24.09.2026

BVF zu RSV-Schutz für Neugeborene

Impfung in der Schwangerschaft oder Antikörpergabe nach der Geburt? Angesichts der beiden unterschiedlichen Möglichkeiten Neugeborene vor schweren RSV-Erkrankungen zu schützen, klärt der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e. V. (BVF) über beide Optionen auf und spricht sich dafür aus, maternale Impfung und Antikörpergabe nach der Geburt nicht gegeneinander auszuspielen.

Junge Schwangere wird geimpft

© New Africa/stock.adobe.com

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weit verbreitetes Atemwegsvirus, mit dem sich fast alle Kinder bis zum zweiten Lebensjahr mindestens einmal infizieren. Bei älteren Kindern und Erwachsenen verläuft die Infektion meist wie eine gewöhnliche Erkältung. Bei Neugeborenen und jungen Säuglingen kann das Virus dagegen bis in die unteren Atemwege vordringen und Bronchiolitis oder Lungenentzündung auslösen. Die Atemwege sind in diesem Alter noch sehr eng, sodass Schwellungen und Schleim die Atmung erheblich behindern können. Schwere Verläufe machen häufig eine Behandlung im Krankenhaus nötig, in Einzelfällen auch auf der Intensivstation. 

RSV-Prophylaxe: Zwei Wege – ein Ziel

Die Hauptsaison für RSV-Infektionen liegt in Deutschland zwischen Oktober und März. Um das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten zu schützen, gibt es zwei Optionen: die monoklonale Antikörpergabe, die Säuglingen direkt nach der Geburt oder vor der ersten RSV-Saison verabreicht wird, sowie die Impfung während der Schwangerschaft, die ab der 32. Schwangerschaftswoche und möglichst vor dem Ende der 37. Schwangerschaftswoche (36+6) erfolgen sollte.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat 2024 nach Prüfung der Studienlage eine Empfehlung für die monoklonale Antikörpergabe ausgesprochen, die Kassen übernehmen die Kosten. In ihrer Begründung weist die STIKO zwar auf die maternale Impfung als weitere Präventionsmöglichkeit hin, aus ihrer Sicht reiche die derzeitige Datenlage jedoch nicht aus, um über eine mögliche Empfehlung in der Schwangerschaft zu entscheiden. Bislang wurden hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen veröffentlicht.[1] Die Impfung kann derzeit entsprechend nur als Selbstzahler-Leistung durchgeführt werden. Der BVF betont: Auch wenn aktuell nur für die monoklonale Antikörpergabe eine STIKO-Empfehlung vorliegt, sind beide Möglichkeiten gleichermaßen effektiv. 

„Beide Prophylaxe-Formen eignen sich hervorragend, um Neugeborene in der kritischen Phase der ersten sechs Lebensmonate zu schützen. Wir sollten die beiden Wege nicht gegeneinander ausspielen, sondern als gleichwertige Strategien begreifen", sagt Dr. med. Michael Wojcinski, Sprecher der AG Impfen des BVF. Er warnt zugleich davor, eine Debatte um die vermeintlich „bessere" Methode zu führen: „Eine solche Verunsicherung hat bereits bei der Einführung der HPV-Impfstoffe der Impfquote geschadet.“

Weltweit gute Studienergebnisse zu beiden Schutzmöglichkeiten

Studien sowohl zur maternalen Impfung als auch zur Antikörpergabe zeigen weltweit gute Ergebnisse. Eine aktuelle US-Überwachungsstudie [2] etwa belegt für beide Verfahren eine hohe Wirksamkeit: RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte bei Säuglingen im ersten Lebensjahr sanken nach Einführung der Prophylaxen um rund die Hälfte. International fallen die Positionen zur RSV-Prophylaxe unterschiedlich aus: Teils wird die maternale Impfung empfohlen, teils die Antikörpergabe und teilweise sogar beide Möglichkeiten.[3]

Für die frauenärztliche Praxis empfiehlt der BVF, Schwangere umfassend zu beiden Optionen zu beraten und die Aufklärung im Mutterpass zu dokumentieren. 

„Entscheidend ist, dass die Beratung zur RSV-Prophylaxe fest im Praxisalltag verankert wird, so wie wir das bereits von anderen Impfungen in der Schwangerschaft kennen. Nur wenn Aufklärung und Dokumentation in der Frauenarztpraxis zuverlässig mitlaufen, erreichen wir am Ende auch die Impfquote, die wir für einen wirksamen Schutz der Neugeborenen brauchen", sagt Dr. med. Cornelia Hösemann, 3. Vorsitzende des BVF und Mitglied im Beirat Sächsische Impfkommission. „Die Entscheidung für eine der beiden Methoden liegt bei den Schwangeren selbst.“

„Die beste Prävention ist die, die auch durchgeführt wird", so Wojcinski. „Ziel unserer frauenärztlichen Beratung sollte sein, allen Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten Schutz vor RSV zu bieten, unabhängig vom gewählten Weg.“

RSV-Impfung in der Schwangerschaft:

Weiterführende Informationen zur RSV-Impfung sowie zum Thema Impfungen in der Schwangerschaft bietet die Schwangerenvorsorge-Kampagne „Schwanger mit dir" des BVF. Auf www.schwanger-mit-dir.de sowie dem dazugehörigen Instagram-Kanal @schwangermitdir informiert der BVF Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und deren Angehörige rund um das Thema Schwangerschaft. Hier geht es direkt zum Thema "Impfungen in der Schwangerschaft".

Quellen und weitere Informationen: 

[1] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/RSV-Prophylaxe/Empfehlung/FAQ_Liste_Empfehlung.html
[2] Moline HL et al.: „Effectiveness and Impact of Maternal RSV Immunization and Nirsevimab on Medically Attended RSV in US Children“. In: JAMA Pediatrics, 2026, 180(3), S. 314–324. https://doi.org/10.1001/jamapediatrics.2025.5778
[3] M. Wojcinski: „RSV-Prophylaxe: zwei Wege – ein Ziel!“ in FRAUENARZT, 2026, Heft 08

Quelle: Pressemitteilung des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF), München, den 18. September 2026

Autor/Autoren: äin-red