25.11.2010

HPV-Impfung nur bis zum 18. Geburtstag Regelleistung der Krankenkassen

Die Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs, der meist erst viele Jahre nach der Infektion auftritt, ist das Hauptziel der Impfung. Durch den Impfschutz können jedoch auch die zahlenmäßig wesentlich häufiger vorkommenden Krebsvorstuf

Die Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) wird nur bis zu einem Alter von 17 Lebensjahren von den meisten Krankenkassen erstattet. Ab dem 18. Geburtstag müssen junge Frauen, die sich immunisieren lassen möchten, die Kosten in der Regel selber tragen. „Die Impfung sollte vorzugsweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfinden, dann hat sie den größten Nutzen. Aber auch danach ist eine Immunisierung gegen Humane Papillomviren noch wirksam und sinnvoll, wenngleich mit jedem sexuellen Kontakt die Wahrscheinlichkeit steigt, sich bereits mit den Erregern zu infizieren, vor welchen die Impfung schützt", erläutert Dr. Michael Wojcinski, Sprecher der Arbeitgemeinschaft „Impfen" des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). In Deutschland wird Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eine kostenlose Impfung zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs und anderen durch HPV verursachten Erkrankungen angeboten. „Ab dem 18. Lebensjahr muss man für die komplette HPV-Impfung, bestehend aus drei Einzeldosen, etwa 480 Euro zahlen. Hinzu kommen Kosten für die ärztliche Beratung und das Verabreichen der Impfung. Weil einzelne Krankenkassen die Kosten auch für Frauen von 18 bis 26 Jahren übernehmen, sollten Frauen, die älter als 17 Jahre sind, bei ihrer Kasse eine Anfrage auf Kostenerstattung durchführen", ergänzt der Impfexperte.

Die Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs, der meist erst viele Jahre nach der Infektion auftritt, ist das Hauptziel der Impfung. Durch den Impfschutz können jedoch auch die zahlenmäßig wesentlich häufiger vorkommenden Krebsvorstufen verhindert werden, die bereits in einem früheren Lebensalter auftreten und behandelt werden müssen. „Aufgrund problematischer Zellveränderungen am Gebärmutterhals müssen jährlich etwa 140.000 Frauen eine so genannte Konisation durchführen lassen. Dabei wird operativ ein Stück des Gebärmutterhalses entnommen, um die befallenen Zellen zu entfernen. Diese Operationen können unter anderem das Risiko für Früh- und Fehlgeburten erhöhen", erklärt der niedergelassene Gynäkologe aus Bielefeld. „Die Diagnose von Zellauffälligkeiten am Gebärmutterhals stellt für die betroffenen Frauen eine enorme psychische Belastung dar. Denn die HPV-Infektionen können spontan wieder abheilen oder aber sich weiter verändern und bösartig entarten. Die Entscheidung, ob behandelt oder abgewartet werden sollte, kann sich manchmal über Monate bis Jahre hinziehen."

Die bislang verfügbaren Impfstoffe schützen vor den beiden häufigsten Erregern von Gebärmutterhalskrebs - HPV 16 und 18 -, die für etwa 70% der Tumoren verantwortlich sind, und zu einem gewissen Grad auch noch gegen andere krebsauslösende Viren. Weil die Impfung nicht gegen alle gefährlichen HPV-Typen gerichtet ist, bleibt die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs trotz Impfung weiterhin empfohlen. Weltweit stufen die Behörden die Impfung als sicher und verträglich ein.

Humane Papillomviren werden in der Regel beim Sexualkontakt über die infizierte Hautoberfläche übertragen. Sie können chronische, symptomlose Infektionen hervorrufen aus denen sich Jahre später über Krebsvorstufen eine Krebserkrankung entwickelt. Allein in Deutschland erkranken jährlich mehr als 6.000 Frauen an Gebärmutterhalskrebs - rund 1.700 sterben pro Jahr daran.

Autor/Autoren: äin-red

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