07.10.2013
Frauenärztekongress: "Pille danach" muss rezeptpflichtig bleiben
Auf ihrem Kongress bekräftigten die Frauenärzte ihre Forderung, dass die Verordnung der „Pille danach“ als Notfallkontrazeption verordnungspflichtig bleiben muss.
Fast 300 Frauenärztinnen und Frauenärzte aus Rheinland-Pfalz und den Nachbarländern haben sich während des 20. Rheinland-Pfälzischen Gynäkologentages in Mainz über neue Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten fortgebildet: Onkologie, Endokrinologie, Urogynäkologie und Geburtshilfe kamen genauso zur Diskussion wie aktuelle berufspolitische Entwicklungen. Das Kongressangebot hat auch in diesem Jahr wieder das weite Spektrum frauenärztlicher Handlungsgebiete abgedeckt, berichtete Tagungs-Präsident und Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) San.-Rat Dr. Werner Harlfinger.
Auf ihrem Kongress bekräftigten die Frauenärzte ihre Forderung, dass die Verordnung der „Pille danach“ als Notfallkontrazeption verordnungspflichtig bleiben muss. Forderungen, dass die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich sein soll, lehnten die Frauenärzte entschieden ab. Denn die betroffenen Frauen wünschen sich hierbei eine gute, fachärztliche Beratung. In diesem Zusammenhang wiesen die Frauenärzte darauf hin, dass es sich bei den Forderungen um die Verordnungsfreigabe stets um die älteren Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel handele. Für die neueren und besseren Präparate mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat stehe die Verordnungsfreigabe nach wie vor – sowohl deutschland- als auch europaweit – überhaupt nicht zur Diskussion.
Und um insbesondere den Ärztinnen und Ärzten in den Bereitschaftspraxen und Krankenhäusern den raschen Überblick über die Verordnungsbestimmungen der „Pille danach“ zu erleichtern, verschickt der BVF-Landesverband derzeit eine neue Checkliste. Diese Checkliste soll helfen, rasch zu entscheiden, ob die „Pille danach“ aus ärztlicher Sicht überhaupt rezeptiert werden muss. Die Checkliste, welche die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin und der Berufsverband der Frauenärzte zusammengestellt haben, können die Ärztinnen und Ärzte leicht in der Kitteltasche tragen, um sie rasch zur Hand zu haben. Die Checkliste soll aber auch am schwarzen Brett oder auf dem Schreibtisch zu finden sein. Sie hilft, schnell und übersichtlich die Verordnung zu ermöglichen, ohne die Besonderheiten der einzelnen Notfallverhütung zu vernachlässigen. In der Vergangenheit sei manchmal die zögerliche Rezeptur der Notfallkontrazeptiva beklagt worden - was vielleicht auch mit einer leichten Unsicherheit und dem Stress im Bereitschaftsdienst erklärbar sei, berichtete Harlfinger. Die neue Checkliste zur Notfallverhütung soll dies mit klarer Information und verständlichen Vorgehensschritten ändern.
Beim Thema Verordnung der „Pille danach“ gibt es derzeit unterschiedliche Positionen zwischen Politik und Frauenärzten. Das Ministerium setzt sich weiterhin dafür ein, dass die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich sein soll, machte in ihrem Grußwort Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, deutlich. Doch für die Arbeit der Frauenärztinnen und Frauenärzte war sie voller Lob. Für das „vorbildliche“ Engagement des rheinland-pfälzischen BVF-Landesverbandes für die Frauengesundheit überbrachte sie auch den Dank und die Anerkennung der Landesregierung – insbesondere für deren Einsatz gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Alt: „Wir unterstützen Sie hier ausdrücklich.“ Zur Erinnerung: Die Frauenärzte in Rheinland-Pfalz unterstützen die Hilfsorganisation „Target“ beim Aufbau einer geburtshilflichen Station in Äthiopien finanziell und auch personell, damit genitalverstümmelte Frauen und ihre ungeborenen Kinder die Chance bekommen, Geburten zu überleben.
