29.10.2013
Frauenärzte lehnen Vertrag der AOK mit dem Apothekerverband ab
Bayerischer Vertrag der AOK mit dem Apothekerverband unterminiert das Arzt-Patientin-Vertrauensverhältnis, und greift in die Verordnungshoheit der Ärzte ein.
Ein neuer Vertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Apothekerverband sieht vor, dass Apotheker sich ab 1.11.2013 für 33 Euro einen Überblick über die gesamte Medikation einer Schwangeren der AOK verschaffen sollen, um sie auf mögliche Risiken hin zu bewerten. Dabei sollen Sie durch “Absetzen, Umstellen und Anpassung der Medikation“ in die Verordnungen eingreifen. Der Apotheker kennt jedoch weder Krankheitsgeschichte noch Diagnosen oder Befunde, und somit auch nicht die exakte Indikation für eine Verordnung.
Die in der täglichen Praxis der Frauenärztinnen und -ärzte routinemäßige und diagnosebezogene Beratung sollen die Apotheker erst durch Eigenschulung, Internetfortbildung oder Seminare erlernen!
Voraussetzung für die ärztliche Verordnung ist dagegen immer die Erhebung der Eigenanamnese und deren Interpretation hinsichtlich individueller Risikofaktoren. Die Beratung über Effektivität, Neben- und Wechselwirkungen von verordnungspflichtigen Mitteln sowie deren differenzierter Einsatz erfordern medizinische Kenntnisse. „Absetzung, Umstellung und Anpassung der Medikation“ sind Ausübung der Heilkunde und dem Arzt vorbehaltenen. Die staatlich vorgegebene schriftliche Verordnungspflicht von Arzneimitteln dient der Patientensicherheit.
Individuelle Konstitutionen einer Schwangeren sind nur dem betreuenden Frauenarzt bekannt. Notwendiges Spezialwissen z. B. für eine intravaginale Progesterongabe im Off-Label-Use zur Verhinderung von Aborten nach Kinderwunschbehandlung und zur Frühgeburtsprävention, ebenso für Behandlungen bei Herpes genitalis, Allergien, Infektionen, Depression, Hypertonie, Präeklampsie, Migräne, Obstipation, Hyperthyreose, Schmerzen etc. überschreitet die Berufsausbildung der Apotheker bei weitem.
Jeder Frauenarzt agiert in einem Netz aus Spezialisten und Krankenhausabteilungen, das er koordiniert.
Statt zu bündeln wird jedoch verzettelt, statt zu verbessern wird die Schwangere zum Versuchsobjekt eines Vertrages. Der Frauenarzt muss nicht einmal von einer Manipulation des Apothekers informiert werden.
Aus gutem Grund tragen die Frauenärzte für Diagnostik und Therapie die volle Verantwortung und führen die Schwangeren. Dafür sind sie ausgebildet.
Der Vertrag der AOK Bayern ist im Interesse der Patientensicherheit abzulehnen.


