03.12.2018

HPV-Impfung ist zukünftig für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren Kassenleistung

Die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) werden zukünftig für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Grundlage der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) war die erweiterte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO hatte die HPV-Impfung bislang nur für Mädchen empfohlen. Generell können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.

HPV-Impfungen schützen vor der Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen. HPV-Infektionen verlaufen meist symptomlos, können aber Krebs und Genitalwarzen verursachen. Laut Angaben der STIKO erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 6.250 Frauen und ca. 1.600 Männer an HPV-bedingten Karzinomen im Bereich der Zervix, Vagina, Vulva bzw. des Penis sowie im Bereich von Anus und Oropharynx.

Die Empfehlung, dass sich auch Jungen zwischen 9 und 14 Jahren gegen HPV impfen lassen sollten, veröffentlichte die STIKO im Juni 2018 im Epidemiologischen Bulletin 26/2018, zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung für diese Entscheidung. Begleitend stellt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seinen Internetseiten FAQ zum Erreger und der Impfung sowie einen Ratgeber für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 nun beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) entsprechend zu ändern.
Hintergrund: Leistungsansprüche gesetzlich Krankenversicherter auf Schutzimpfungen

Seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zuvor waren sie freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen.

Quelle: Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Bundesanzeiger: Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlung der HPV-Impfung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren
vom: 20.09.2018

Autor/Autoren: äin-red

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