Aber auch bei anderen Themen gebe es viele Verbindungspunkte zwischen Ministerium und Frauenärzte, so Ministerin Alt. Beispielsweise bei Projekten zum Kindeswohl und den hierfür notwendigen Aufbau von lokalen Netzen. Hier seien die Frauenärzte als Brückenbauer wichtige Netzpartner. Wie etwa bei dem Projekt „Frühe Hilfen“; hier würden Ende des Jahres bereits 33 der 51 Geburtskliniken landesweit mit an Bord seien. Bei dem Frühe-Hilfen-Modell erhebt ein Screeningbogen die Familiensituation und hält eventuelle Unterstützungsmöglichkeiten fest. „Etwa acht Prozent der jungen Familien brauchen Unterstützung nach der Geburt“, berichtete Ministerin Alt. Und auch bei einem anderen Projekt möchte die Ministerin die Frauenärzte an ihrer Seite wissen. Ihr Ministerium fordere seit längerem, dass Frauen, die im Regelleistungsbezug seien, die Kosten für Kontrazeptiva zusätzlich erstattet bekommen. Bislang sind die Kosten für Verhütung mit dem Regelsatz abgegolten. Ministerin Alt: „Für die Kostenerstattung der „Pille davor“ werden wir weiter kämpfen und fordern einen Hilfsfonds, damit Frauen in sozialer Notlage die Pille finanziert bekommen.“
Für die „sehr gute Zusammenarbeit“ mit den Frauenärzten in Rheinland-Pfalz bedankte sich auch Anneliese Bodemar, Leiterin der rheinland-pfälzischen Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK). TK und Frauenärzte haben in Rheinland-Pfalz viele gemeinsame Projekte. Bodemar erinnerte an „BrustLife“ und an die Konzertierte Aktion gegen das Schütteltrauma. Bei „BrustLife“ seien mit großer Unterstützung der Frauenärzte in rund 700 Seminaren etwa 14.000 Frauen geschult worden, damit sie ihre Brust regelmäßig auf mögliche Veränderungen selber abtasten können. Denn wer seinen eigenen Körper gut kennt, nimmt auch früh Veränderungen wahr. Und der gemeinsame Flyer, der wertvolle Hinweise zum Vermeiden des Schütteltraumas, enthalte, werde mittlerweile landesweit ausgelegt – inzwischen gebe es ihn auch in russischer, türkischer und englischer Sprache.
Die Techniker Krankenkasse habe zudem als erste Kasse „ohne Wenn und Aber“ die Finanzierung des erweiterten Ultraschallscreeenings vereinbart, lobte BVF-Landes-Vorsitzender Harlfinger. Inzwischen seien auch die anderen rheinland-pfälzischen Kassen diesem Beispiel gefolgt. Auf Bundesebene gebe es hierzu aber noch immer – trotz gesetzlicher Auflage – keinen entsprechenden Honorierungs-Beschluss, berichtete er. Harlfinger: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, doch es passiert nichts. Das ist gesetzwidriges Verhalten.“ Für Rheinland-Pfalz sei aber nun eine Lösung gefunden.
Der Hintergrund: Seit Juli 2013 haben Schwangere einen gesetzlichen Anspruch auf eine erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Schwangerschaftsdrittel. Schwangere, die sich hierfür entscheiden, erhalten eine Ultraschalluntersuchung, bei der zusätzlich zu den bisher durchgeführten Untersuchungen ein noch intensiverer Blick auf Kopf, Hals und Rücken, Herz, Magen und Blase des ungeborenen Kindes geworfen wird. Das erweiterte Ultraschallscreening soll helfen, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen zu erkennen, um früh entsprechende Behandlungen in die Wege zu leiten. Auch die Ergebnisse der neuen Ultraschalluntersuchung werden im Mutterpass genau festgehalten. Der Mutterpass ist ein wichtiges Befunddokument. Vor über 50 Jahren wurde mit Hilfe der Frauenärzte mit dem Mutterpass die organisierte Mutterschaftsvorsorge ins Leben gerufen. Gemeinsam haben die Frauenärzte in Deutschland eine weltweit einmalige Reduzierung der Sterblichkeitsrate von Mutter und Neugeborenem erreicht. Der Mutterpass ist aus der Schwangerenvorsorge nicht mehr wegzudenken, sagte Harlfinger.
Aus berufspolitischer Sicht kam auch das Thema Urogynäkologie zur Sprache. Die Behandlung von Harninkontinenz habe in den letzten Jahren eine außergewöhnliche Entwicklung erfahren, sodass die Therapieerfolge um ein Vielfaches besser geworden seien. Dies erfordere deutlich mehr medizinische Leistungen. Doch während im stationären, operativen Teil die Kosten übernommen würden, sei dies im ambulanten Sektor nicht der Fall. Die Versorgung urogynäkologischer Patientinnen sei daher im ambulanten Bereich „vollkommen ungenügend und liegt weit hinter mittel-und nordeuropäischen Ländern zurück“, kritisierten die rheinland-pfälzischen Frauenärzte in einer Resolution.
Traditionell wird im berufspolitischen Kongressteil auch die Ernst-Gräfenberg-Medaille
verliehen. In diesem Jahr zeichnete der Landesverband Prof. Dr. med. Prof. h. c. Christof Sohn aus. In seiner Laudatio würdigte Tagungs-Präsident Harlfinger die großen Verdienste Sohns für die Fort- und Weiterbildung im Fachgebiet und für sein Engagement bei der Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Fachärzten und dem klinischen Bereich. Sohn ist Lehrstuhlinhaber und Ärztlicher Direktor der Universitätsfrauenklinik in Heidelberg. Bevor er nach Heidelberg kam, leitete Sohn die geburtshilfliche Abteilung in der Universitätsfrauenklinik in Frankfurt. Während dieser Zeit reisten Frauenärzte aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet zu seinen exzellenten Ultraschall-Fortbildungen. Sohn habe sich immer auch als Hochschullehrer verstanden, der sein Wissen und seine Begeisterung für den Ultraschall in der Frauenheilkunde an die Kollegen weitergeben und sie motiviert und letztendlich auch für die praktische Tätigkeit qualifiziert hat.


