteckt worden. Es wurde nach der Erkrankung zunächst scheinbar gesund, aber die Viren überlebten im Körper. Nach vier Jahren erkrankte das Mädchen an einer schweren Virusentzündung des gesamten Gehirns, die letztlich zum Tod führte.
"Wir können allen Frauen mit Kinderwunsch nur dringend raten, ihren Impfpass zu überprüfen und sich gegen Masern impfen zu lassen, wenn sie nicht beide Masern-Impfungen bekommen haben und auch die Krankheit nicht durchgemacht haben", betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. "Eine Ansteckung mit Masern kann man als Ungeimpfter nicht vermeiden. Denn da die Masern erst zehn bis zwölf Tage nach der Infektion ausbrechen, können Menschen in dieser Zeit das Virus in ihrer Umgebung verbreiten, ohne dass das bemerkt wird. Ungeimpfte Menschen gefährden sich und Andere." Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. unterstützt deshalb die Forderung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. für eine Impfpflicht. Sie sollte für Erwachsene gelten, die Kontakt mit Kindern haben, wie Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal, und für Kinder, die in Institutionen betreut werden, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Masernkrank schon vor der Geburt
In besonders großer Gefahr sind ungeborene Babys, wenn ihre Mutter nicht gegen Masern geimpft ist und sich in der Schwangerschaft mit Masern ansteckt. Denn die Masernviren können durch die Plazenta hindurchgelangen und das Kind infizieren. Außerdem kommt es bei jeder vierten masernkranken Schwangeren zu vorzeitigen Wehen, die sich nicht aufhalten lassen, und somit zu einer Fehl- oder Frühgeburt.
Auch nach der Geburt haben Neugeborene noch ein unreifes Immunsystem, das über mehrere Monate hinweg noch nicht in der Lage ist, bei einer Infektion schnell Antikörper aufzubauen. Säuglinge mit einer frischen Maserninfektion, die nicht durch die Immunproteine der Mutter geschützt sind, können deshalb dem Krankheitserreger kaum etwas entgegensetzen. Wenn diese Babys durch andere ungeimpfte Kinder oder Erwachsene mit Masern angesteckt werden, kann der Krankheitsverlauf sehr schwer sein; es können sehr hohes Fieber und schwere Lungenentzündungen auftreten. Etwa eines von 3.000 Kindern, die eine Masernerkrankung durchgemacht haben, erkrankt später an einer Entzündung des gesamten Gehirns. Diese Erkrankung kann nicht aufgehalten werden. Sie endet im Wachkoma und letztlich im Tod.
So funktioniert der Nestschutz
Wenn die Mutter allerdings geimpft war oder die Erkrankung selbst durchgemacht hat, schützen ihre Antikörper auch das Baby, und zwar während der Schwangerschaft und auch noch darüber hinaus: Die mütterlichen Immunproteine werden nach der Geburt nur langsam abgebaut und helfen dem Baby noch mehrere Monate lang, Krankheitserreger abzuwehren. Dieser Effekt wird mit dem Begriff „Nestschutz" bezeichnet.
In der Zeit zwischen dem ausklingenden Nestschutz und der Masernimpfung, die frühestens ab dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden kann, ist das Baby nicht gut geschützt. In dieser Zeit können Eltern nur ganz entschieden darauf achten, dass ihr Nachwuchs in seinem gesamten Umfeld keinen Kontakt mit ungeimpften und damit potentiell erkrankten Menschen hat.
Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. - 28.11.2016