24.04.2013
Gesundheitsausschuss des Bundestages – Vorteile der ärztlichen Betreuung bei Pille danach
Die Vorteile einer ärztlichen Betreuung in Sachen „Pille danach" wurden von vielen Sachverständigen bei der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags bestätigt.
Die Vorteile einer ärztlichen Betreuung in Sachen „Pille danach" wurden von vielen Sachverständigen bei der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags bestätigt. „Mit dem ärztlichen Rezept haben die Frauen die Chance, das hochwirksame, moderne Ulipristalacetat zu erhalten, das einen Eisprung sogar dann noch verhindern kann, wenn er unmittelbar bevorsteht", betonte Prof. Dr. med. Thomas Rabe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin. Auf den Zusammenhang zwischen der ärztlichen Verordnung und der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen wies der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hin: Nur die Kosten für Verhütungsmittel, die ärztlich verordnet sind, können durch die Krankenkassen übernommen werden. Eine Kostenübernahme für Arzneimittel ohne Rezept schließt der Spitzenverband aus rechtlichen Gründen auch für die Zukunft kategorisch aus.
Der Kassenärztliche Bundesverband wies darauf hin, dass in vielen Ländern die Rate an Schwangerschaftsabbrüchen ansteigt, seit die „Pille danach" dort aus der Rezeptpflicht entlassen wurde. Der Verband weist auch darauf hin, dass das Beratungsgespräch in der Apotheke, das beispielsweise in der Schweiz zur Abgabe der Pille danach gehört, auf etwa 20 Minuten angesetzt wird und direkt von der Patientin bezahlt werden muss, während die Beratung und Betreuung beim Arzt hierzulande - sei es in der frauenärztlichen Praxis oder im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst - über die Krankenkassen bezahlt wird.
„Wir als Frauenärztinnen und Frauenärzte wollen, dass Frauen mit dem dringenden Bedarf für eine Notfallverhütung optimal versorgt werden", so Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Dazu gehört, dass die Mädchen und Frauen das Medikament bekommen, das ihnen die größte Sicherheit gibt, und dass sie ärztlich kompetent betreut werden." Albring betonte, dass dafür nicht die Ambulanzen der Krankenhäuser aufgesucht werden müssen: Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der bundesweiten Telefonnummer 116117 auch aus allen Mobilfunknetzen rund um die Uhr erreichbar. Hier wird man direkt zur regionalen Zentrale vermittelt und erfährt, wo sich der nächste diensthabende Arzt bzw. die nächste diensthabende Ärztin befindet, die - auf Kosten der Krankenkassen - ein Rezept für die Notfallverhütung ausstellen können. Dieses Ärztenetz ist bundesweit sehr eng geknüpft; ein umständliches Umherirren und Suchen nach einer Ambulanz, in der eine Frau das dringend benötigte Rezept bekommt, ist damit ausgeschlossen.
Info: Bundesweiter ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Quelle: Pressemitteilung BVF


