27.10.2011

Gynäkologische Erkrankungen können in den Rücken ausstrahlen

Frauen, die längerfristig oder wiederholt an Rückenschmerzen leiden, sollten die Beschwerden auch gynäkologisch abklären lassen.

Frauen, die längerfristig oder wiederholt an Rückenschmerzen leiden, sollten die Beschwerden auch gynäkologisch abklären lassen. „Auffällig sind Rückenschmerzen, die zyklisch auftreten und sich an den Tagen vor der Menstruation verstärken“, berichtet Dr. Klaus König, Vize-Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) in München. „Ursache dafür können beispielsweise gutartige Gewebswucherungen sein, die von der Muskelschicht der Gebärmutter oder von der Gebärmutterschleimhaut ausgehen. Im ersten Fall spricht man von Myomen und im zweiten von Endometriose.“ Beide Leiden treten bevorzugt im mittleren Lebensalter auf.

Nehmen die Rückenschmerzen nicht vom Halte- und Bewegungsapparat ihren Ausgang, sondern von den inneren weiblichen Geschlechtsorganen, kommen oft noch andere Symptome hinzu. „Weitere Anzeichen für gynäkologische Erkrankungen sind ein häufiger Harndrang, ein Druckgefühl auf die Blase oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, dem Wasserlassen oder beim Stuhlgang", ergänzt der niedergelassene Frauenarzt. „Frauen mit derartigen Problemen sollten sich nicht davor scheuen, ihrem Frauenarzt sämtliche Beschwerden und Veränderungen mitzuteilen, die sie an sich bemerken.“

Insbesondere Schmerzen, die sich wie ein Gürtel um die Leistengegend, das Kreuzbein und die vordere Bauchwand legen, geben Hinweise auf eine gynäkologische Ursache. „Bei einer Reihe gynäkologischer Erkrankungen, in der Schwangerschaft und während und nach den Wechseljahren können Rückenschmerzen auftreten. Dazu gehören etwa eine Lageveränderungen der Gebärmutter, gynäkologische Tumore, chronische Entzündungen und Erkrankungen im Bereich des kleinen Beckens“, ergänzt Dr. König. Die Hauptursache für Rückenschmerzen ist aber in den meisten Fällen eine Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates.

Die Pressemeldung des BVF ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung freigegeben.
Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal des BVF,
www.frauenaerzte-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.

Autor/Autoren: äin-red