16.07.2019

Impfung gegen Gürtelrose ist eine Kassenleistung

Die Schutzimpfung gegen Herpes zoster ist für Erwachsene eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Impfungen gegen die Virusinfektion Herpes zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff bekommen Menschen ab 60 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt - bei erhöhter Gefährdung schon ab 50 Jahren.

Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten von Nervenschmerzen (postherpetischen Neuralgie). Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Personen mit: HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen
Nach Angaben des RKI erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie.

Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen in Form eines Totimpfstoffes.

Quellen: Robert Koch-Institut, Gemeinsamer Bundesausschuss

Autor/Autoren: äin-red

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