07.03.2013

Kinderwunsch: Impfungen drei Monate vor Schwangerschaft einplanen

Frauen, die Nachwuchs planen, sollten ihren Impfstatus im Vorfeld der Schwangerschaft überprüfen lassen und mögliche Impflücken schließen.

Frauen, die Nachwuchs planen, sollten ihren Impfstatus im Vorfeld der Schwangerschaft überprüfen lassen und mögliche Impflücken schließen. Während der Schwangerschaft dürfen höchstens dringende Impfungen verabreicht werden. „Für Schwangere ist der Schutz vor Masern, Windpocken, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten wichtig. Zudem wird für alle Frauen im gebärfähigen Alter auch die Röteln-Impfung empfohlen, da diese Erkrankung in der Schwangerschaft besonders problematisch für das Ungeborene sein kann", erläutert Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) in München. „Totimpfstoffe - wie beispielsweise gegen Keuchhusten - können dabei ohne zeitliche Einschränkung vor einer Schwangerschaft geimpft werden. Impfungen mit Lebendvakzinen - wie gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR)- sollten hingegen drei Monate vor der geplanten Schwangerschaft erfolgen." Rechtzeitige Impfungen im Vorfeld einer Schwangerschaft sind unbedenklich.

Impfungen schützen die schwangere Frau vor Infektionskrankheiten und bewahren damit auch das Ungeborene vor unnötigen Risiken. Denn während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu Schädigungen des Kindes oder zu Fehl-, Tot-, oder Frühgeburten führen. Das Kind profitiert in einem gewissen Umfang auch nach seiner Geburt vom Impfschutz der Mutter. „Mütter, die einen Immunschutz gegen bestimmte Krankheitserreger durch frühere Erkrankungen oder Schutzimpfungen erworben haben, geben ihre Antikörper an ihr ungeborenes Kind weiter. Die Antikörper verleihen dem Säugling dann in den ersten 3 bis 6 Monaten nach der Geburt den so genannten Nestschutz", ergänzt der niedergelassene Gynäkologe aus Hannover.

Manchmal sind Impfungen während der Schwangerschaft erforderlich. „Schwangere zu impfen kann nötig sein, wenn die Frauen beispielsweise Erregerkontakt mit Hepatitis A, Pneumokokken oder Polio hatten. Die Entscheidung wird dann sorgfältig abgewogen und es kommen nur Totimpfstoffe in Frage", erklärt der Präsident des BVF. „Lebendimpfstoffe sind grundsätzlich während der Schwangerschaft tabu." Die einzige Impfung, die während der Schwangerschaft explizit empfohlen wird, ist die Impfung gegen Influenza in den Wintermonaten. Sie kann ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel gegeben werden.

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Autor/Autoren: äin-red