14.09.2011
BVF: Regierungsentwurf des GKV-Versorgungs-Struktur-Gesetzes muss nachgebessert werden
Der Berufsverband der Frauenärzte fordert vom Gesetzgeber eine Korrektur des Regierungsentwurfes zum GKV-Versorgungs-Struktur-Gesetz, damit die fach- und frauenärztliche Versorgung der Patientinnen im Land sichergestellt bleibt.
Der BVF sieht durch die Besserstellung der Krankenhausträger bei der geplanten Neugestaltung des § 116 b SGB V mit seinen Regelungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung die Existenz fachärztlicher Praxen bedroht. Damit ist die zeit- und wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen gefährdet.
Daher:
muss der Krankenhaussektor an der Finanzierung der Leistungen zu gleichen Bedingungen beteiligt werden. darf die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante spezialärztliche Leistungen erst erfolgen, wenn eine einheitliche betriebswirtschaftlich kalkulierte Vergütung unter Berücksichtigung der Investitionskosten umgesetzt ist. ist der geplante Investitionsabschlag für Krankenhäuser unzureichend.muss die Versorgung onkologischer Patienten wie bisher in einer wohnort- und zeitnahen Betreuung durch die ambulant tätigen niedergelassenen Fachärzte erfolgen.müssen die Qualifikationsanforderungen aus dem ambulanten Bereich auch für Krankenhäuser mit voller Verbindlichkeit gelten. müssen der Facharztstandard und die persönliche Leistungserbringung nach quartalsweiser Überweisung gesetzlich festgeschrieben werden.muss die Finanzierung der spezialärztlichen Leistungen extrabudgetär ohne Bereinigung der Gesamtvergütung erfolgensollte die Vertretung der ambulant tätigen niedergelassenen Fachärzte weiterhin durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen (Qualitätsstandard, Honorarvereinbarung)Der BVF begrüßt Teilbereiche des Regierungsentwurfes des GKV-Versorgungs-Struktur-Gesetzes, fordert aber die Nachbesserung. Denn das Gesetz bleibt mindestens für 4 Jahre Maßstab und Grundlage für die Erbringung ärztlicher Leistungen.


