19.05.2016
Gewalt gegen Frauen – Ärzte fordern Verbesserung der medizinischen Betreuungssituation
Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern den Gesetzgeber dringend auf, den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen zu verbessern.
Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern den Gesetzgeber dringend auf, den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen zu verbessern. Hintergrund dieser Forderung ist, dass Ärztinnen und Ärzte, die eine Frau behandeln, deren Verletzungen Folge von Gewaltanwendung sind , verpflichtet sind, der Krankenkasse den Verursacher zu melden. Denn die Krankenkasse ist bestrebt, die Kosten für die Behandlung vom Verursacher zurückzufordern (Grundlage hierfür ist der § 294a SGB V 1). Der Verursacher erhält in diesem Fall jedoch in der Folge ein Schreiben der Versicherer und erlangt so Kenntnis davon, dass die betroffene Frau Angaben zum gewalttätigen Vorgehen weitergegeben hat.
Im Fall von Unfällen oder Gewaltanwendung durch fernstehende Personen ist diese Regelung sinnvoll und bewährt, da für die Frauen daraus keine Gefahrensituation entsteht. Spielt sich die Gewaltanwendung jedoch im sozialen Nahbereich ab – etwa durch Partner, Eltern, Geschwister oder Bekannte –, besteht ein Risiko, dass das Schreiben der Versicherer an den Verursacher der Verletzungen neue Gewaltausbrüche provozieren.
Sicherheit der Opfer muss sichergestellt sein
Bei der ärztlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist aus diesem Grund in bereits eine Ausnahme von der ärztlichen Meldepflicht vorgesehen (§ 294a Abs. 1 Satz 2 SGB V). Es kann dann neben der Dokumentation der Verletzungen auch eine Nennung des Verursachers in den Krankenakten erfolgen, ohne dass die Versicherer zwingend informiert werden müssen. Kinderärztinnen und –ärzte haben hier einen Ermessensspielraum, der dem Schutz und der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen dient.
Anders verhält es bei erwachsenen Opfern von Gewaltanwendung im sozialen Nahbereich. Die derzeit existierende ärztliche Meldepflicht kann dann eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und der Patientin erheblich beeinträchtigen, und sie kann auch dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte Gewaltopfer zwar betreuen und behandeln, die Gewaltfolgen aber nicht oder nicht vollständig dokumentieren, um die Patientin vor weiteren Gewaltausbrüchen in ihrem Umfeld zu schützen. Diese Situation entsteht vor allem dann, wenn die Patientin sich entscheidet, keine Anzeige zu erstatten, weil sie entweder hofft, dass die Situation sich beruhigt, oder weil sie – oftmals berechtigt – nach einer Anzeige bzw. Loslösung aus dem gewaltoffenen Umfeld erhebliche und bedrohliche Gewaltausbrüche befürchtet.
Verzicht auf Meldung von Gewaltdelikten an Krankenkasse gefordert
Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern den Gesetzgeber dringend auf, den möglichen Verzicht auf die Meldung bei Gewaltdelikten nicht wie bisher auf Kinder und Jugendliche zu beschränken, sondern auch auf gewaltbetroffene Erwachsene auszudehnen, wenn durch die Meldung eine weitere Gefährdung der Patientin/des Patienten nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die gesundheitliche Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und ihre ärztliche Begleitung sicherzustellen und die Dunkelziffer von Gewalt im sozialen Nahbereich zu senken.
Quelle und weitere Informationen: www.bvf.de


