29.12.2010
Frauenärzte lehnen neue ambulante Kodierrichtlinien ab
Ab 2011 sollen Krankheiten noch eingehender als in den letzten 10 Jahren mittels Buchstaben und Zahlen kodiert werden. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) lehnt diese neuen ambulanten Kodierrichtlinien entschieden ab.
Ab 1.1.2011 zwingen die neuen ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) die Ärzte in einen unlösbaren Interessenkonflikt, den die Frauenärztinnen und Frauenärzte des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) nicht unwidersprochen hinnehmen wollen. Sie fordern den Bundesminister wie schon zu Beginn des Jahres auf, die AKR zurückzunehmen, damit die Ärzte sich denen widmen können, die ihre Zeit am nötigsten brauchen, den Bedürftigen und Kranken.
Ab 2011 sollen Krankheiten noch eingehender als in den letzten 10 Jahren mittels Buchstaben und Zahlen kodiert werden, um anders als bisher auch im Detail den Krankenkassen bekannt zu werden. Der einzige Grund für dieses neue zeitraubende Bürokratiemonster ist der Finanzausgleich unter den Krankenkassen.
Die Frauenärztinnen und Frauenärzten des BVF lehnen die ambulanten Kodierrichtlinien ab,
weil sie die Patientinnen zu gläsernen Subjekten reduzieren,weil sie die Diagnostik von Krankheiten in keiner Weise fördern,weil sie die Therapie von Krankheiten nicht verbessern,weil sie die geringe Zeit für die Patientinnen weiter schmälern,weil sie die Ärzte zwingen, die Menschen möglichst krank zu kodieren, um ihr Honorar auf dem bisherigen Level zu haltenweil die Menschen im Gegensatz dazu ein hohes Interesse an der Geheimhaltung ihrer Befunde haben, um nicht dauerhaft bei Einstellungen, Kassenwechseln etc. durch ehemalige oder aktuelle Diagnosen diskriminiert zu werden, wie z.B. ein Suchtverhalten, eine sexuell übertragbare Krankheit, eine Krebsvorstufe, eine psychische Erkrankung, oder auch eine kindliche Hyperaktivitätsstörung.Die Veröffentlichung geheimer Bank- und Regierungsdateien zeigen wie wichtig das Vermeiden der Entstehung persönlicher digitaler Dateien der Menschen ist. Schon die Einführung der Kodierung von Krankheiten nach dem International Code of Diseases ICD 10 im Jahr 2000 führte zu einem Aufschrei unter der Ärzteschaft. Der Gesetzgeber zeigte sich jedoch gegenüber allen Einwänden taub und nahm trotz der massiven ärztlichen Proteste keinen Abstand von seinen Vorgaben.
Jetzt wird es für Gesetzgeber Zeit nachzubessern, im Interesse aller Menschen ihre Kodierung durch die AKR abzuschaffen, und wie versprochen die Bürokratie im Gesundheitswesen einzudämmen.
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