09.09.2021

Kein Alkohol in der Schwangerschaft

BZgA informiert zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ über die Risiken von Alkoholkonsum werdender Mütter.

Schwangere lehnt Alkohol ab

Trinken Schwangere Alkohol, so führt das zu bleibenden Schädigungen ihrer ungeborenen Kinder. Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hin. Unter www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen und Beratung sowie Unterstützung an, um werdende Eltern auf die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft aufmerksam zu machen.

Über 10.000 alkoholgeschädigte Neugeborene im Jahr

Jedes Jahr werden in Deutschland über 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie zeigen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme. Etwa 30 Prozent der betroffenen Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten FASD-Form. Bei dieser können Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen.

Fetale Alkoholspektrumstörung – eine vermeidbare und unheilbare Erkrankung

Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erläutert: „Kein Baby sollte heutzutage noch mit einer Alkoholspektrumstörung geboren werden! FAS und FASD sind vermeidbare, aber unheilbare Erkrankungen, die Kinder ein Leben lang einschränken. Teilweise in einem sehr erheblichen Ausmaß, so dass sie ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind. Daher: Verzichten Sie unbedingt auf Alkohol während der Schwangerschaft und am besten auch während der Stillzeit – sich selbst und Ihrem Kind zuliebe!“

Des Weiteren betont Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Diese gravierenden Gesundheitsschäden der Kinder, die ein Leben lang bleiben, sind vermeidbar durch Alkoholverzicht in der Schwangerschaft. Deshalb ist es ist wichtig, dass werdende Mütter und Väter sich der Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bewusst sind. Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen kann. Die BZgA informiert und berät zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft und unterstützt werdende Mütter mit der IRIS-Online-Beratungsplattform.“

BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet im Internetangebot www.kenn-dein-limit.de vielfältige Informationen für Schwangere sowie für Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelfer zur Beratung von werdenden Müttern und ihrem Umfeld.

Schwangere, denen der Konsumverzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich begleitet von geschulten Therapeutinnen und Therapeuten beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.

Printmaterialien zum Herunterladen oder Bestellen:

Praxismodule für die Beratung Schwangerer:

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA

Die telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0221 892031 zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr.  Die Verbindungskosten entsprechen der Preisliste Ihres Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 02.09.2021

Autor/Autoren: äin-red

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