24.11.2014

Frauenärztliche Versorgung durch Versorgungsstärkungsgesetz gefährdet

Die Betreuung von Frauen bei niedergelassenen Frauenärztinnen und -ärzten wird durch das geplante Versorgungsstärkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums nicht gestärkt, sondern verschlechtert.

Die Betreuung von Frauen bei niedergelassenen Frauenärztinnen und -ärzten wird durch das geplante Versorgungsstärkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums nicht gestärkt, sondern erheblich behindert und dauerhaft verschlechtert. Der Berufsverband der Frauenärzte hat hierzu soeben eine ausführliche Stellungnahme publiziert.

„In allen Bundesländern überschreiten Frauen- und Fachärzte schon seit Jahren das Ihnen von der Politik und den Krankenkassen aufgezwungene Gesamt-Budget um 35%. Ein Drittel aller frauenärztlichen Maßnahmen in Diagnostik und Therapie werden damit zwar von Ärztinnen und Ärzten erbracht, aber nicht honoriert", betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Ist eine Patientin allerdings dringend behandlungsbedürftig, so kann sie immer in kurzer Zeit Termine bei einem niedergelassenen Frauenarzt bekommen." Andererseits bestünden in den Krankenhäusern überhaupt keine Kapazitäten, zusätzliche ambulante Behandlungsfälle zu übernehmen. Dort werden Patienten in der Mehrzahl der Fälle von Assistenzärztinnen und -ärzten in Weiterbildung, nicht von examinierten Frauenärztinnen und -ärzten betreut.

Das Gesetz sieht auch vor, Praxen aufzukaufen, und zwar auf der Basis einer 20 Jahre alten Bedarfsplanung. Eine solche Verringerung von Arztpraxen würde die Möglichkeiten, zeitnahe Termine anzubieten, erheblich verschlechtern. Auch die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante fachärztliche Versorgung wird die Situation keinesfalls verbessern, weil auch Krankenhäuser bereits jetzt am Limit ihrer personellen Möglichkeiten arbeiten.

Auch für die Geburtshilfe ist der Gesetzesentwurf unvollkommen. Denn er sieht im Hinblick auf die hohen Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe ausschließlich eine Entlastung für freiberufliche Hebammen vor, nicht jedoch für belegärztlich tätige Frauenärztinnen und -ärzte, nicht für angestellte Hebammen, die häufig von ihren Arbeitgebern dazu verpflichtet werden, sich zusätzlich zu versichern, nicht für die geburtshilflichen Kliniken, die ebenfalls längst nicht mehr kostendeckend wirtschaften können, ohne die Sicherheit der gebärenden Frauen zu gefährden. Ohne die Entlastung der belegärztlich in der Geburtshilfe tätigen FrauenärztInnen, die Versicherungsprämien von über 50.000 Euro nicht erwirtschaften können, wird die Schließung weiterer geburtshilflicher klinischer Abteilungen zwangsläufig sein. Die wohnortnahe Geburtshilfe wäre dann in vielen Fällen nicht mehr möglich, ebenso wie die außerklinische Geburten, die ohne eine geburtshilfliche Klinik in erreichbarer Nähe für den Notfall nicht erfolgen können.

„Unsere Patientinnen möchten durch ihre Frauenärztin, ihren Frauenarzt betreut werden, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis haben. Sie möchten nicht in große, anonyme Einrichtungen mit ständig wechselnden Ärzten gehen", so Albring. „Der von der Regierungskoalition eingeschlagene Pfad weg vom Vertragsarzt und hin zum Krankenhaus ist falsch und wird nicht zu der gewünschten Verbesserung der Versorgung führen."

Die ausführliche Stellungnahme des Berufsverbandes der Frauenärzte zum Referentenentwurf des GKV- Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie HIER.

bvf.de/pdf/fachinfo/2014-11-21-GKV-Versorgungsstaerkungsgesetz-BVF-Stellungnahme.pdf

Autor/Autoren: äin-red