27.03.2007
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs empfohlen
Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird offiziell für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Doch nicht nur sie können von der Impfung profitieren.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts, welche zuständig ist für die Empfehlung von Impfungen, hat die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Damit soll die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern. Doch auch Frauen außerhalb dieser Altergruppe und bereits sexuell aktive Frauen können von einer Impfung profitieren und sollten mit ihrem Frauenarzt darüber sprechen.
Zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs richtet sich die Impfung gegen die krebserregenden Virustypen HPV 16 und 18. Sie wird in drei Injektionen innerhalb eines halben Jahres verabreicht. Es gibt jedoch noch weitere krebserregende Typen. Daher wird für die Geimpften auch zukünftig die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt mit dem so genannten Pap-Abstrich unerlässlich bleiben. Mit diesen zwei Abstrichen vom Gebärmutterhals können Zellveränderungen erkannt werden, die eine Vorstufe einer Gebärmutterhalskrebserkrankung sein können. Außerdem enthält die Krebsfrüherkennungsuntersuchung auch den Nachweis eines Gebärmutterkörper-, Vulva-, Eierstocks- oder Mammakarzinoms.
Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01. April 2007 werden alle von der STIKO empfohlenen Impfungen von der Krankenkasse erstattet. Einige Krankenkassen übernehmen bereits seit einiger Zeit die Kosten von rund 540 Euro für alle drei Injektionen und auch für Frauen außerhalb der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahre. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die Impfung auch für Sie und/oder Ihre Tochter bezahlt wird.