01.02.2017
Kinderwunsch-Messe in Berlin – Risiko für Ratsuchende nicht kalkulierbar
Der BVF teilt mit, dass er die Messe „Kinderwunsch-Tage“, die im Februar 2017 in Berlin stattfinden wird, ausdrücklich nicht unterstützt.
Die Gründe für diese Entscheidung sind vielfältig. Bei der Messe geht es um medizinische Methoden für Interessentinnen und Interessenten mit Kinderwunsch. Dazu gehören alle Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung und der künstlichen Befruchtung bis hin zu sehr aufwändigen und kostspieligen Methoden hoch spezialisierter Labore. Aussteller sind nicht nur Behandlungszentren und Labore aus dem Inland, sondern auch aus dem Ausland, also aus Großbritannien und den USA, Spanien, der Türkei und Osteuropa. In vielen dieser Länder sind Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung gestattet, die in Deutschland verboten sind wie Eizellspende, Leihmutterschaft und Maßnahmen der Diagnostik am noch nicht implantierten Embryo, die in Deutschland nur sehr seltenen Fällen vorbehalten sind (PID).
Der Veranstalter versichert, dass es sich um eine Messe mit rein informativem Charakter handle. Das ist zu bezweifeln. Denn es ist anzunehmen, dass die ausstellenden Labore und Kinderwunschzentren nicht allein auf der Messe präsent sind, um Interessierte zu informieren, sondern um im direkten Kontakt Kunden für ihre Behandlungszentren zu gewinnen. Es ist allerdings aus Sicht des Berufsverbandes der Frauenärzte nicht zuverlässig sichergestellt, dass bei allen Ausstellern die Gesundheit der behandelten Paare immer an oberster Stelle steht und Vorrang vor finanziellen Erwägungen hat, bzw. dass Paaren keine unhaltbaren Versprechen gemacht und unsinnige finanzielle Belastungen vermieden werden. Zudem ist nicht in jedem Fall feststellbar, ob die Qualitätsstandards der auf der Messe ausstellenden Zentren und Institutionen mit den vorgegebenen hohen Standards in Deutschland vergleichbar sind.
Der Berufsverband der Frauenärzte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Heilmittelwerbegesetz definiert ist, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel, Medizinprodukte und ärztliche Behandlungsverfahren nicht bei Patienten beworben werden dürfen. Wenn im Rahmen von medizinischen Kongressen in Deutschland Patiententage organisiert werden, so wird strikt darauf geachtet, dass die Ausstellung der Pharma- und Medizingeräte-Industrie nicht für das Publikum zugänglich ist. Es ist erforderlich, dass auf Messen und Ausstellungen für beratungsintensive medizinische Verfahren wie Kinderwunsch-Behandlungen, zumal wenn es sich um in Deutschland nicht zulässige Verfahren handelt, dieselben Maßstäbe angelegt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. - 01.02.2017