09.11.2010

DGGG und BVF setzen sich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik ein

In einem Offenen Brief betonen die beiden Institutionen, dass die Erstellung einer Indikationsliste für eine PID bei schwerwiegender Erberkrankung in die Hände einer Ethikkommission gelegt werden sollte.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) setzen sich für eine Freigabe der Präimplantationsdiagnostik, für eine Beratungsregelung und für eine mündige und selbstverantwortliche Entscheidung der beteiligten Eltern ein. In einem Offenen Brief an die Bundesärztekammer (9.11.2010) betonen die beiden Institutionen, dass die Erstellung einer Indikationsliste für eine PID bei schwerwiegender Erberkrankung und gegebenenfalls auch spätere Aktualisierungen in die Hände einer bei der Bundesärztekammer angesiedelten Ethikkommission gelegt werden sollten, welche auch die Durchführung überwacht.

Offener Brief der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und des Berufsverbandes der Frauenärzte
(an Prof. Dr. med. Jürgen Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, und
an Dr. med. Frank Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer)


Sehr geehrter Herr Prof. Hoppe, sehr geehrter Dr. Montgomery,


in der Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 18. Oktober 2010 beziehen Sie, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Montgomery, Stellung zur jüngsten Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Sie erinnern daran, dass der Deutsche Ärztetag sich im Jahr 2002 für ein Verbot der PID eingesetzt hat. Sie bezeichnen das Bekenntnis der Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein Verbot der PID als „wichtige Initialzündung". Insgesamt erweckt diese Pressemitteilung den Anschein, als ob die Bundesärztekammer bis heute in Vertretung der gesamten Ärzteschaft der PID ablehnend gegenübersteht.

Wir möchten daran erinnern, dass der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer bereits im Jahr 2000 mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen Diskussionsentwurf zur PID erarbeitet hat, der deutlich formulierte Richtlinien zur Zulassung der PID beinhaltet.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte, die gemeinsam die etwa 16.000 Frauenärztinnen und Frauenärzte in Deutschland vertreten und die als einzige ärztliche Fachgruppe direkt mit den beteiligten Paaren in Kontakt stehen und mit der Not dieser Familien konfrontiert werden, würden eine Freigabe der Präimplantationsdiagnostik im Interesse der von uns betreuten Frauen, Paare und Familien begrüßen.

Jedem Paar, jeder werdenden Mutter steht es heute frei, während einer Schwangerschaft eine genetische Untersuchung und auch mehrere Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen, um festzustellen, ob ihr Kind gesund zur Welt kommen wird, oder ob es mit einer Krankheit oder Behinderung geboren wird. Anschließend liegt es in der Entscheidung der Schwangeren und des Paares, ob eine absehbare Erkrankung oder Behinderung des Kindes für sie eine derartig schwere Belastung dar-stellen würde, dass eine Betreuung dieses Kindes langfristig ihre Gesundheit gefährden würde. Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch oder zur Fortsetzung der Schwangerschaft trifft die werdende Mutter als mündige Bürgerin nach einer ausführlichen, gesetzlich geregelten Beratung entsprechen den Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Es ist nicht verständlich, dass diese Möglichkeiten Eltern, bei denen die Befruchtung nicht auf natür-lichem Weg, sondern in vitro stattgefunden hat, vorenthalten werden soll, nämlich eine genetische Untersuchung des Embryos in dem frühestmöglichen Stadium, eine anschließende Beratung der Eltern und die verantwortliche Entscheidung der künftigen Mutter, ob sie sich in der Lage sieht, die Schwangerschaft und die anschließende Betreuung des Kindes gesundheitlich ohne Schaden zu bewältigen.

Ein Verbot der PID würde eine Entmündigung der Frauen und der Paare bedeuten, die eine erhebliche genetische Belastung in ihre Elternschaft mitbringen und die häufig bereits behinderte Kinder zu Hause betreuen. Diese Frauen müssten eine neue Schwangerschaft mit einer hohen Wahrscheinlichkeit beginnen, dass diese Schwangerschaft später durch einen Abbruch beendet wird (Schwangerschaft auf Probe), und zwar nur deshalb, weil bei den beschriebenen Grundsatzüberlegungen das Leid und der seelische Druck für die betroffenen Frauen, Eltern und Familien vergessen wird. Viele dieser Paare, die gern Verantwortung als Eltern übernehmen würden, werden unter diesen Bedingungen auf eine Schwangerschaft verzichten.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte setzen sich für eine Freigabe der Präimplantationsdiagnostik ein, für eine Beratungsregelung und für eine mündige und selbstverantwortliche Entscheidung der beteiligten Eltern. Die Liste der Indikationen für eine PID bei schwerwiegender Erberkrankung und gegebenenfalls auch spätere Aktualisierungen sollten in die Hände einer Ethikkommission gelegt werden, die bei der Bundesärztekammer angesiedelt ist und auch die Durchführung überwacht.

Prof. Dr. med. Klaus Friese
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Dr. med. Christian Albring
Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.

Autor/Autoren: äin-red

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